Ka Steuer- und Zollblatt für Berlin 7. Jahrgang Nr.86 19. Oktober 1957
Zollsatz
Tarif- « 9/ des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarıf- . zeit-
mäßig weilig
Kapitel 14
Flechtstoffe, Schnitzstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs,
anderweit weder genannt noch inbegriffen
Vorschriften
1. Pflanzliche Stoffe und Fasern, die hauptsächlich zur Herstellung von Spinnstoff-
waren verwendet werden, auch AED Bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die
im’ Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellnng von: Spinnstoff-
waren besonders bearbeitet sind, gehören nicht zu Kapitel 14, sondern zu Ab-
schnitt XI.
4 Zu Tarifnr. 14.01 gehören Korbweiden, Schilf, Bambus und dergleichen, gespalten,
Peddig und Stuhlflechtrohr. Holzspan aller Art gehört nicht zu Tarifnr. 14.01, son-
dern zu Tarifnr. 44.09.
3. Holzwolle gehört nicht zu Tarifnr. 14.02, sondern zur Tarifnr. 44.12.
4. Pinselköpfe gehören nicht zu Tarifnr. 14.03, sondern zu Tarifnr. 96.03.
15.01 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Korb- oder Flechtwarenherstellung
verwendeten Art (Getreidestroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt, Korb-
weiden, Schilf, Bambus, Stuhlrohr, Binsen, Raffiabast, Lindenbast und
dergleichen):
A - Stuhlrohr:
1-roh, auch gewaschen, in sonstiger Weise gereinigt, geschwefelt
oder auf Länge geschnitten U frei
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Peddig, auch poliert oder gefärbt une er rre rt ra rare A
andere ‚...... a4 0425000000 nee CR EN EEE — 12
B - Korbweiden:
1 - ungespalten:
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14.02 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art
(Kapok, Pflanzenhaar, Seegras und dergleichen), auch auf Unterlagen
aus anderen Stoffen:
A - Kapok:
Y-nicht Kardiert RR REET frei
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B- andere rk re re nr RA HERAN rei
14.03 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Herstellung von Besen, Bürsten
oder Pinseln verwendeten Art (Sorghorispen, Piassava, Reiswurzeln, Istel
und dergleichen), auch in Strängen oder Bündeln .,.................. frei
14.04 Kerne, Schalen, Nüsse und harte Samen der zum Schnitzen verwendeten
Art (Steinnüsse, Dugalmonnüsse und dergleichen) ‚.................. frei
12.05 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen frei
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