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Full text: Ihre Berufserfahrung für Berlins Schulen (Rights reserved)

IHRE BERUFSERFAHRUNG HIERBERLINS STEHTSCHULEN FÜR EINE HEADLINE Informationen für Ihre Weiterbeschäftigung im Renten- und Pensionsalter Hier steht eine Subline 2018/2019 INHALT VORWORT.............................................................................................................. 01 SO KÖNNTE ES FÜR SIE WEITERGEHEN ............................................................. 02 Sie schieben den Eintritt in den Ruhestand hinaus (Modell A)................. 04 Sie arbeiten mindestens ein Schuljahr weiter (Modell B).......................... 07 Sie bleiben uns als befristete Vertretungskraft erhalten (Modell C) ....... 08 Sie betreuen Quereinsteigende bei ihrer Qualifizierung (Modell D) ....... 10 Die Modelle im Vergleich .............................................................................. 12 ZUVERDIENST UND ZUVERDIENSTGRENZE ....................................................... 14 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ............................................................................... 22 ANSPRECHPERSONEN IN DEN REGIONALEN SCHULAUFSICHTEN....................................................................... 27 Berlin wächst. Berlin ist attraktiv. Ihre Erfahrungen, Kompetenzen und Ihr Engagement sind noch immer besonders gefragt. Unterstützen Sie unsere Jüngsten und auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Schule dabei, Berlin groß zu machen. Wie wäre es mit einer Weiterbeschäftigung? Oder Sie unterrichten nach einer Pause wieder. Ob Sie Ihre Arbeitskraft und Erfahrungen ganz oder zum Teil zur Verfügung stellen möchten: Beides bedeutet für die Schulen und die derzeitigen Lehrkräfte eine wertvolle Verstärkung und für Sie eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit zu Ihrem Ruhegehalt. Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei sind. Mit herzlichen Grüßen 1 SO KÖNNTE ES FÜR SIE WEITERGEHEN Berlin ist eine vitale Metropole, die Menschen aus dem ganzen Land und aller Welt anzieht. Viele fühlen sich hier wohl, gestalten die Stadt und gründen Familien. In allen Bezirken besuchen immer mehr Kinder und Jugendliche unsere Schulen. Wir reagieren auf diesen erfreulichen Umschwung baulich und personell. In den kommenden Jahren investiert das Land Berlin mehr als 5,5 Milliarden Euro in den Neubau und in die Sanierung der Schulen. Neben der intensiven Werbung um Lehramtsabsolventinnen und -absolventen möchten wir auch Sie für einen weiteren Einsatz in einer Berliner Schule gewinnen. Denn Sie verfügen über langjährige Berufserfahrung und hochgeschätzte Fachkompetenz. Es hängt von Ihrem Vertrag und dem jeweiligen Bedarf ab, ob Sie an Ihrer bisherigen Schule weiterarbeiten, dort wieder einsteigen oder Ihre Qualifikation in eine andere Schule einbringen. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über die einzelnen Beschäftigungsmodelle und die Voraussetzungen für Ihren weiteren oder erneuten Einsatz an Berliner Schulen. Wir freuen uns auf Sie! Wir haben verschiedene Angebote entwickelt, um eine Weiterbeschäftigung im Renten- oder Pensionsalter attraktiv zu gestalten. Welches Modell wäre für Sie interessant?  Sie schieben den Eintritt in den Ruhestand hinaus (Modell A, ab Seite 4)  Sie arbeiten mindestens ein Schuljahr weiter (Modell B, ab Seite 7)  Sie bleiben uns als befristete Vertretungskraft erhalten: PKB-Beschäftigung (Modell C, ab Seite 8)  Sie betreuen Quereinsteigende während ihrer Qualifizierung (Modell D, ab Seite 10) 3 Beschäftigungsmodell A MODELL A Beamte Tarifbeschäftigte SIE SCHIEBEN DEN EINTRITT IN DEN RUHESTAND HINAUS Als Beamtin oder Beamter können Sie im Lauf Ihres vorgesehenen letzten Schuljahrs den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben und dann für mindestens ein Jahr länger unterrichten. Dafür erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent. Sie können diesen Eintritt in den Ruhestand wiederholt bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs hinausschieben. Dieses Angebot steht Ihnen auch in Teilzeit offen. Hinweise XX Für den gesamten Zeitraum des hinausgeschobenen Ruhestands erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Dieser Zuschlag wiederum ist nicht ruhegehaltfähig. Teilzeitbeschäftigung erhalten Sie Ihre regulären Teilzeitbezüge und darauf einen Zuschlag von 20 Prozent. Darüber hinaus erhalten Sie einen weiteren Zuschlag, der auf der Basis des Ruhegehalts berechnet wird, das Ihnen bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zugestanden hätte. Die Höhe des weiteren Zuschlags entspricht dem Teil des verdienten Ruhegehalts, der sich aus dem Verhältnis der Freistellung zur regelmäßigen Arbeitszeit ergibt. Während des Verlängerungszeitraums wird die erdiente Versorgung noch nicht gezahlt. Dieser weitere Zuschlag soll somit eine sonst entstehende Schieflage für Teilzeitbeschäftigte ausgleichen, die im Verlängerungszeitraum lediglich mit einer geringen Arbeitszeit tätig sind. XX Eine Verlängerung der Dienstzeit ist nur dann möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte der bisherigen regelmäßigen Wochenarbeitszeit unterrichten. Falls Sie mit weniger als der Hälfte dieser Wochenarbeitszeit arbeiten möchten, ist dies nach der Pensionierung ausschließlich im Angestelltenverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft nach