XLII Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang‘ 31. Dezember 1956
Seite Seite
Verzicht, Bekanntmachung über — auf die Fest- Währungsumtausch, Verluste aus —, die einem Stpfl.
stellung der Weingeistmenge bei der Überführung durch Auflagen der Währungsüberwachungsstelle
von Branntwein in den freien Verkehr .......... 950 nach dem Zuzug aus dem sowjetisch besetzten Ge-
. biet entstehen, sind weder Werbungskosten noch
Verzugszinsen Sonderausgaben. Urt. VG Bln., EStG ..... ‘ 853
—, Bekanntmachung über Behandlung des Skontos,
der Wechsel- und der — bei der Bemessung des Wald, bei Bewertung eines landwirtschaftlichen Be-
ZONWEItS. rer nr ee irrt 726 triebs mit zugehörigem — kann ein Abschlag
der Bundesfinanzhof hält an der Rechtsprechung DES Der fehlenden Wohngebäudes des Betriebs-
; N x Ss grundsätzlich nur vom Ertragswert der
des Reichsfinanzhofs fest, daß —, Stundungszinsen landwirtschaftlich genutzten, nicht auch der forst-
und Wechselumlaufkosten (Diskontspesen) zum tn a 5 iR
umsatzsteuerbaren Entgelt rechnen. Urt. BFH, wirtschaftlich genutzten Flächen vorgenommen
UStG, UStDB ...... — 956 werden. Urt. BFH, BewG, BewDV .......... .. 543
Volksbanken, körperschaftsteuerliche Behandlung der Warenbestandsaufnahme en
Kreditgenossenschaften; Beurteilung der von den —, 1. Die Bedeutung einer vollständigen — als Grund-
— betriebenen Diskontierung von Teilzahlungs- lage der DM-Eröffnungsbilanz,
wechseln aus dem Verkauf von Kraftfahrzeugen .. 428 2. Nachträgliche Einlagebuchungen gleichen in
) . der Regel den Mangel einer unvollständigen
Vollziehung, zur Aussetzung der — eines Steuer- Bestandsaufnahme nicht aus. Urt. BFH, EStG 644
bescheids. Urt. BFH, AO:-......... Sara 849
Wareneingangsbuch, das Finanzamt kann eine in der
Voranmeldungen Verordnung über die Führung eines — selbst nicht
— Abgabe der — und Anmeldungen und Entrichtung vorgesehene Aufgliederung der Waren nach
der Zahlungen in. den Monaten April und Mai Warengruppen bei Führung des — nicht ver-
1956. Ravfg. 75/56 ................ N Sn langen, Beschluß BFH, AO, StAnpG ............ 852
die Umsatzsteuer für die von — und etwaigen .. $
finanzamtlichen Vorauszahlungs-Festsetzungen Warenrückvergütungen n
nicht erfaßten Umsätze und die Mehrsteuer, die — aus nachträglich festgestellten Mehrgewinnen ... 166
Sich daraus ergibt, daß der Unternehmer bei Be- —, die wirtschaftliche und rechtliche Natur der —., Die
rechnung seiner den vorangemeldeten Umsätzen handelsrechtlich wirksame Änderung des Beschlus-
entsprechenden Vorauszahlungen einen zu niedri- ses über die — fällt hinsichtlich ihrer steuerlichen
gen Steuersatz zugrunde gelegt hat, ist zwar mit Anerkennung nicht unter diese Vorschrift. Die in
dem Ablauf des Voranmeldezeitraumes entstanden, $ 36 KStDV 1949 vorgenommene Einschränkung
sie wird aber als Abschlußzahlung erst einen Monat des Begriffes der Betriebsausgabe (die — müssen
nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. „bezahlt“ sein) entbehrt der rechtlichen Grund-
Urt. BFH, KO, UStG... ... 57 . 659 lage und ist deshalb rechtsunwirksam. Urt. BFH,
Vorlauf, Bekanntmachung über — und Nachlauf von BSG, EStG, KSIDY, SS : ES
ablieferungsfreiem Branntwein ................ 226 -—- körperschaftsteuerliche Behandlung der Einkaufs-
