XIV Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang .31. Dezember 1956
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Endgültigkeit, zur Frage der — vorläufiger Gewerbe- Erbschaftsteuer; hier: Anzeigepflicht der Vermögens-
steuer-Meßbescheide auf Grund von Art. 11 des Ge- verwahrer und Vermögensverwalter, der Versiche-
setzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und yungsunternehmen, der Gerichte, Notare und son-
zur Sicherung der Haushaltsführung vom 24. Juni stigen Urkundspersonen. Rdvfg.27/56 ...... 0 156
1953. Anträge, die Steuerpflichtige auf Grund von Suche
Art. 11 a.a.0. gestellt haben, können grundsätzlich Ergebnisabführungsvereinbarung
zurückgenommen werden. Urt. BFH, AO, GewStG 827 — körperschaftsteuerliche Behandlung von Organ-
verhältnissen mit — AM GWS Dan ee We ee OL, 274
Entflechtung, steuerliche Fragen der — der HEisen- 7 = körperschaftsteuerliche Behandlung von Organ-
und Stahlindustrie, des Kohlenbergbaus, der IG- verhältnissen mit —; hier: Anwendung der Über-
Farbenindustrie AG iL. und der Großbanken; gangsregelung zur Behandlung der nicht abzugs-
steuerliche Behandlung der Aktionäre; hier: Er- fähigen Ausgaben des Organs bei Begründung des
mittlung‘ des anteiligen Buchwerts für die einge- Organverhältnisses in 1955 ....... „7... 827
tauschten Werte ...... ‚.. 825 Erlaß
Entgelt, der Bundesfinanzhof hält an der Rechtspre- — Erlaß betr. Hypothekengewinnabgabe; hier: Ver-
chung des Reichsfinanzhofs fest, daß Verzugs- waltungsanordnung nach 8 203 Abs. 5 LAG über
zinsen,.Stundungszinsen und Wechselumlaufkosten den — von Abgabeschulden in geschlossenen Neu-
(Diskontspesen) zum umsatzsteuerbaren — rech- ordnungs- und Wiederaufbaugebieten ........... 259
hen. Urt. BFH, UStG, UStDB ...... ....... 256 _ gegen Entscheidungen der Oberfinanzdirektion
Rn in) or} ISDN über Anträge auf — einer im Verwaltungsstraf-
a der DECO Tor Im TO be verfahren erkannten Geldstrafe ist bei behaupteter
Kündigungsfrist entsprechende vorzeitige — vom EEE AU TE AT GO br ra A
Arbeitgeber gezahlte Abfindung ist insoweit nicht AU Te 3, ESBEOCN. Urt, SS
steuerfrei im Sinne des 83 Ziff. 8 EStG 1951, als ea Er
sie den bis zum Ende der nicht gewahrten Kündi- ‚ Verwaltungsanordnung nach $ 203 Abs.5 LAG über
Zungsfrist vertraglich geschuldeten Arbeitslohn den — von Kreditgewinnabgabe ................ 329 BP
nicht übersteigt. Urt. BFH, EStG, LStDV ...... 927 Verwaltungsanordnung zu 8 131 des Lastenaus-
I A gleichsgesetzes (— der Leistungen auf die Hypo-
Entlassungsentschädigungen, zur Lohnsteuerfreiheit thekengewinnabgabe wegen wirtschaftlicher Be-
von — im Sinne des $3 Ziff. 8 EStG 1952. Urt. drängnis) - VAO zu $131 LAG - ......... ..... 858
BFH, EStG, LStDV ........ AS ram — von. Billigkeitsmaßnahmen nach $ 131
Entnahme Abs. 1 Satz 3 AO. Urt. BFH, AO .......... 1116
—, 8. Einzelfirma ......... 140 tt 1+++«+ 539 Ermächtigung, die — des 8 23 KStG 1934 ist auf Grund
— Sind an dem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb des Art. 129 Abs. 3 GG erloschen.