den Modellen B oder C möglich. Es gibt zwei Ausnahmen [nach § 54a Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)]: XX Bei 4 Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren, Sie betreuen oder pflegen einen pflegebedürftigen Familienangehörigen. In diesen Fällen ist eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit möglich. Beschäftigungsmodell A XX Während des gesamten Zeitraums bleiben Sie nach Modell A weiterhin verbeamtet. Sie gehen also damit kein neues Arbeitsverhältnis ein. Ihr Antrag muss dennoch zur Gewährung der Dienstzeitverlängerung zur Mitbestimmung nochmals in die Beschäftigtenvertretungen. bereits in einem anderen Bundesland pensioniert wurden und nun in Berlin leben. In beiden Fällen können Sie jedoch als tarifbeschäftigte Lehrkraft wieder unterrichten. Beachten Sie bitte hierfür die Informationen und Tipps der Modelle B und C. SO GEHEN SIE VOR XX Nutzen Sie auch einen weiteren Vorteil des hinausge- schobenen Eintritts in den Ruhestand: Sofern Sie noch nicht Ihren Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreicht haben, steigert sich Ihr Ruhegehaltssatz in Abhängigkeit vom vereinbarten Beschäftigungsumfang um bis zu 1,79375 Prozent pro Jahr. Damit erhöhen sich Ihre Pensionszahlungen ab dem Pensionsbeginn um den im Verlängerungszeitraum erreichten Satz. XX Spätestens nach Vollendung des 68. Lebensjahrs endet Ihr aktives Dienstverhältnis zwangsläufig. Daher berücksichtigen Sie bitte bei der gemeinsamen Planung mit der Schulleitung, dass Sie etwa Klassen, Kurse oder Prüfungsleitungen in der Regel nicht bis zum Ende des betreffenden Schuljahrs begleiten können. XX Sie können dieses Angebot leider nicht nachträglich in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie XX Sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleiterin oder Ihrem Schulleiter, ob es im kommenden Schuljahr an Ihrer Stammschule einen Bedarf gibt. Alternativ klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer Region. XX Sie schreiben dann bis zum 15. Januar des Kalenderjahrs einen formlosen Antrag über die Schulleitung und über die zuständige Schulaufsicht an die Lehrerpersonalstelle. Sie beantragen darin, nach § 38 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) den Eintritt in den Ruhestand um ein Schuljahr hinausschieben zu wollen. Schulleitung, Schulaufsicht und Lehrerpersonalstelle prüfen jeden Antrag individuell. 5 SIE ARBEITEN WEITER – ODER SIE UNTERRICHTEN WIEDER Sie können im Anschluss an Ihr letztes Schuljahr oder auch nach einer Pause vom Schuldienst mehrere Monate oder ein ganzes Schuljahr befristet an Ihrer Stammschule oder an einer beliebigen anderen Schule Ihrer Wahl arbeiten. Das ist möglich mit einem verbindlichen befristeten Arbeitsvertrag (→ Modell B) – oder Sie arbeiten befristet als Vertretungslehrkraft (→ Modell C). In beiden Fällen sollten Sie vorab die Anzahl der Unterrichtsstunden beachten, um eine etwaige Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge aufgrund der Zuverdienstgrenze zu vermeiden. 6 Beschäftigungsmodell B MODELL B Beamte Tarifbeschäftigte SIE ARBEITEN WEITER UND BERÜCKSICHTIGEN GGF. DIE BESTEHENDE ZUVERDIENSTGRENZE Sofern Ihre Stammschule oder eine beliebige andere Schule Bedarf hat, können Sie einen befristeten Arbeitsvertrag als tarifbeschäftigte Lehrkraft abschließen. Dabei sollten Sie die bestehende Zuverdienstgrenze berücksichtigen und nutzen. Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist begrenzt, wenn Sie eine etwaige Kürzung der Versorgungsbezüge vermeiden möchten. Hinweise XX Der Einstellungsbeginn erfolgt meistens zu Beginn eines Schuljahrs. Die Schulleitung plant mit Ihnen in der Regel gern langfristig mit einer klar festgelegten Stundenzahl bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. So können Sie etwa Klassen, Kurse oder Prüfungsleitungen bis zum Ende des betreffenden Schuljahrs begleiten. XX Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zuverdienst und zu den Zuverdienstgrenzen auf den Seiten 14 –16. XX Sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen Sie keine Zuverdienstgrenze beachten. Falls Sie eine vorgezogene Altersrente bekommen, dann müssen Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, müssen Sie ebenfalls die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. XX Sie gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäf- tigte Lehrkraft ein. Somit muss die Schulleitung einen entsprechenden Laufzettel komplett ausfüllen und Sie dabei bitten, die notwendigen Unterlagen und Formulare erneut vorzulegen. Schulleitung, Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle unterstützen Sie sehr gern dabei, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Im Fall einer tariflichen Beschäftigung muss Ihr Antrag zur Mitbestimmung nochmals in die Beschäftigtenvertretungen. 7 Hier steht ein Kolumnentitel Beschäftigungsmodelle B und C XX Sie können auch nach der erreichten Regelaltersrente weiter unterrichten. Die Senatsverwaltung für Finanzen regt im Arbeitsmaterial zu § 33 TV-L zwar an, dass eine Weiterbeschäftigung nicht über das 68. Lebensjahr hinausgehen sollte, jedoch entscheiden Schulleitung, Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle hier in eigener Verantwortung und in Absprache mit Ihnen. XX Die Zahlung eines gesonderten Zuschlags ist tariflich nicht vorgesehen. SO GEHEN SIE VOR XX Sprechen Sie bitte im Idealfall vor den Sommerferien mit Ihrer Schulleiterin oder Ihrem Schulleiter, welchen Bedarf es an Ihrer Stammschule gibt. Alternativ klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer Region. XX Sie richten einen formlosen Antrag an die Schulleitung, die gemeinsam mit der Schulaufsicht Ihre Einstellung auf den Weg bringt. Sie beantragen darin, dass Sie Ihrer Stammschule oder weiteren Schulen in der Region auch zukünftig mit Ihrer Fächerkombination im von Ihnen gewünschten Umfang zur Verfügung stehen möchten. 