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Volume Nummer 78, 25. September 1957

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 7.1957,2 (Public Domain)

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(LA 582) Steuer- und Zollblatt für Berlin 7. Jahrgang Nr. 78 25. September 1957 
trag ferner um eine Pflegezulage von 50, bei Heim- Ansprüche auf Hauptentschädigung, die sich für 
unterbringung von 20 Deutsche Mark monatlich. Bei die Schäden des unmittelbar Geschädigten und 
unmittelbar geschädigten Vollwaisen im Sinne des seines nach 8 266 Abs. 2 zu berücksichtigenden Ehe- 
8 265 Abs.3 beträgt der Einkommenshöchstbetrag gatten ergeben; dies gilt auch dann, wenn die An- 
125 Deutsche Mark monatlich.“ sprüche auf Hauptentschädigung in der Person 
. N von Erben entstanden sind, die vor dem 1. April 
56. 8 280 wird wie folgt geändert: 1952 an die Stelle des unmittelbar Geschädigten 
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „vorbehalt- oder seines Ehegatten getreten sind. Ist hiernach 
lich des 8 282 Abs. 3“ gestrichen. auf mehrere Ansprüche auf Hauptentschädigung 
n anzurechnen, erfolgt die Anrechnung nach dem 
b) In Absatz 2 erhält Satz 2 folgende Fassung: Verhältnis dieser Ansprüche. 
„Der Hundertsatz beträgt jedoch mindestens 7 
[Wenn dem Grundbetrag nicht 2. Anzurechnen nach Nummer 1 ist, wenn 
überwiegend Sparerschäden er En CE A meet Wa aa 
zugrunde liegen, 6 vom Hundert, . ) - 5 aa 
3 bet Personen, die unter 8 267 b) der Berechtigte, um die „Erfüllung des An- 
* Abs. 2. Nr % Buchstaben a spruchs auf” Hauptentschädigung zu ermög- 
un ab fallen und. die 80 vom lichen, auf die Weitergewährung der Entschä- 
Hundert oder mehr erwerbs- digungsrente verzichtet; wird nur auf einen 
beschränkt sind 7 vom Hundert Teil verzichtet, ist die Entschädigungsrente 
S en ? aus dem noch verbleibenden Grundbetrag der 
bei Personen, die eine Pflege- Hauptentschädigung unter Berücksichtigung 
zulage nach dem Bundesver- der Anrechnung nach Nummer 1 neu zu be- 
sorgungsgesetz oder ein rechnen. 
Pflegegeld nach der Reichs- 
versicherungsordnung bezie- 3 Durch die Entschädigungsrente ist der Grundbe- 
hen oder die unter 8 267 trag der Hauptentschädigung zuzüglich des Zins- 
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c zuschlags in voller Höhe vorläufig in Anspruch ge- 
fallen, 8 vom Hundert.“ nommen. Ist der Auszahlungsbetrag der Entschä- 
z digungsrente für den Monat April 1957 oder bei 
c) Sa Ä en de $ N 2 N narte der späteren Einweisung geringer als die volle nach 
8 267 Abs 2 Nr. 2 Satz 2, Nr. 3. 4, 6 und 7“ 8 280 Abs.1 und 2 sich ergebende Entschädigungs- 
3 ) ) ? © rente, so ist der Anspruch auf Hauptentschädigung 
67. 8 282 wird wie folgt geändert: insoweit nicht in Anspruch genommen, als der 
n Grundbetrag der Hauptentschädigung den dem 
a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: Auszahlungsbetrag entsprechenden Grundbetrag 
„(3) Liegen dem AGrundbetrag überwiegend übersteigt. Solange die Entschädigungsrente ge- 
Sparerschäden zugrunde, wird Entschädigungs- zahlt wird oder nur ruht, können daher Ansprüche 
rente allein nur gewährt, wenn der Grundbetrag auf Hauptentschädigung, auf die nach Nummer 1 
die folgenden Mindestbeträge erreicht: anzurechnen ist, nur insoweit erfüllt werden, als die 
Hauptentschädigung nicht in Anspruch genommen 
Vollendetes Lebensalter ist oder ein Teilverzicht nach Nummer 2 ausge- 
des Berechtigten in dem sprochen wird. 
Zeitpunkt, von dem ab Mindest- 
erstmalig grundbetrag Entschädigungsrente kann nicht mehr zuerkannt 
Entschädigungsrente werden, nachdem die Ansprüche auf Hauptent- 
gewährt wird schädigung, auf die im Falle der Zuerkennung 
80 3 000 DM nach Nummer 1 anzurechnen wäre, erfüllt sind; 
75 3 700 DM bei Zuerkennung nach teilweiser Erfüllung dieser 
70 4 400 DM Ansprüche ist die Entschädigungsrente aus dem 
65 5 100 DM noch _ verbleibenden. Grundbetrag der Hauptent- 
unter 65 5 800 DM.“ schädigung zu berechnen. 
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: 8 283 
„(4) Ist der Geschädigte nach dem 31. De- % 
zember 1889 (eine Frau nach dem 31. Dezember Verhältnis zur Hauptentschädigung 
1894) und vor dem 1. Januar 1895 (eine Frau vor bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe 
dem 1. En 1900) geboren, wird Entschädi- Wird Entschädigungsrente neben Unterhaltshilfe 
gungsrente gewANrt, wenn Tür die Schönen des gewährt, gilt im Verhältnis zur Hauptentschädigung 
unmittelbar Geschädigten und seines nach 8 266 8 283 mit folgender Maßgabe: 
Abs.2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten n . 
ein Anspruch auf Hauptentschädigung besteht; L. Nach 8283 Nr.1 anzurechnen ist auf den nach 
hierbei ist für die Berechnung der Höhe der Ent- Anwendung des $ 2783 noch verbleibenden An- 
schädigungsrente abweichend von 8 280 Abs.1 spruch auf Hauptentschädigung. 
von dem für die Hauptentschädigung maßgeben- 8283 Nr.2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß 
den Endgrundbetrag auszugehen. $ 273 Abs.5 die Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädi- 
Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.“ gung nur durch einen vollen Verzicht auf die Ent- 
. - schädigungsrente ermöglicht werden kann. Wird 
68. 8 283 wird durch die folgenden. 88 283 und 283 a er- nicht gleichzeitig auf die Weitergewährung der 
setzt: Unterhaltshilfe verzichtet, werden die Zahlungen 
„S 283 an Entschädigungsrente auf den Teil des Anspruchs 
a a auf Hauptentschädigung angerechnet, der nicht 
Verhältnis zur Hauptentschädigung nach 8278a Abs.4 durch die Gewährung der 
Wird Entschädigungsrente allein gewährt, gilt im Unterhaltshilfe vorläufig in Anspruch genommen 
Verhältnis zur Hauptentschädigung folgendes: ist. 
Die dem Berechtigten und den an seine Stelle : Die durch die Entschädigungsrente nach $ 283 
tretenden Personen geleisteten Zahlungen an Ent- Nr.3 und durch die Unterhaltshilfe nach 8278 a 
schädigungsrente werden auf den im Zeitpunkt Abs. 4 vorläufig in Anspruch genommenen Beträge 
des Wegfalls der Entschädigungsrente bestehenden werden zusammengerechnet. 
Anspruch auf Hauptentschädigung ($251 Abs.1) Bei Zuerkennung nach teilweiser Erfüllung des 
angerechnet; die Anrechnung auf den Zinszuschlag Anspruchs auf Hauptentschädigung ($ 283 Nr. 4) 
hat dabei den Vorrang. Anzurechnen ist auf die ist die Entschädigungsrente von dem Betrag zu
	        
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