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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1956,1 (Public Domain)

XIV Steuer- und Zollblatt für Berlin 6. Jahrgang .31. Dezember 1956 
Seite Seite 
Endgültigkeit, zur Frage der — vorläufiger Gewerbe- Erbschaftsteuer; hier: Anzeigepflicht der Vermögens- 
steuer-Meßbescheide auf Grund von Art. 11 des Ge- verwahrer und Vermögensverwalter, der Versiche- 
setzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und yungsunternehmen, der Gerichte, Notare und son- 
zur Sicherung der Haushaltsführung vom 24. Juni stigen Urkundspersonen. Rdvfg.27/56 ...... 0 156 
1953. Anträge, die Steuerpflichtige auf Grund von Suche 
Art. 11 a.a.0. gestellt haben, können grundsätzlich Ergebnisabführungsvereinbarung 
zurückgenommen werden. Urt. BFH, AO, GewStG 827 — körperschaftsteuerliche Behandlung von Organ- 
verhältnissen mit — AM GWS Dan ee We ee OL, 274 
Entflechtung, steuerliche Fragen der — der HEisen- 7 = körperschaftsteuerliche Behandlung von Organ- 
und Stahlindustrie, des Kohlenbergbaus, der IG- verhältnissen mit —; hier: Anwendung der Über- 
Farbenindustrie AG iL. und der Großbanken; gangsregelung zur Behandlung der nicht abzugs- 
steuerliche Behandlung der Aktionäre; hier: Er- fähigen Ausgaben des Organs bei Begründung des 
mittlung‘ des anteiligen Buchwerts für die einge- Organverhältnisses in 1955 ....... „7... 827 
tauschten Werte ...... ‚.. 825 Erlaß 
Entgelt, der Bundesfinanzhof hält an der Rechtspre- — Erlaß betr. Hypothekengewinnabgabe; hier: Ver- 
chung des Reichsfinanzhofs fest, daß Verzugs- waltungsanordnung nach 8 203 Abs. 5 LAG über 
zinsen,.Stundungszinsen und Wechselumlaufkosten den — von Abgabeschulden in geschlossenen Neu- 
(Diskontspesen) zum umsatzsteuerbaren — rech- ordnungs- und Wiederaufbaugebieten ........... 259 
hen. Urt. BFH, UStG, UStDB ...... ....... 256 _ gegen Entscheidungen der Oberfinanzdirektion 
Rn in) or} ISDN über Anträge auf — einer im Verwaltungsstraf- 
a der DECO Tor Im TO be verfahren erkannten Geldstrafe ist bei behaupteter 
Kündigungsfrist entsprechende vorzeitige — vom EEE AU TE AT GO br ra A 
Arbeitgeber gezahlte Abfindung ist insoweit nicht AU Te 3, ESBEOCN. Urt, SS 
steuerfrei im Sinne des 83 Ziff. 8 EStG 1951, als ea Er 
sie den bis zum Ende der nicht gewahrten Kündi- ‚ Verwaltungsanordnung nach $ 203 Abs.5 LAG über 
Zungsfrist vertraglich geschuldeten Arbeitslohn den — von Kreditgewinnabgabe ................ 329 BP 
nicht übersteigt. Urt. BFH, EStG, LStDV ...... 927 Verwaltungsanordnung zu 8 131 des Lastenaus- 
I A gleichsgesetzes (— der Leistungen auf die Hypo- 
Entlassungsentschädigungen, zur Lohnsteuerfreiheit thekengewinnabgabe wegen wirtschaftlicher Be- 
von — im Sinne des $3 Ziff. 8 EStG 1952. Urt. drängnis) - VAO zu $131 LAG - ......... ..... 858 
BFH, EStG, LStDV ........ AS ram — von. Billigkeitsmaßnahmen nach $ 131 
Entnahme Abs. 1 Satz 3 AO. Urt. BFH, AO .......... 1116 
—, 8. Einzelfirma ......... 140 tt 1+++«+ 539 Ermächtigung, die — des 8 23 KStG 1934 ist auf Grund 
— Sind an dem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb des Art. 129 Abs. 3 GG erloschen. 