8 MODELL C Beamte Tarifbeschäftigte SIE BLEIBEN UNS ALS BEFRISTETE VERTRETUNGSKRAFT ERHALTEN: PKB-BESCHÄFTIGUNG Alle öffentlichen Berliner Schulen verfügen bei der Personalkostenbudgetierung (PKB) über ein eigenes Budget und können daraus selbstständig für einen befristeten Zeitraum Vertretungslehrkräfte einstellen, um so etwa krankheitsbedingten Unterrichtsausfall zu vermeiden. Einsatzdauer und Stundenumfang sind daher immer an die voraussichtliche Abwesenheit einer Lehrkraft gekoppelt – also in Voll- oder Teilzeit – und reichen von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. Hinweise XX Der Einstellungsbeginn ist fließend und richtet sich meistens nach dem akut entstandenen Bedarf an einer Schule. Sie können daher kurzfristig anfangen zu unterrichten. Sie sind hierbei von der voraussichtlichen Abwesenheit einer Lehrkraft abhängig. Es kann auch vorkommen, dass Sie während eines Schuljahrs mehrere Kurzzeitverträge erhalten. XX Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zuverdienst und zu den Zuverdienstgrenzen auf den Seiten 14 – 16. Beschäftigungsmodell C XX Sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen Sie keine Zuverdienstgrenze beachten. hinausgehen sollte, jedoch entscheiden Schulleitung, Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle hier in eigener Verantwortung und in Absprache mit Ihnen. XX Grundsätzlich Erhalten Sie eine vorgezogene Altersrente, müssen Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, müssen Sie ebenfalls die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft ein und schließen direkt mit der Schulleitung einen Vertrag ab. können Sie sich mit Angaben zu Ihren Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen sowie zu Einsatzwünschen in der zentralen berlinweiten Datenbank für Vertretungslehrkräfte (BEO V) unter www.bildung.berlin.de/beov registrieren. Ihre hinterlegten Daten dienen zur Kontaktaufnahme durch interessierte Schulleitungen in ganz Berlin. XX Die Zahlung eines gesonderten Zuschlags ist tariflich nicht vorgesehen. SO GEHEN SIE VOR XX Sie Sollte Ihre bisherige Personalakte bereits an das Landesverwaltungsamt Berlin übermittelt worden sein, muss die Schulleitung Sie bitten, die nötigen Unterlagen und Formulare erneut vorzulegen. Sie versucht jedoch, den formalen Aufwand so gering wie möglich zu halten. können auch nach der erreichten Regelaltersrente weiter unterrichten. Die Senatsverwaltung für Finanzen regt im Arbeitsmaterial zu § 33 TV-L zwar an, dass eine Weiterbeschäftigung nicht über das 68. Lebensjahr XX Sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleiterin oder Ihrem Schulleiter, welchen Bedarf es an Ihrer Stammschule gibt. Alternativ sprechen Sie bitte gezielt mehrere Schulen Ihrer Wahl an oder klären mit Ihrer zuständigen Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer Region. XX Sie XX Sie schließen im Bedarfsfall einen sogenannten PKB-Arbeitsvertrag mit der betreffenden Schule ab. 9 Beschäftigungsmodell D MODELL D Beamte Tarifbeschäftigte SIE BETREUEN QUEREINSTEIGENDE WÄHREND IHRER QUALIFIZIERUNG Sie können Ihre beruflichen Erfahrungen im Qualifizierungsbereich zur Verfügung stellen und Quereinsteigende in ihrem neuen beruflichen Umfeld Schule unterstützen. Sie bieten als Dozentin oder Dozent themenspezifische Lehrveranstaltungen an oder begleiten die Quereinsteigenden als Patin oder Pate im Unterricht. Quereinsteigende benötigen Ihre Unterstützung etwa in folgenden Bereichen: XX Rolle Hinweise Der Einsatzbeginn ist fließend und richtet sich nach der Nachfrage. Das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) bietet zweimal im Jahr Einführungsveranstaltungen an, die Sie über das Programm und deren Einsatzmöglichkeiten informieren. Nach Kontaktaufnahme werden Sie zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Aufbauend auf der Einführung werden Sie in verschiedenen Schulungsformaten auf den von Ihnen favorisierten Einsatzbereich vorbereitet. Sie regeln Ihren Einsatz als Dozentin oder Dozent bzw. als Patin oder Pate über einen Honorarvertrag im Auftraggeber- und Auftragnehmermodell. und Haltung einer Lehrkraft XX Schulrecht XX Unterstützungssysteme der Berliner Schullandschaft Die Höhe des Honorarsatzes wird vertraglich vereinbart und bewegt sich XX Classroommanagement XX Grundlagen didaktischer Prinzipien XX Kommunikation mit den am Schulleben Beteiligten XX Leistungsmessung und -bewertung XX kollegiale Beratung und Coaching XX Begleitung und Reflexion von Unterricht XX Beratung rund um den Schulalltag 10 XX innerhalb der von der Senatsverwaltung für Finanzen für Honorartätigkeiten festgelegten Bandbreiten sowie XX auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften über die Honorarzahlung für die nebenamtliche Tätigkeit von Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin als Dozentinnen und Dozenten im Rahmen der Lehrerausbildung sowie der Lehrerweiter- und -fortbildung vom 5. Mai 2010.1 Beschäftigungsmodell D Mit