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Volume Nummer 25, 24. März 1956

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1956,1 (Public Domain)

274 Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang Nr.25 24. März 1956 
KEinziehungsbescheid., Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises. 
(StZBI. Berlin 1956 8.274) (StZBl. Berlin 1956 8. 274) 
An Der Dienstausweis Nr. 3158, ausgestellt am 3. Septem- 
Unbekannt ber 1953 vom Hauptzollamt (ZG) Berlin-Hansa, für den 
im Ostwährungsgebiet Zollgrenzassistenten Horst Steldinger, geb. am 
: . . x 21. Mai 1916, wohnhaft. in Berlin W 15, Emser Straße 42, 
In der Bußgeldsache gegen Sie wegen Zuwiderhandlung ist verlorengegangen. Der Ausweis wird für ungültig er- 
gegen Art.1 Abs. 1d, h der Verordnung Nr. 500 — Devisen- klärt. Auf Mißbrauch ist zu achten 
bewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs — vom S ; 
15, Juli 1950 (VOBIl.I S.304) wird auf Grund von Art.5 A 
Abs.2b und 6a der Verordnungen Nr.503, 519 vom 
19. Dezember 1950 (VOBIl.I/51 S.51), 22. September 1952 . 
(GVBl. S. 876) ‚in Verbindung mit 85 17—26 des Gesetzes Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises 
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 25. März 1952 tür Betriebsprüfer. 
(GVBl. S. 655) die MH DAS 
Einziehung von 45 000,— DM (StZBI. Berlin 1956 8. 274) 
Restdarlehnsforderung gegen den Kürschnermeister Kurt 
Mannes, Berlin-Neukölln, Warthestraße 60, angeordnet. Der Dienstausweis für Betriebsprüfer Nr. F14, ausge- 
x z stellt vom Finanzamt Reinickendorf am 15. März 1956 
Rechtsmittelbelehrung: Se nn mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 1956, für 
Gegen diesen Einziehungsbescheid können Sie innerhalb gen Betfriebsprüfer Bruno Lemgo, geb. am 8. April 1906, 
von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entschei- wohnhaft Berlin N 20, Steegerstraße 14a, ist in Verlust 
dung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei uns geraten und wird hiermit für ungültig erklärt. 
beantragen. Innerhalb dieser Frist können Sie bei uns auch 
Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht —- 
stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag zu begründen. 
BE ne wald den 18- Marz A960 Ungültigkeitserklärung eines Quittungsblocks 
Caspar-Theyß-Straße 2, Fernspr.: 97 76 21. für Vollzieher, 
LFA — Z IV — Bußgeldliste DevÜ Nr. 517/55. 
Landesfinanzamt Berlin (StZBI. Berlin 1956 8. 274) 
Devisenüberwachungsstelle S N . 
Der Quittungsblock für Vollzieher des Finanzamts Wil- 
Im Auftrage mersdorf Nr. 36 854 Blatt 36—50 ist in Verlust geraten 
Seyffert und wird hiermit für ungültig erklärt. 
C. Rundverfügungen und Verwaltungsanordnungen 
Einkommensteuer — Körperschaftsteuer 
Steuerliche Auswirkungen des Tausches von Aktien, Im Hinblick auf die Art und Abwicklung der Umtausch- 
die zum Betriebsvermögen der Gesellschafter gehören; NEO TAN NT auf De TEC AL a Dar 
. eren Umstände habe ich im Einvernehmen mit dem Bun- 
hier: Rückentflechtung des Mannesmann-Konzerns, desminister der Finanzen keine Bedenken gegen eine 
(StZBl. Berlin 1956 8. 274) Fortführung der bisherigen steuerlichen Buchwerte. 
4 De Berlin, den 15. März 1956: 
An das Landesfinanzamt Berlin. Fin II —- St 14 — 82130 — 2/55. 
Die Mannesmann AG Düsseldorf hat zum Zwecke des Der Senator für Finanzen 
Zusammenschlusses der Mannesmann-Nachfolgegesell- Im Auftrage 
schaften den Aktionären der Consolidation Bergbau AG 5 N 
Gelsenkirchen und der Stahlindustrie und Maschinenbau Dr. Rosenstein 
AG Düsseldorf ein Umtauschangebot unterbreitet. Danach Se 
sollen neue, aus einer Kapitalerhöhung von rd. 80 Mill. DM An die Finanzämter. 
stammende Aktien der Mannesmann AG im Verhältnis 1: 1 Vorstehenden Erlaß des Senators für Finanzen geben 
gegen Aktien der beiden anderen Nachfolgegesellschaften wir mit der Bitte um Beachtung bekannt 
umgetauscht werden. Es ist die Frage aufgeworfen wor- E . Ss 
den, ob Gesellschafter, bei denen die Aktien zum Betriebs- Berlin W 15, den 16. März 1956. 
vermögen gehören, die bei ihrer Umtauschaktion erworbe- LFA — StI4-— S 2130 — 2/55. 
nen Aktien der Mannesmann AG in ihren Bilanzen mit den . x : 
bisherigen steuerlichen Buchwerten der beim Tausch hin- Tandesfinanzamt Berlin 
gegebenen Aktien der Consolidation Bergbau AG und der Im Auftrage 
Stahlindustrie und Maschinenbau AG ansetzen dürfen. Brasch 
Körperschaftsteuer 
Körperschaftsteuerliche Behandlung von Organ- Unternehmens für die Vergangenheit bis einschließlich 
erhältnissen mit Ergebnisabführungsvereinbarung. zum .Veranlagungszeitraum 1955 nach der Recht- 
an ® f S * 5 sprechung des RFH verfahren werden kann. Dieser 
(StZBI. Berlin 1956 8. 274) Antrag kann auch noch gestellt werden, wenn die 
Körperschaftsteuerveranlagung des beherrschenden 
In der Verfügung vom 5. Januar 1956 — LFA —- Unternehmens für den VZ 1954 im Zeitpunkt der Ver- 
St14  — S2526a — 11/55 (StZBIl. Bln. 1956 S. 31) ist Sffentlichung dieser Anweisung rechtskräftig ist. In 
unter Ziffer 1 bekanntgegeben worden, daß auf. gemein- diesen Fällen ist für den VZ 1954 Nachsicht ($ 86 AO) 
samen‘ Antrag des Organs und des beherrschenden zu gewähren.
	        
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