mehrere beteiligt und ist strittig, ob ein Vorgang Zur Frage der Ausgestaltung der — nach Art. 80
eine — darstellt, so ist diese Frage im Rahmen des Abs. 1 GG zum Erlaß einer Rechtsverordnung: hin-
Gewinnfeststellungsverfahrens zu entscheiden. Dies sichtlich Inhalt, ‚Zweck und Ausmaß. Urt. BFH,
gilt auch dann, wenn die Entscheidung nicht den EStG, KStG, KStDV, GG ....... - 285
Gewinn des Gewerbebetriebs, sondern erst das Ermäßigung, in den Fällen der Berichtigungsver-
Einkommen des einzelnen Beteiligten berührt. Urt. anlagung nach 8 222 Abs.1 Ziff, 2 AO steht 8 234
BFH, EStG. AO ....... 833 AO einer — unter den ursprünglichen Steuerbetrag
Entnahmen nicht entgegen. Urt. BFH, AO ... +. 1850
8. Einlagen ........ AA „...... 872 Ermessensfehler, s. Eidesstattliche Versicherung .... 834
-, bei dem Zusammentreffen der Steuervergünstigun- Ermessensverletzung, s. Erlaß ........ 119
gen gemäß $8 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 AusfFördG mit der ; dı Ä
Nachversteuerung des nicht entnommenen Ge- Wu de Teilwrertes, Döportwaren, Ele: 229
winns nach 8 10a Abs. 2 EStG 1950 ist den — der
um die angeführten Steuervergünstigungen ge- Ermittlungsverfahren, in einem gegen ihn gerichteten
kürzte Gewinn gegenüberzustellen. Urt. BFH, steuerlichen — kann sich im allgemeinen ein Steuer-
EStG, AusfFördG, EStDV...... 785 pflichtiger der Mitwirkung an der Aufklärung eines
ob und inwieweit Beträ e, die auf Grund der allge- unklaren Vermögenszuwachses ‚nicht mit der Be-
meinen Vorschriften u den — eines Mitünterneh. hauptung entziehen, es handle sich um fremde Gel-
Mmers gehören, nach einer Sonderregelung (z.B. der; er habe sich aber den Geldgebern gegenüber
5 32a Abs.1 Ziff.3 EStG 1949) nicht als — zu durch Ehrenwort verpflichtet, ihre Namen dem
behandeln sind, muß im Veranlagungsverfahren Finanzamt nicht zu nennen und würde durch die
des Mitunternehmers entschieden werden. Urt. Benennung: der Geldgeber seine geschäftlichen Be-
BFH, AO, EStG ‚1... ee ee 887 ziehungen gefährden. Urt. BFH, AO ...... 8341
über die Höhe der — der Mitunternehmer einer Ersatzbeschaffung, ein bewegliches Wirtschaftsgut des
Personengesellschaft ist im Gewinnfeststellungs- Anlagevermögens kann nach der Generalüberholung
verfahren zu entscheiden, Urt. BFH, AO, EStG .. 837 Dar OT EEE NGC On Or
zu den — im Sinne des 8 167 Abs.4 Ziff. 2b LAG Q© des 8 (a EStG angesehen werden, Urt. ,
gehören auch Kapitalherabsetzungen bei Erwerbs- EStG. DMBG ...... = 362
gesellschaften und Rückzahlungen von Geschäfts- Erstarrung
guthaben bei Genossenschaften. Urt. BFH, LAG .. 343 —, die — des Grundsteuermeßbetrags nach 8 7 Abs. 1
Erbe, bei der durch Erbfall herbeigeführten Vereini- WoBauG gilt nur für die Regelfälle. In den Fällen,
gung von Forderung‘ und Schuld eines 8 7e-Dar- in denen an dem Steuergegenstand außer durch den
lehens liegt in der Person des — eine Gewinnver- Neubau, Wiederaufbau usw. noch weitere Verände-
wirklichung vor. Urt. BFH, EStG, EStDV ..... .. 548 rungen eingetreten sind, kann die -— nicht gelten.
Erth Urt. BFH, WoBauG, GrStG ....... 21
rbhof : — 1. Die Vorschrift des 8 7 Abs.1 WoBauG, wonach
- Abzug‘ des elterlichen Verwaltungs- und Nutz- bei der Schaffung von steuerbegünstigten Woh-
hießungsrechts an einem — sowie der Verpflichtun- nungen die Grundsteuer auf die Dauer von
gen des Anerben seinen Geschwistern gegenüber 10 Jahren nur nach dem Steuermeßbetrag er-
als Last bei der Berechnung der Vermögensabgabe. hoben werden darf, in dem die neugeschaffenen
Urt. BFH, LAG, BewG ......... -. 1134 Wohnungen nicht berücksichtigt sind, enthält
Zurechnung eines — bei der Berechnung der Ver- grundsätzlich eine — des bisherigen Grund-
mögensabgabe. Urt. BFH. LAG ...... LS steuermeßbetragzs.
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