dem Vertrag wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet. Sie können auch nach der erreichten Regelaltersrente Ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen. Allerdings sollte ein Einsatz beginnen, bevor Sie das 68. Lebensjahr erreicht haben. Bei Aufnahme der Tätigkeit sollte die aktive Zeit im Berliner Schuldienst nicht länger als drei Jahre zurückliegen. SO GEHEN SIE VOR Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit der Leiterin des Studienzentrums für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS), Heidi Hubacek, auf und erfahren Sie von ihr und ihrem Team alles Weitere zu Ihrem möglichen Einsatz: heidi.hubacek@senbjf.berlin.de Beachten Sie bitte XX die geltenden Regelungen für Zuverdienste auf den Seiten 14 – 16 sowie für freiberufliche Einkünfte, XX die einkommenssteuerliche Behandlung der Honorare, die sich nach den jeweils geltenden allgemeinen Vorschriften des Einkommenssteuerrechts richten und XX unter Umständen eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung vor der erreichten Regelaltersgrenze. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rententräger. 1 Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 21. Mai 2010, zu finden auch unter: www.berlin.de/sen/bjf/service/karriere/honorar.pdf 11 Zusatzinformationen Die Modelle im Vergleich Modell A Modell B Modell C Modell D Zielgruppe Beamte Beamte, Tarifbeschäftigte Beamte, Tarifbeschäftigte Beamte, Tarifbeschäftigte Beginn unmittelbar mit Erreichen des Pensionsalters; nicht möglich ist eine nachträgliche Angebotsnutzung unmittelbar mit Erreichen des Pensionsalters oder nach einer Pause unmittelbar mit Erreichen des Pensionsalters oder nach einer Pause unmittelbar mit Erreichen des Pensionsalters oder nach einer Pause; fließender Einsatzbeginn gemäß Nachfrage Vertragsart Fortbestand des Dienstverhältnisses und des Beamtenstatus neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft: Vertretungslehrkraft über Personalkostenbudgetierung (PKB) Honorarvertrag im Auftraggeber- und Auftragnehmermodell, der kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet Vertragsdauer Verlängerung um mindestens ein Schuljahr Tätigkeit über ein Schuljahr befristeter Zeitraum abhängig von der voraussichtlichen Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft Einsatzregelung gemäß Honorarvertrag Mindestarbeitszeit grundsätzlich mindestens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nein nein nein Altersgrenze Ende des Dienstverhältnisses mit Vollendung des 68. Lebensjahrs grundsätzlich auch nach dem 68. Lebensjahr möglich grundsätzlich auch nach dem 68. Lebensjahr möglich Vertragsbeginn idealerweise vor Erreichen des 68. Lebensjahrs bei einer höchstens dreijährigen vorherigen Abwesenheit vom Berliner Schuldienst 12 Hier Die Modelle steht ein imKolumnentitel Vergleich Modell A Modell B Modell C Modell D Zuverdienstgrenzen beachten ja ja ja ja Zuschlag 20 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, wobei der Zuschlag nicht ruhegehaltsfähig ist; weiterer Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte (Höhe entsprechend dem Teil des verdienten Ruhegehalts, der sich aus dem Verhältnis der Freistellung zur regelmäßigen Arbeitszeit ergibt) nein nein nein Gültigkeit für Neu-Berliner nein ja ja nein Mitbestimmungspflichtig immer immer abhängig von der Beschäftigungsdauer (nicht mehr als drei Monate) nein Vorgehensweise bis zum 15. Januar formloser Antrag über Schulleitung und Schulaufsicht an Lehrerpersonalstelle: Aufschub des Ruhestandeintritts um ein Schuljahr Antrag an Schulleitung, auch zukünftig an der Schule arbeiten zu wollen Kontakt zu Schulleitung oder Schulaufsicht, Abfrage nach Bedarf E-Mail an das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) 13 ZUVERDIENST UND ZUVERDIENSTGRENZE Wenn Sie nach Eintritt in den Ruhestand befristet als tarifbeschäftigte Lehrkraft weiter oder wieder arbeiten möchten, müssen Sie Ihre Zuverdienstgrenze kennen – also wissen, wie viel Sie höchstens zu Ihrer Pension oder Rente zusätzlich verdienen dürfen. Wenn Sie diese Zuverdienstgrenze überschreiten, werden Ihre Versorgungsbezüge gekürzt. Daher prüfen Sie bitte vor einer Vertragsunterzeichnung, wie viele Stunden Sie höchstens unterrichten sollten, ohne Kürzungen in Kauf zu nehmen. Die Stundenzahl berechnet sich nach der Höhe des möglichen Zuverdiensts. Sie sollten wissen, ab welcher Stundenzahl der Zuverdienst schädlich für Ihre Bezüge oder Ihre Rente wird oder bis zu welcher Stundenzahl er unschädlich bleibt. 14 Beamte Der unschädliche Zuverdienst ist abhängig von der Höhe des Ruhegehalts und wird von der Pensionsstelle individuell berechnet. XX Grundsätzlich gilt: Der individuelle Ruhegehaltssatz und der unschädliche Zuverdienst ergeben zusammen 100 Prozent: XX Im Minimum beträgt der unschädliche Zuverdienst 28,25 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe, ggf. zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen und Familienzuschlag (FZ) der Stufe 1 (sogenannter Verheiratetenzuschlag). Zuverdienst und Zuverdienstgrenze Dies gilt dann, wenn Sie bereits den individuellen Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht haben. Sollten Sie diesen Höchstruhegehaltssatz noch nicht erreicht haben, erhöht sich Ihre Zuverdienstgrenze entsprechend. XX Bei einem Ruhegehaltsatz von 58,5 Prozent beträgt der unschädliche Zuverdienst 41,5 Prozent: Tarifbeschäftigte