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Volume Nummer 27, 6. April 1956

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1956,1 (Public Domain)

214 Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang Nr.27 6. April 1956 
Anlage 2 
(Umschlag 1. Seite) 
Muster 2 
Hauptzollamit a (8 7 Abs. 1 Gasöl-Betriebsbeihilfe-VO-Schienenverkehr) 
Verwendungsbuch für Gasöl (Dieselkraftstoff) Nr. .................. 
gültig für die Kalenderjahre .....0..000.000000000um 
Bezeichnung des BetriebS: a. U 
Ort der Leitung des BetriebS! a... Eee EEE U A 
Inhaber des Betriebs! er rt tr er E HEFTE ÄCKTRATEEE EI TRTARFÖHFEREEH HER ER IGEEFT GEHT HEHEHEGFEEREREHEPE RUSS HREUEHERDARHLETTFESAEHERTENANGFSUTRAEHEE TErEASESFFREEHENG 
Verantwortlicher Leiter des BetriebS! a... 0 A AN NEAR ARE N re 
Verantwortlicher für die Führung des VerwendungsbuCchS! ..........0.0000000uuuu Here een 
Zahl der vorhandenen schienengebundenen Dieselfahrzeuge?! ...........0.0000000000000r EHRT ene Eee eeeeeRarEEE RT EeeeneeE 
Mit der Aushändigung dieses Verwendungsbuchs ist dem obengenannten Betrieb die Berechtigung zum Bezuge 
einer Betriebsbeihilfe für das Gasöl widerruflich zuerkannt, welches beim Betrieb von schienengebundenen Fahr- 
zeugen als ordnungsmäßig verwendet nachgewiesen werden kann. 
N SON rerer ern FREete 
Anleitung siehe Vorsatzblatt A ee 
(Unterschrift und Dienststempel) 
D 56 vVerwendungsbuch für Gasöl (Dieselkraftstoff) 
(Umschlag Innenseite) 
Anleitung 
: Das Verwendungsbuch ist vom Beihilfeberechtigten oder dem ständig damit Beauftragten zu führen, im 
Betrieb sauber und sorgfältig aufzubewahren und bei der zollamtlichen Prüfung vorzulegen. 
> Alle Eintragungen sind leserlich mit Tinte, Tintenstift oder in Maschinenschrift so vorzunehmen, daß die 
Eintragungen auf dem Hauptblatt und dem Durchschreibeblatt übereinstimmen. Eintragungen mit Bleistift 
sind nicht zulässig. 
Zahlen und sonstige Angaben dürfen nicht ausradiert oder übermalt werden. Änderungen sind unter Bei- 
schrift des Namens des Eintragenden und des Datums so vorzunehmen, daß die ursprüngliche Eintragung 
lesbar bleibt (durchstreichen). 
Der Gasölverbrauch der begünstigten Fahrzeuge ist mindestens monatlich einmal aus den Fahrtberichten, 
Lokomotivzetteln oder den sonstigen für den Einzelnachweis des Verbrauchs erforderlichen Unterlagen ein- 
zutragen. Diese Unterlagen sind geordnet aufzubewahren und bei der Prüfung vorzulegen. 
Der Einkauf des verwendeten Gasöls ist durch Belege nachzuweisen. Die Belege sind geordnet aufzubewah- 
ren und bei der Prüfung vorzulegen. 
£ Die abgeschlossenen Hauptblätter des Verwendungsbuchs sind herauszutrennen und dem Antrage auf Aus- 
zahlung der Betriebsbeihilfe beizufügen. 
6 Das Verwendungsbuch ist, sofern es abgeschlossen ist oder die Voraussetzungen zum Bezuge der Betriebs- 
beihilfe weggefallen sind, dem Ausgabe-Hauptzollamt zurückzugeben. 
* Falsche Angaben im Verwendungsbuch können Bestrafung und den Entzug der Beihilfeberechtigung zur 
Folge haben.
	        
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