genossenschaften; Verhältnis von Betriebsaus-
Vorratsgelände gaben Zu — bei Gewährung von Rabatten, Umsatz-
—, unbebaute Grundstücke eines gewerblichen Be- Prämien, Boni ‚u. dgl. m Eigengeschäft und von
triebs als —, Urt. BFH, GrStG, GrStDV ........ 1101 Anreizprämien im Vermittlungsgeschäft .... .... 427
unbebaute Grundstücke eines gewerblichen Be- Wasserversorgung
triebs sind als — des Betriebs anzusehen, wenn —, Bekanntmachung‘ des Ersten Zusatzerlasses zur
nach den Umständen (z.B. mit Rücksicht auf die Verordnung über die Gewährung von Betriebsbei-
Lage der Grundstücke in' einem Industriegelände, hilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine
wegen des räumlichen Zusammenhangs mit einem und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller
Fabrikgelände) damit zu rechnen ist, daß sie Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeu-
künftig für gewerbliche Zwecke verwendet werden. gung sowie Betriebe der öffentlichen — vom 25. Fe-
Urt. BFH, GrStG, GrStDV ....... 926 bruar 1956 ... = 208
zur Frage, ob ein Grundstück als — eines gewerb- Berichtigung hierzu ..... 357 8
lichen Betriebes zu gelten hat oder nicht. Urt. BFH, - 7 - N - -
GrStG, GrStDV ‚1... .. 1107 :-, Verordnung über die Gewährung von Betriebsbei-
hilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine
Vorratsvermögen, eine körperliche Bestandsaufnahme und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller
des — zum Bilanzstichtag ist nicht unbedingt Vor- Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeu-
aussetzung für die Ordnungsmäßigkeit einer Buch- gung sowie für Betriebe der öffentlichen — (Gasöl-
führung, sofern die vom Steuerpflichtigen ange- Betriebsbeihilfe-VO-Wirtschaft) .. . 290
wendete Methode der Bestandsermittlung auch bei
strengen Anforderungen eine angemessene Kon- Wechselsteuer, Erstattung der —, Rdvfg. 240/56 ... 1006
trolle ermöglicht und die Gewähr bietet, daß die Wechselumlaufkosten, der Bundesfinanzhof hält an
RU a AO et und bewertet worden 351 der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs fest, daß
SA, Urt, . as ET © Verzugszinsen, Stundungszinsen und — (Diskont-
Vorrichtungen, zum Steuerwerte von elektrischen spesen) zum umsatzsteuerbaren Entgelt rechnen.
Glühlampen gehört nicht der Wert von —, die mit Urt. BFH, UStG, UStDB ... +. 256
BETH VON RUC ee Cast un WEL Bekanntmachung über Seas Se
hen. Urt. BFH, LeuchtmStG ....... os Ontos, der — und der Verzugszinsen bei der Be-
En . . messung des Zollwerts .......... . 726
Vortragswerber, die Tätigkeit der — unterliegt in der Wein
Regel der Gewerbesteuer. Bescheid und Urt. BFH, 7 . n
GewSt, EStG ........ .. 1152 —,dem Monopolausgleich unterliegt nur die dem —
zugesetzte Weingeistmenge, nicht auch der in
_ dem — enthaltene, durch natürliche Gärung ent-
U. standene Weingeistgehalt. Gutachten BFH,
Währungsumstellung, die Bedeutung der — für den BranmtwMonGes. AO +... © 59
Ansatz von Wirtschaftsgütern bei Wiederaufnahme die dem — zugesetzte Weingeistmenge ist erfor-
des Gewerbebetriebes nach Verpachtung. Urt. BFH, derlichenfalls durch Schätzung zu ermitteln. Gut-
DSG 241 achten BFH, BranntwMonGes., AO ............. 59
(X)