XX Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Sie müssen also dann keine Zuverdienstgrenze beachten. Und Sie müssen Ihre Beschäftigung auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden. XX Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, müssen Sie die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Was Sie über diese Zuverdienstgrenze hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. XX Sie XX Bei einem Ruhegehaltsatz von 53 Prozent beträgt der unschädliche Zuverdienst 47 Prozent: können so die Anzahl der Unterrichtsstunden abschätzen, die Sie in der Zuverdienstgrenze unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung Ihrer Rentenbezüge entsteht. XX Bitte So können Sie in einem ersten Schritt die Anzahl der Unterrichtsstunden abschätzen, die Sie in der Zuverdienstgrenze unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge entsteht. informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie finden eine Beratungsstelle in Ihrer Wohnortnähe auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de gleich im Bereich „Ihr kurzer Draht zu uns“. Bitte informieren Sie sich für die konkrete Berechnung beim Landesverwaltungsamt Berlin. 15 Zuverdienstgrenze WIE HOCH IST DIE ZUVERDIENSTGRENZE FÜR BEAMTE? NOCH NICHT PENSIONIERTE LEHRKRÄFTE Bitte informieren Sie sich zunächst über den Versorgungsrechner des Landesverwaltungsamts Berlin: www.berlin.de/versorgungsauskunft-online Weitere Fragen stellen Sie über das Kontaktformular: www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/ formular.232668.php Bitte fügen Sie Ihre notwendigen Daten bei und bitten um Rückruf. BEREITS PENSIONIERTE LEHRKRÄFTE Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Berlin. Die Kontaktdaten Ihrer Versorgungssachbearbeiterin oder Ihres -sachbearbeiters finden Sie etwa im Bescheid über Ihr Ruhegehalt. Die Summe von Ruhegehalt plus Zuverdienst muss immer niedriger sein als die Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls ruhegehaltfähige Zulagen und ein Familienzuschlag (FZ) der Stufe 1 (der sogenannte Verheiratetenzuschlag). Es erfolgt die Berücksichtigung des Einkommens in Höhe eines Zwölftels des Jahreseinkommens, verteilt auf alle Monate des Kalenderjahrs. Nach Ende des Jahrs erfolgt eine Rückrechnung für das vergangene Jahr. Sie vermeiden also eine Kürzung des Ruhegehalts, falls Sie zwar in einem oder mehreren Monaten die Zuverdienstgrenze überschritten, aber in den anderen Monaten unterschritten haben. 16 Regelalters- und Zuverdienstgrenze REGELALTERS- UND ZUVERDIENSTGRENZE: DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN Vor der erreichten Regelaltersgrenze Beamte Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen bereits vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind, müssen Sie bis zum Monat, in welchem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, unbedingt die Höchstgrenze von 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beachten. Zusätzlich zu dieser Höchstgrenze können Sie im Laufe eines Kalenderjahrs monatlich 325 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge kommt. Bis zum Monat der erreichten Regelaltersgrenze werden die monatlichen Zahlungseingänge zudem nicht gezwölftelt. Das Landesverwaltungsamt muss somit jeden Monat gesondert berechnen. Nur die Sonderzahlungen (etwa das sogenannte Weihnachtsgeld) werden wiederum auf das Kalenderjahr gezwölftelt angerechnet. (§ 53 Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) Tarifbeschäftigte Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, müssen Sie die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Was Sie über diese Zuverdienstgrenze hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei erreichter Regelaltersgrenze Beamte Der unschädliche Zuverdienst ist abhängig von der Höhe des Ruhegehalts und wird von der Pensionsstelle individuell berechnet. Im Minimum beträgt der unschädliche Zuverdienst 28,25 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe, ggf. zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen und Familienzuschlag (FZ) der Stufe 1 (sogenannter Verheiratetenzuschlag). Dies gilt dann, wenn Sie bereits den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht haben. Sollten Sie diesen Höchstruhegehaltssatz noch nicht erreicht haben, erhöht sich Ihre Zuverdienstgrenze entsprechend. Tarifbeschäftigte Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen Sie keine Zuverdienstgrenze beachten. Die Höhe des Endgrundgehalts entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der nächsten Seite. 17 Regelalters- und Zuverdienstgrenze Endgrundgehalt der Besoldungsgruppen BesoldungsGruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A12 3.463,45 3.818,94 3.915,67 4.174,45 4.293,37 4.524,70 4.613,57 4.774,35 A13 4.090,78 4.301,23 4.511,64 4.723,36 4.922,03 5.016,14 5.214,79 5.319,33 A14 4.306,44 4.576,98 4.876,29 5.142,90 5.324,58 5.499,70 5.687,91 5.881,33 A15 5.282,74 5.555,89 5.715,35 5.903,55 6.091,76 6.278,64 6.431,56 6.655,06 A16 5.834,29 6.119,21 6.336,16 6.553,13 6.768,78 6.985,72 7.202,67 7.415,73 Angaben in Euro. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ohne Zulagen und FZ, gültig seit 01.02.