mehrere beteiligt und ist strittig, ob ein Vorgang Zur Frage der Ausgestaltung der — nach Art. 80 
eine — darstellt, so ist diese Frage im Rahmen des Abs. 1 GG zum Erlaß einer Rechtsverordnung: hin- 
Gewinnfeststellungsverfahrens zu entscheiden. Dies sichtlich Inhalt, ‚Zweck und Ausmaß. Urt. BFH, 
gilt auch dann, wenn die Entscheidung nicht den EStG, KStG, KStDV, GG ....... - 285 
Gewinn des Gewerbebetriebs, sondern erst das Ermäßigung, in den Fällen der Berichtigungsver- 
Einkommen des einzelnen Beteiligten berührt. Urt. anlagung nach 8 222 Abs.1 Ziff, 2 AO steht 8 234 
BFH, EStG. AO ....... 833 AO einer — unter den ursprünglichen Steuerbetrag 
Entnahmen nicht entgegen. Urt. BFH, AO ... +. 1850 
8. Einlagen ........ AA „...... 872 Ermessensfehler, s. Eidesstattliche Versicherung .... 834 
-, bei dem Zusammentreffen der Steuervergünstigun- Ermessensverletzung, s. Erlaß ........ 119 
gen gemäß $8 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 AusfFördG mit der ; dı Ä 
Nachversteuerung des nicht entnommenen Ge- Wu de Teilwrertes, Döportwaren, Ele: 229 
winns nach 8 10a Abs. 2 EStG 1950 ist den — der 
um die angeführten Steuervergünstigungen ge- Ermittlungsverfahren, in einem gegen ihn gerichteten 
kürzte Gewinn gegenüberzustellen. Urt. BFH, steuerlichen — kann sich im allgemeinen ein Steuer- 
EStG, AusfFördG, EStDV...... 785 pflichtiger der Mitwirkung an der Aufklärung eines 
ob und inwieweit Beträ e, die auf Grund der allge- unklaren Vermögenszuwachses ‚nicht mit der Be- 
meinen Vorschriften u den — eines Mitünterneh. hauptung entziehen, es handle sich um fremde Gel- 
Mmers gehören, nach einer Sonderregelung (z.B. der; er habe sich aber den Geldgebern gegenüber 
5 32a Abs.1 Ziff.3 EStG 1949) nicht als — zu durch Ehrenwort verpflichtet, ihre Namen dem 
behandeln sind, muß im Veranlagungsverfahren Finanzamt nicht zu nennen und würde durch die 
des Mitunternehmers entschieden werden. Urt. Benennung: der Geldgeber seine geschäftlichen Be- 
BFH, AO, EStG ‚1... ee ee 887 ziehungen gefährden. Urt. BFH, AO ...... 8341 
über die Höhe der — der Mitunternehmer einer Ersatzbeschaffung, ein bewegliches Wirtschaftsgut des 
Personengesellschaft ist im Gewinnfeststellungs- Anlagevermögens kann nach der Generalüberholung 
verfahren zu entscheiden, Urt. BFH, AO, EStG .. 837 Dar OT EEE NGC On Or 
zu den — im Sinne des 8 167 Abs.4 Ziff. 2b LAG Q© des 8 (a EStG angesehen werden, Urt. , 
gehören auch Kapitalherabsetzungen bei Erwerbs- EStG. DMBG ...... = 362 
gesellschaften und Rückzahlungen von Geschäfts- Erstarrung 
guthaben bei Genossenschaften. Urt. BFH, LAG .. 343 —, die — des Grundsteuermeßbetrags nach 8 7 Abs. 1 
Erbe, bei der durch Erbfall herbeigeführten Vereini- WoBauG gilt nur für die Regelfälle. In den Fällen, 
gung von Forderung‘ und Schuld eines 8 7e-Dar- in denen an dem Steuergegenstand außer durch den 
lehens liegt in der Person des — eine Gewinnver- Neubau, Wiederaufbau usw. noch weitere Verände- 
wirklichung vor. Urt. BFH, EStG, EStDV ..... .. 548 rungen eingetreten sind, kann die -— nicht gelten. 
Erth Urt. BFH, WoBauG, GrStG ....... 21 
rbhof : — 1. Die Vorschrift des 8 7 Abs.1 WoBauG, wonach 
- Abzug‘ des elterlichen Verwaltungs- und Nutz- bei der Schaffung von steuerbegünstigten Woh- 
hießungsrechts an einem — sowie der Verpflichtun- nungen die Grundsteuer auf die Dauer von 
gen des Anerben seinen Geschwistern gegenüber 10 Jahren nur nach dem Steuermeßbetrag er- 
als Last bei der Berechnung der Vermögensabgabe. hoben werden darf, in dem die neugeschaffenen 
Urt. BFH, LAG, BewG ......... -. 1134 Wohnungen nicht berücksichtigt sind, enthält 
Zurechnung eines — bei der Berechnung der Ver- grundsätzlich eine — des bisherigen Grund- 
mögensabgabe. Urt. BFH. LAG ...... LS steuermeßbetragzs. 
af
	        
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