Steuer- und Zollblatt für Berlin 7. Jahrgang Nr.86 19. Oktober 1957 8
Pr E Zollsatz
Tarif Warenbezeichnung In des Wertes
nummer tarif- zeit-
mäßig | vi
Kapitel 32
Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe.
Farben, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten
Vorschriften
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnr. 32.04
oder 32.05, anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden
(Tarifnr. 32.07), und Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzel-
verkauf der Tarifnr. 32.09; .
b) die Eiweißderivate der Tannine (Tarifnrn. 35.01 bis 35.04).
7? Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen mit Kupplungskomponenten, die zum
Erzeugen unlöslicher Azofarbstoffe auf der Faser dienen Sollen, gehören zu
Tarifnr. 32.05.
Zu den Tarifnrn. 32.05, 32.06 und 32.07 gehören auch Zubereitungen auf der
Grundlage von synthetischen organischen Farbstoffen, Farblacken und anderen Farb-
körpern, die zum Färben von Kunststoffen, Kautschuk und ähnlichen Stoffen in der
Masse oder zum Herstellen von Zubereitungen für den Textildruck verwendet
werden. Zu diesen Tarifnummern gehören jedoch keine zubereiteten Pigmente der
Tarifnr. 32.09
Lösungen von Erzeugnissen der Tarifnrn. 39.01 bis 39.06, EO Kollodium,
in flüchtigen organischen Lösungsmitteln gehören zu Tarifnr. 32.09, wenn der Anteil
des Lösungsmittels 50 Gewichtshundertteile der Lösung übersteigt.
‘» Zu den »Farbstoffen« und »Farbkörpern« im Sinne des Kapitels 32 gehören nicht
Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als
Farbpigmente in Wasserfarben dienen können
6 Prägefolien im Sinne der Tarifnr. 32.09 sind nur Folien, wie sie zum Bedrucken von
Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendet werden. Sie bestehen
a) aus Metallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die
durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) aus Metallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten, die auf Papier, eine
Kunststoffolie oder eine andere Unterlage aufgebracht sind.
2 Pflanzliche Gerbstoffauszüge:
A - ohne Zusatz von Ligningerbextrakten:
1 - Kastanienauszug, Quebrachoauszug, Gambir |. .......0..4400.4 frei 2
BZ ANETE NER E 8 4
Eukalyptusperbstoffauszug ee RE Dee ka — | frei
B- mit Zusatz von Ligningerbextrakten 2... 00 rar rennen 280 1 9
Mimosaauszug mit einem Werte von 83 DM oder mehr für 100kg ............ = 8
32.02 Tannine (Gerbsäuren), einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Gall-
äpfeltannins, ihre Salze, Ather, Ester und anderen Derivate:
A - Tannine, einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Galläpfeltannins frei
B - Salze, Ather, Ester und andere Derivate der Tannine .............. 30 921
32.03 Synthetische Gerbstoffe, auch mit natürlichen Gerbstoffen gemischt;
künstliche Beizen für die Gerberei (z.B. Enzym-, Pankreas- oder
Bakterienbeizen):
A - synthetische Gerbstoffe ohne Zusatz natürlicher Gerbstoffe (z. B.
Gerbstoffauszüge); künstliche Beizen ...... A 20 15
B - synthetische Gerbstoffe, mit natürlichen Gerbstoffen oder Ligningerb-
extrakten gemischt u.a e El RHEIN EEE Sera 25 19
_—_- Pflanzliche Farbstoffe (einschließlich Auszüge aus Farbhölzern und
anderen färbenden pflanzlichen Stoffen, ausgenommen Indigo) und
tierische Farbstoffe:
A- Wach rer RR PERF KR ERT KEr Dre
107
32.0i
29 04