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – Entgelttabelle TV-L 2020 Endgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E 10 3.367,04 3.612,23 3.880,76 4.151,27 4.665,96 4.805,94 E 11 3.490,32 3.742,20 4.012,72 4.421,81 5.015,65 5.166,12 E 12 3.607,11 3.880,76 4.421,81 4.896,88 5.510,50 5.675,81 E 13 4.002,26 4.329,43 4.560,37 5.009,04 5.629,26 5.798,14 4.329,43 4.560,37 4.560,37 5.998,76 6.178,72 E 13 Ü E 14 4.340,78 4.692,32 4.962,86 5.371,94 5.998,76 6.178,72 E 15 4.794,35 5.180,59 5.371,94 6.051,57 6.566,22 6.763,20 E 15 Ü 5.880,02 6.526,61 7.140,26 7.542,73 7.641,73 Angaben in Euro. Entgelttabelle mit Monatswerten, Gültigkeit: 01.01.2020 – 31.12.2020. 18 Die zukünftige Zuordnung Ihrer Erfahrungsstufe hängt auch vom Zeitraum vom Ende Ihres vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ab. Die Pause darf höchstens sechs Monate betragen. Sollte die Unterbrechung länger als sechs Monate dauern, werden die vergangenen zehn Jahre Ihrer Dienstzeit für die Zuordnung berücksichtigt. Drei Beispiele * Stand 1. Februar 2020 SO KÖNNTE IHR WEG AUSSEHEN – DREI BEISPIELE* LEHRKRAFT AN EINER OBERSCHULE bisher A 13 Stufe 8 5.319,33 Euro unschädlicher Zuverdienst 28,25 Prozent möglicher Zuverdienst Sie wurden bei voller Beschäftigung von 26 Stunden bisher nach A 13 Stufe 8 besoldet und erhielten monatlich 5.319 Euro brutto. Unter Zugrundelegung des minimalen unschädlichen Zuverdiensts von 28,75 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe ergibt sich ein möglicher Zuverdienst von 1.502,71 Euro. Als tarifbeschäftigte Lehrkraft werden Sie voraussichtlich in die E 13 Stufe 6 eingruppiert, sofern zwischen dem Ende des vorigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt. 1.502,71 Euro Unterricht/ Wochenstunden: maximal 6 20 Seit dem 01.01.2020 entspricht dies einem Entgeltbetrag von 5.798,14 Euro. Der mögliche Zuverdienst von 1.502,71 Euro würde damit erreicht, wenn Sie 6,58 Unterrichtsstunden in der Woche unterrichten. Dies bedeutet, dass Sie sechs Wochenstunden unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung der Versorgungsbeträge besteht. Drei Beispiele LEHRKRAFT AN EINER GRUNDSCHULE Sie wurden bei voller Beschäftigung von 28 Stunden bisher nach A 12 Stufe 8 besoldet und erhielten monatlich 4.774,35 Euro brutto. Unter Zugrundelegung des minimalen unschädlichen Zuverdiensts von 28,75 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe ergibt sich ein möglicher Zuverdienst von 1.348,75 Euro. Als tarifbeschäftigte Lehrkraft werden Sie voraussichtlich in die E 12 Stufe 6 eingruppiert, wenn zwischen dem Ende des vorigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt. bisher A 12 Stufe 8 4.774,35 Euro unschädlicher Zuverdienst 28,25 Prozent möglicher Zuverdienst 1.348,75 Euro Seit 01.01.2020 entspricht dies einem Entgeltbetrag von 5.675,81 Euro. Der mögliche Zuverdienst von 1.348,75 Euro würde damit erreicht, wenn Sie 6,6 Unterrichtsstunden in der Woche unterrichten. Dies bedeutet, dass Sie unschädlich höchstens sieben Wochenstunden unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung der Versorgungsbeträge besteht. Unterricht/ Wochenstunden: maximal 6 1/2 JAHR Sie können im Prinzip ein halbes Jahr lang mit der doppelten Stundenzahl unschädlich arbeiten, sofern Sie im anderen halben Jahr nichts hinzuverdienen. 21 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Häufig gestellte Fragen Ich habe großes Interesse, nach Modell A, B, C oder D weiter- bzw. wieder zu arbeiten. Erhalte ich auch garantiert einen Vertrag? Wir freuen uns, dass Sie Ihre Arbeitskraft und Erfahrungen ganz oder zum Teil einbringen möchten. Es hängt von zahlreichen Rahmenbedingungen ab, ob die Schulen Ihr Angebot annehmen können (etwa Ihre Fächerkombination oder die Ausstattung der Schule). Nicht alle Schulen haben genau zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage Bedarf. Und es kann auch vorkommen, dass es sogar in Ihrem Wunschbezirk keinen Bedarf gibt. Daher kann es vorteilhaft sein, auch in den benachbarten Bezirken nachzufragen. Ich möchte gern etwas langfristiger weiter- oder wieder arbeiten. Wie lange gilt ein Arbeitsvertrag? Berücksichtigen die Verträge auch die Ferienzeiträume? Für alle vier Modelle legen Sie gemeinsam mit der Schulleitung oder mit dem Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) die Laufzeit fest. Kurzfristige und kurz dauernde Verträge sind Wesensbestandteil des Modells C. Für die Modelle A, B und D gilt: Sollte Ihre Dienstzeitverlängerung bzw. Ihr Vertrag für ein ganzes Schuljahr dauern, läuft er vom 1. August eines Jahrs bis zum 31. Juli des Folgejahrs. Muss ich den formlosen Antrag auf jeden Fall bei meiner ehemaligen Stammschule einreichen? Grundsätzlich sollten Sie mit der Leitung Ihrer Stammschule besprechen, ob und welchen Bedarf es dort gibt. Die Schulleitung gibt dann den Antrag über die Schulaufsicht weiter an die Lehrerpersonalstelle. Auch wenn Sie nicht mehr an Ihrer Stammschule arbeiten möchten oder können, reichen Sie bitte dennoch dort Ihren formlosen Antrag ein und weisen darauf hin, dass Sie zukünftig auch an weiteren Schulen in der Region mit Ihrer Fächerkombination zur Verfügung stehen möchten. Schulleitung, Schulaufsicht und Lehrerpersonalstelle prüfen jeden Antrag individuell. Für das Modell A hätte ich bereits zum 15. Januar erklären müssen, meinen Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr zu verschieben. Die Schulleitung hat mich erst im Frühjahr angesprochen und gebeten, weiter zu unterrichten. Oder ich habe erst jetzt vom Modell A erfahren. Ist es nach der genannten Frist dennoch möglich, meinen Eintritt in den Ruhestand zu verschieben? Nach dem 15. Januar eines Kalenderjahrs schickt die Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Ihre Personalakte an das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA). 