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Volume Nummer 2, 11. Januar 1956

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1956,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang Nr.2 11. Januar 1956 13 
m Ton 
triebenengesetzes erlassene Rechtsverordnung zur Zu ß$ 7a des Gesetzes 
Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigun- 8 141) 
An ar Nr de aeh6 EU Bewertungstfreiheit 
WEICH: SEEN ugehONgEL ZU für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter 
einer der bezeichneten Personengruppen ist durch ; 
Vorlage eines Ausweises im Sinn des $ 15 des (1) Das Jahr der Anschaffung ist das Wirtschafts- 
Bundesvertriebenengesetzes zu erbringen. Die bis- jahr der Lieferung, das Jahr der Herstellung ist das 
her von den Ländern für die in Satz1 Ziff.1 und 2 Wirtschaftsjahr der Fertigstellung. 
bezeichneten Steuerpflichtigen ausgegebenen Aus- (2) Sind im Fall des $ 7a des Gesetzes mehrere 
weise gelten weiter, bis sie durch Ausweise im Personen an einem Unternehmen als Mitunter- 
Sinn des $ 15 des Bundesvertriebenengesetzes er- nehmer beteiligt und liegen nicht bei allen Mitunter- 
setzt oder durch die Bundesregierung außer Kraft nehmern die Voraussetzungen des Gesetzes vor, SO 
gesetzt werden, kann die Bewertungsfreiheit von dem Unternehmen 
(2) Erlischt die Befugnis zur Inanspruchnahme nur in Höhe des Hundertsatzes in Anspruch genom- 
von Rechten und Vergünstigungen (88 13 und 19 men werden, mit.dem die Mitunternehmer, die die 
des Bundesvertriebenengesetzes), so können Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen, an dem 
g ) g ; ; 
$ 7a des Gesetzes für solche bewegliche Gewinn des Unternehmens beteiligt sind. Die 
Wirtschaftsgüter, die bis zum Tag des Er- Höchstgrenze der Abschreibung für das Unter- 
löschens der Befugnis angeschafft oder her- nehmen beträgt auch in diesem Fall 100 000 Deutsche 
gestellt worden sind, Mark. 
8 7e des Gesetzes für solche Fabrik- Zu $ 7b des Gesetzes 
gebäude, Lagerhäuser und landwirtschaft- 8 15 
liche Betriebsgebäude, die bis zum Tag des P ) M N 
Erlöschens der Befugnis hergestellt worden Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude 
sind, und (1) Der Steuerpflichtige kann im Fall des $ 7b 
8 10a des Gesetzes für den gesamten nicht des Gesetzes an Stelle der nach $ 7 des Gesetzes 
entnommenen Gewinn des Veranlagungs- zu bemessenden Absetzungen für Abnutzung im 
zeitraums, in dem die Befugnis erloschen Jahr der Herstellung und in dem darauffolgenden 
ist, Jahr bis zu je 10 vom Hundert, in den darauf- 
in Anspruch genommen werden. Werden in den a eltur et net ES zu je 3 vom Hundert der 
Fällen der Ziffern 1 und 2 die beweglichen Wirt- erste!lungskosien absetzen. 
schaftsgüter oder die Fabrikgebäude, Lagerhäuser (2) $ 14 Abs. 1 gilt entsprechend. 
und landwirtschaftlichen Betriebsgebäude erst nach (3) Die erhöhten Absetzungen nach $ 7b des Ge- 
dem Tag des Erlöschens der Befugnis angeschafft : 
e - setzes sind auch bei der Berechnung des Nutzungs- 
oder hergestellt, so können die $$ 7a und 7e des x ‘ : Na 
s : T werts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus 
Gesetzes auf die bis zu diesem Zeitpunkt aufge- nn : 
nach der Verordnung über die Bemessung des 
wendeten Anzahlungen auf Anschaffungskosten ; 7 x 
Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Ein- 
oder Teilherstellungskosten angewandt werden. a z 
. i familienhaus vom 26. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. I 
Der Tag der Anschaffung ist der Tag der Lieferung, S. 99 lässig. Der Abset bet Or 1 
der Tag der Herstellung ist der Tag der Fertigstel- r )-zul6Sslg. DET UND HIG 380 VOHST 
1 Höhe von dem um die abzugsfähigen Schuldzinsen 
ung. gekürzten Grundbetrag abzuziehen. Entsteht hier- 
(3) Die für die Eintragung eines Vermerks im durch ein Verlust, so ist dieser mit den Einkünften 
Sinn des $ 19 des Bundesvertriebenengesetzes ZU- aus anderen Einkunftsarten auszugleichen. 
ständige Behörde hat die Eintragung des Vermerks 
unverzüglich dem für die Veranlagung des Steuer- 8 16 
flichti tändi Fin 73a der Reichs- 
PU Ya m Nzam (6 350 BEBRES Erhöhte Absetzungen beim Ersterwerb 
abgabenordnung) mitzuteilen. 
Fe Don N Hg im Sinn des $ 7b Abs. 3 und 4 des Gesetzes 
(4) Aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, A . N ES T ; 
Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft (1) Kleinsiedlung ist eine Siedlung im Sinn des 
gegen den Nationalsozialismus verfolgt sind Steuer- & 20 Abs. 2, Kaufeigenheim ist ein Wohngebäude 
pflichtige, die nach den 88 1, 8 und 76 des Bundes- im Sinn des $ 20 Abs, 3 des Ersten Wohnungsbau- 
ergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer gesetzes (WoBauG) in der Fassung vom 25. August 
der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 1953 (Bundesgesetzbl.I S. 1047)””). 
18. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1387)*) oder (2), Die Verpflichtung, die Kleinsiedlung oder das 
nach den landesrechtlichen Vorschriften Anspruch Kaufeıgenheim an natürliche Personen zu Eigentum 
auf Entschädigung haben. Der Nachweis für die Zu- zu übertragen (Vorrats- oder Bestellbau), muß sich 
gehörigkeit zu der Personengruppe der Verfolgten auf die Ubertragung des bürgerlich-rechtlichen 
ist durch Vorlage eines Bescheids oder einer sonsti- Eigentums oder eines Erbbaurechts beziehen. Sie 
gen Mitteilung der zuständigen Entschädigungsbe- kann auch gegenüber einem anderen als dem Erst- 
hörde zu erbringen. erwerber übernommen werden. 
1) Für das Land Berlin: Unberührt bleiben die Vorschriften des 8 14 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von 
Berlin (West) in der Fassung vom 9. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 621 — Gesetz- und Verordnungsbl. für 
Berlin S. 885, 1183—) und des $9 Abs.1 und 2 der Berliner Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1952 
(Gesetz- und Verordnungsbl. für Berlin 1953 S. 1362). 
*) GVBl. S. 1339. zu 1!): StZBl. Bln. 1952 S. 614 — StZBl. Bln. 1953 5. 1263, 
*) GVBl. S. 1058; StZBl. Bln. 1954 S. 97.
	        
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