432 Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang Nr.35 28. April 1956
es erkennen, daß den Vertragsparteien daran gelegen war, WVom 29. Dezember 1951 an hat demgemäß eine gesell-
etwas anderes an die Stelle des zuvor Vereinbarten zu schaftliche Bindung zwischen der Bfin. und der Firma X:
setzen. Insbesondere war der Bfin. daran gelegen, von den nicht mehr bestanden. Eine Arbeitsgemeinschaft, die als
ihr gefährlich erscheinenden Bindungen loszukommen, die solche zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuern
aus der Vertragsabrede vom 13. Dezember 1951 für sie er- verpflichtet gewesen sein könnte, war also ab 29. Dezem-
wachsen konnten. Andererseits erstrebte sie, sich ihren Bau- ber 1951 nicht vorhanden. Mangels einer solchen Arbeits-
stoffkunden Firma X. zu erhalten und dieser Firma be- gemeinschaft als Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes
hilflich zu sein, sich finanziell durch namhafte Bauauf- kann auch für die Bfin. keine Haftung aus $ 113 AO her-
träge zu erholen. geleitet werden.
Angesichts des Fehlens eines gemeinsamen, eines Ge- Wennschon nun aber für die Zeit vom 13. Dezember 1951
sellschaftszwecks, kann auch der Umstand, daß die Bau- bis 28. Dezember 1951 eine Arbeitsgemeinschaft in Form
aufträge auf eine „Arbeitsgemeinschaft Bfin.-X.“. ausge- einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft zwischen der Bfin.
stellt waren, nicht zu der Annahme führen, daß auch nach Und der Firma X. bestanden hat, kann daraus nicht ohne
dem 29. Dezember 1951 noch eine Gesellschaft des bürger- Weiteres gefolgert werden, daß die Arbeitnehmer der beiden
lichen Rechtes zwischen der Bfin. und der Firma X. be- beteiligten Firmen Arbeitnehmer der Gesellschaft des
stand. Die Vertragsparteien der Abmachung vom 29. De- bürgerlichen Rechtes geworden sind. Die Akten vermögen
zember 1951 waren sich beide darüber einig und haben dies hierüber kein klares Bild zu geben, Dies kann sehr wohl
auch ausdrücklich niedergelegt, daß eine Arbeitsgemein- der Fall gewesen sein; immerhin wäre es auch denkbar,
schaft im Sinne einer bürgerlichen Gesellschaft von ihnen daß jeder der beiden Gesellschafter unverändert Arbeit-
nicht gewollt war. Es wäre ja auch überflüssig gewesen, geber seiner Arbeitnehmer geblieben ist, mithin unmittel-
zu neuen Abmachungen zu schreiten, wenn die am 13. De- bare Rechtsbeziehungen der. Arbeitnehmer zur Arbeitsge-
zember 1951 begründete Arbeitsgemeinschaft und bürger- Meinschaft nicht entstanden sind. Dies bleibt noch auf-
lich-rechtliche Gesellschaft fortgeführt werden sollte. Die Zuklären.
Tatsache der neuen Abmachung als solche zeigt schon, daß Die angefochtene Entscheidung ist deshalb aufzuheben
etwas anderes an die Stelle der bisherigen Vereinbarung und die Sache an das Finanzgericht zurückzuverweisen,
treten sollte. das die noch fehlenden Feststellungen zu treffen hat.
E. Steuerwirtschaft
Versteuerung von Tabakwaren in Berlin (West) x -
N © Kleinver- Mengen &
im Monat März 1956, kaufspreis Sieuerwert Be
gegliedert nach Preisklassen, Mr K5 DM West | DA DM West
... - ۧ!
(StZBl. Berlin 1956 8. 432) Sn |
ba - Feinschnitt
Kleinver- Mengen . 20 144 682 34 448 62,7 I 688 960
; Kl kauf
„keufspreis Steuerwert ) Pat 24 910 164 0:3 3 936
ZU 4/4. | DM West in 1000 Stück % DM West 27 59 778 7 380 13,4 199 260
Dpf West 30 47 745 5218 9,5 156 540
* T 35 20 394 1 906 3,5 66 710
Zigarren 40 19 840 1 600 29 | 64 000
8 45 70 331 3812 69 | 171540
LO 74392 i 3 234 358 323 444 50 8 200 400 ı 07 20 000
1% 6169 224 2, 26 822 Orr TS 0 NT RO a ER DAR
: 90.287 S49 So / aa I [ 371880 | 54928%)| 100 | 1870946
' 1318 34 0,4 5 730 Durchschnittl. Kleinverkaufspreis: 24,96 DM West je kg
du 99 936 2178 22,7 434. 504
7 3447 68 0,7 14 987 Pfeifentabak
Cs 45 715 795 8,3 198 761 5 49 61 10,0 | 305
= 1770 29 0,3 7 696 12 787 414 67,6 4 968
al 109 790 1591 | 16,6 477 348 16 398 137 22,4 2192
3 322 4 0,0 1 400 Ss e 1
05.082 2 ME 156199 Summ 1284 | 6121) | 100 7465
* 10 5381 92 1.0 45 787 Durchschnittl. Kleinverkaufspreis: 12,20 DM West je kg
5 9798 71 ' 0,7 42 600 Steuerwerte insgesamt: 84838339 DM West
50 2595 14 0,1 11282 Kleinverkaufswerte insgesamt: 16583 770 DM West
100 1622 ; 0,1 7052 eE 7
120 76 0,0 330 1) Davon in das Bundesgebiet geliefert:
9240 83 ; „0,0 360 Zigaretten: 114 725 000 Stück
300 207 L 0,0 900 Rauchtabak: 20 600 kg
360 41 L 0,0 180
400 23 0 200 100 Bezüge an Tabakwaren 1) Berlins (West)
Summe 432804 | 95783 | 100 * 1881757 aus dem Bundesgebiet
B (im Warenbegleitscheinverkehr)
Durchschnittl. Kleinverkaufspreis: 19,66 Dpf West je Stück im Monat Februar 1956.
(StZBI. Berlin 1956 8. 432)
Zigaretten a
Rechnungs-
71/3 576 144 13 883 9,7 1 1041224 N
81/5 | 2026700 | 42228 29,4 3 518 576 Art Mengen yo ON
10 4.995 367 87638 61,0 8 763 802 Seen
Summe | 7598211 | 1438 7441) | 100 | 13 323 602 Zigaretten 1000 St 181 695 13.705
. ; . „an Feinschnitt ke 15 654 438
Durchschnittl. Kleinverkaufspreis: 9,27 Dpf West je Stück Ppfeifentabak ke 633 15
Kautabak 1000 St 51 14
Zigarettenhüllen Schnupftabak kg a --
—. 84210 | 34210 - 1) Außer Zigarren, Stumpen und. Zigarillos.
a Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193/194; Fernruf: 91 0211, App. 126, 364.
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH., Berlin W 30, Passauer Straße 4; Fernruf: 24 06 71.
Bezugspreis: Monatlich 2,80 DM und Zustellgebühr. Laufender Bezug nur durch die Post.
Preis dieses Heftes 0,25 DM und Versandspesen; Einzelhefte nur beim Verlag.
Druck: ICB 35833. Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41—43. 4855 a. 4.56 ©
rg