23 Häufig gestellte Fragen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVwA bereiten Ihren Ruhestand zum Ende des aktuellen Schuljahrs vor und berechnen Ihre Bezüge. Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, während dieser Zeit noch die Berechnung abzubrechen und den formalen Akt des Ruhestands zu verschieben. Nach dem 30. Juni des betreffenden Kalenderjahrs ist dies allerdings unwiderruflich nicht mehr möglich. Im Lauf des Monats Juli erfolgt bereits die Abrechnung und löst damit die Zahlung der Versorgungsbezüge bzw. des Abschlags zum Monatsende aus. Wie werde ich bei einem Neuvertrag bei den Modellen B und C eingestuft und eingruppiert? Sie gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft ein. Sie werden wie alle anderen tarifbeschäftigten Lehrkräfte anhand der Entgeltordnung eingruppiert und profitieren von den Tariferhöhungen. Die Eingruppierung hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Die zukünftige Zuordnung Ihrer Erfahrungsstufe hängt auch vom Zeitraum vom Ende Ihres vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ab. Die Pause darf höchstens sechs Monate betragen. Sollte die Unterbrechung länger als sechs Monate dauern, werden dann die vergangenen zehn Jahre Ihrer Dienstzeit berücksichtigt. Kann ich meinen Versorgungsabschlag abbauen, wenn ich als tarifangestellte Lehrkraft länger arbeite? Nein, das ist leider nicht möglich. 24 Ich arbeite zurzeit als Fachseminarleitung. Kann auch ich beantragen, nach den genannten Modellen weiterzuarbeiten? Eine Verlängerung Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft unter Einbezug Ihrer Aufgabe als Fachseminarleitung ist grundsätzlich nur nach den Modellen A und B möglich. Schulleitung, Schulaufsicht und die Verantwortlichen für den Vorbereitungsdienst prüfen Ihren Antrag individuell. Ich konnte das Arbeitszeitkonto (Arbeitszeitguthaben) im letzten regulären Schuljahr nicht abarbeiten/abbauen. Ich möchte gern nach Modell B oder C weiterarbeiten und der Schule das ganze Schuljahr zur Verfügung stehen. Was muss ich tun, damit eine finanzielle Abgeltung nicht mit den Versorgungsbezügen kollidiert? Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine finanzielle Abgeltung bei der Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Auszahlung (also die Nachberechnung und Versteuerung mit der Besoldung des letzten aktiven Monats) sollte noch im aktiven Dienst erfolgen. Dann kollidiert dies nicht mit der Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge. Gelten die Modelle für ehemalige Tarifbeschäftigte und Beamte gleichermaßen? Das Modell A richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, die bis zu Ihrer Pensionierung im Beamtenverhältnis tätig sind und ihren Eintritt in den Ruhestand hinausschieben möchten. Die Modelle B, C und D gelten für ehemalige tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte gleichermaßen. Häufig gestellte Fragen Ich habe als Lehrkraft jahrelang in einem anderen Bundesland gearbeitet und ziehe nun nach meinem Ruhestand oder nach meinem Renteneintritt nach Berlin. Gelten die vier Modelle auch für mich? Das Modell A gilt nur für Berliner Lehrkräfte, die ihren Eintritt in den Ruhestand an einer Berliner Schule hinausschieben möchten. Das Modell D setzt langjährige Kenntnisse des Berliner Schulsystems voraus. Somit kämen für Sie nur die Modelle B und C in Frage. Was muss ich für die Zuverdienstgrenze beachten, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe oder wenn ich vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bin? Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen Sie keine Zuverdienstgrenze beachten. Sind Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen, gilt die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Ich bin vorzeitig in Altersrente gegangen und möchte weiterhin als Lehrkraft arbeiten. Wie verhält es sich mit der Versicherungspflicht? Wenn Sie vorzeitig in Altersrente gegangen sind und nebenbei Geld verdienen, sind Sie versicherungspflichtig. Sie zahlen auf dieses Einkommen Beiträge in die Rentenversicherung und erhöhen dadurch Ihren Rentenanspruch. Wenn Sie mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten möchten, können Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten (sich also freiwillig versichern) und dadurch weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und dadurch weitere Rentenpunkte sammeln. Dies vereinbaren Sie mit Ihrer Personalstelle. Ich habe zum Anfang meines Berufslebens als angestellte Fachkraft gearbeitet und wurde in den 1990er-Jahren verbeamtet. Ich habe die Regelaltersgrenze erreicht und möchte weiterarbeiten. Was muss ich bei der Zuverdienstgrenze beachten? Sie haben für die ersten Jahre Anwartschaften auf Ihre Rente erworben. Mit Ihrer Verbeamtung haben Sie in jedem Dienstjahr Versorgungsansprüche für Ihre Pension gesammelt. Zu Ihrer Pension erhalten Sie auch eine anteilige Rente. Diese Rentenzahlung mindert die Zuverdienstgrenze. Es kann also sein, dass Sie bei einer Beschäftigung mit zu vielen Unterrichtsstunden mit Abzügen rechnen müssen. Bitte informieren Sie sich beim Landesverwaltungsamt. Ich bin 63 Jahre alt, habe die Regelaltersgrenze also noch nicht erreicht und bin aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Ich wurde bei voller Beschäftigung von 28 Stunden nach A 13 Stufe 8 besoldet. Mein Ruhegehaltssatz liegt derzeit bei 51,84 Prozent. Meine ehemalige Schule hat mich nun gebeten, zum neuen Schuljahr wieder eine Klasse zu unterrichten. Wie viel kann ich hinzuverdienen, ohne Kürzungen in Kauf zu nehmen? Was muss ich beachten? 25 Häufig gestellte Fragen Beim vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen regelt das § 53 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) das weitere Vorgehen. Bis zum Monat, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, gelten als Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zusätzlich zu dieser Höchstgrenze von 71,75 Prozent können Ihnen im einem Kalenderjahr monatlich die Versorgungsbezüge gekürzt werden. In Ihrem Fall liegt Ihr unschädlicher Zuverdienst bei 19,91 Prozent Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Dies ergibt einen möglichen Zuverdienst von 1.059,08 Euro zuzüglich 325 Euro, also 1.384,08 Euro. Ab dem Monat der erreichten Regelaltersgrenze liegt Ihr unschädlicher Zuverdienst bei 48,16 Prozent. Das ergibt einen möglichen Zuverdienst von 2.757,54 Euro. Bis zum Monat der erreichten Regelaltersgrenze werden die monatlichen Zahlungseingänge nicht gezwölftelt. Das Landesverwaltungsamt berechnet jeden Monat gesondert. Nur die Sonderzahlungen (etwa das sogenannte Weihnachtsgeld) werden auf das Kalenderjahr gezwölftelt angerechnet. Grundsätzlich gilt also: Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand oder in Rente gegangen sind, informieren Sie sich bitte unbedingt beim Landesverwaltungsamt und ggf. beim zuständigen Rentenversicherungsträger. 26 Warum muss ich bei den Modellen B und C für den neuen Arbeitsvertrag so viele Unterlagen neu einreichen und sogar ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Sie kennen mich doch seit Jahrzehnten! Sie gehen als nun tarifbeschäftigte Lehrkraft ein neues Arbeitsverhältnis ein. Somit muss die Schulleitung einen entsprechenden Laufzettel komplett ausfüllen und Sie dabei bitten, die notwendigen Unterlagen und Formulare erneut vorzulegen. Wir bedauern dies sehr – Schulleitung, Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle unterstützen Sie jedoch gern dabei, den formalen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bei einer Dienstzeitverlängerung muss Ihr Antrag zur Mitbestimmung erneut in die Beschäftigtenvertretungen. Wie erfahre ich, an welchen Schulen es einen Bedarf für meine Fächer gibt? Kann ich mich zentral bewerben? Leider gibt es zurzeit noch keine zentrale Plattform, auf der Sie die Nachfragen zu Ihren Fächern finden könnten. Sie können eigeninitiativ über das Schulverzeichnis Schulen und Schultypen in Ihrem Wunschbezirk finden und dann jeweils Kontakt aufnehmen: www.berlin.de/schulvz Alternativ können Sie auch bei den regionalen Schulaufsichten der zwölf Bezirke sowie den beruflichen Schulen nach einem Bedarf fragen. Ansprechpersonen ANSPRECHPERSONEN IN DEN REGIONALEN SCHULAUFSICHTEN Bezirk Ansprechperson Telefon E-Mail-Adresse 01 Mitte Detlev Thietz 030-90182 6061 detlev.thietz@senbjf.berlin.de 02 Friedrichshain-Kreuzberg Guido Schulz 030-90298 3109 guido.schulz@senbjf.berlin.de 03 Pankow Susanne Füllgraf 030-9024 91007 susanne.fuellgraf@senbjf.berlin.de 04 Charlottenburg-Wilmersdorf Simone Geisler 030-9029 25102 simone.geisler@senbjf.berlin.de 05 Spandau Marc Schulte 030-90279 5613 marc.schulte@senbjf.berlin.de 06 Steglitz-Zehlendorf Heike Waldschütz 030-90299 5031 heike.waldschuetz@senbjf.berlin.de 07 Tempelhof-Schöneberg Matthias Goldbeck-Löwe 030-90277 6492 matthias.goldbeck-loewe@senbjf.berlin.de 08 Neukölln Holger Henzler-Hübner 030-90239 2534 holger.henzler-huebner@senbjf.berlin.de 09 Treptow-Köpenick Manuela Seidel-Nick 030-90249 2210 manuela.seidel-nick@senbjf.berlin.de 10 Marzahn-Hellersdorf Michael Buza 030-90293 2963 michael.buza@senbjf.berlin.de 11 Lichtenberg Martina Roth 030-9021 47 00 martina.roth@senbjf.berlin.de 12 Reinickendorf Dirk Wasmuth 030-90294 1900 dirk.wasmuth@senbjf.berlin.de 13.1 Berufliche Schulen Regina Ebel 030-90227 5365 regina.ebel@senbjf.berlin.de 13.2 Zentral verwaltete Schulen* Grit Orgis 030-90227 5824 grit.orgis@senbjf.berlin.de * Zentral verwaltete Schulen: Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik Schulfarm Insel Scharfenberg Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach Abendgymnasium Prenzlauer Berg die drei Eliteschulen des Sports Staatliche Internationale Schule Nelson-Mandela 2. Internationale Schule John-F.-Kennedy-Schule Französisches Gymnasium 27 Impressum Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Referat ZS I Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin www.berlin.de/sen/bjf Redaktion Markus Kringel, Silvia Baar, Katja Braubach, Martina Hauser, Heidi Hubacek, Alexander Pospieszala, Holger Schmidt, Marco Wizckowiak, Verena Zimmermann Gestaltung SenBJF, Referat ZS I Fotos © shutterstock/Monkey Business Images: Coverbild © Reto Klar/SenBJF: Seite 1 © picture alliance/Zoonar: Seite 2 © iStock/vlada_maestro: Seite 6 © shutterstock/vladaphotowiz: Seite 19 © picture alliance/Wavebreak Media: Seite 22 Druck ITDZ Berlin Berliner Straße 112 – 115 10713 Berlin Auflage 700, 1. Auflage, Juni 2020 28 Servicestelle Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin Telefon (030) 90227-5577 www.berlin.de/sen/bjf servicestelle@senbjf.berlin.de
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