IHRE BERUFSERFAHRUNG
HIERBERLINS
STEHTSCHULEN
FÜR
EINE HEADLINE
Informationen für Ihre Weiterbeschäftigung
im Renten- und Pensionsalter
Hier steht eine Subline
2018/2019
INHALT
VORWORT.............................................................................................................. 01
SO KÖNNTE ES FÜR SIE WEITERGEHEN ............................................................. 02
Sie schieben den Eintritt in den Ruhestand hinaus (Modell A)................. 04
Sie arbeiten mindestens ein Schuljahr weiter (Modell B).......................... 07
Sie bleiben uns als befristete Vertretungskraft erhalten (Modell C) ....... 08
Sie betreuen Quereinsteigende bei ihrer Qualifizierung (Modell D) ....... 10
Die Modelle im Vergleich .............................................................................. 12
ZUVERDIENST UND ZUVERDIENSTGRENZE ....................................................... 14
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ............................................................................... 22
ANSPRECHPERSONEN IN DEN
REGIONALEN SCHULAUFSICHTEN....................................................................... 27
Berlin wächst. Berlin ist attraktiv.
Ihre Erfahrungen, Kompetenzen und Ihr Engagement sind noch immer
besonders gefragt. Unterstützen Sie unsere Jüngsten und auch Ihre
Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Schule dabei, Berlin groß zu machen.
Wie wäre es mit einer Weiterbeschäftigung? Oder Sie unterrichten nach
einer Pause wieder. Ob Sie Ihre Arbeitskraft und Erfahrungen ganz
oder zum Teil zur Verfügung stellen möchten: Beides bedeutet für die
Schulen und die derzeitigen Lehrkräfte eine wertvolle Verstärkung und
für Sie eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit zu Ihrem Ruhegehalt.
Sandra Scheeres
Senatorin für Bildung,
Jugend und Familie
Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei sind.
Mit herzlichen Grüßen
1
SO KÖNNTE
ES FÜR SIE
WEITERGEHEN
Berlin ist eine vitale Metropole, die Menschen aus dem
ganzen Land und aller Welt anzieht. Viele fühlen sich hier
wohl, gestalten die Stadt und gründen Familien.
In allen Bezirken besuchen immer mehr Kinder und Jugendliche unsere Schulen. Wir reagieren auf diesen erfreulichen
Umschwung baulich und personell. In den kommenden
Jahren investiert das Land Berlin mehr als 5,5 Milliarden
Euro in den Neubau und in die Sanierung der Schulen.
Neben der intensiven Werbung um Lehramtsabsolventinnen
und -absolventen möchten wir auch Sie für einen weiteren
Einsatz in einer Berliner Schule gewinnen. Denn Sie verfügen über langjährige Berufserfahrung und hochgeschätzte
Fachkompetenz.
Es hängt von Ihrem Vertrag und dem jeweiligen Bedarf
ab, ob Sie an Ihrer bisherigen Schule weiterarbeiten, dort
wieder einsteigen oder Ihre Qualifikation in eine andere
Schule einbringen.
Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über die
einzelnen Beschäftigungsmodelle und die Voraussetzungen für Ihren weiteren oder erneuten Einsatz an Berliner
Schulen.
Wir freuen uns auf Sie!
Wir haben verschiedene Angebote entwickelt, um eine
Weiterbeschäftigung im Renten- oder Pensionsalter
attraktiv zu gestalten. Welches Modell wäre für Sie
interessant?
Sie schieben den Eintritt in den Ruhestand hinaus
(Modell A, ab Seite 4)
Sie arbeiten mindestens ein Schuljahr weiter
(Modell B, ab Seite 7)
Sie bleiben uns als befristete Vertretungskraft
erhalten: PKB-Beschäftigung (Modell C, ab Seite 8)
Sie betreuen Quereinsteigende während ihrer
Qualifizierung (Modell D, ab Seite 10)
3
Beschäftigungsmodell A
MODELL A
Beamte
Tarifbeschäftigte
SIE SCHIEBEN DEN EINTRITT IN DEN
RUHESTAND HINAUS
Als Beamtin oder Beamter können Sie im Lauf Ihres vorgesehenen letzten Schuljahrs den Eintritt in den Ruhestand
hinausschieben und dann für mindestens ein Jahr länger
unterrichten. Dafür erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von
20 Prozent. Sie können diesen Eintritt in den Ruhestand
wiederholt bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs hinausschieben. Dieses Angebot steht Ihnen auch in Teilzeit offen.
Hinweise
XX Für
den gesamten Zeitraum des hinausgeschobenen
Ruhestands erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von
20 Prozent Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Dieser Zuschlag wiederum ist nicht ruhegehaltfähig.
Teilzeitbeschäftigung erhalten Sie Ihre regulären
Teilzeitbezüge und darauf einen Zuschlag von 20
Prozent. Darüber hinaus erhalten Sie einen weiteren
Zuschlag, der auf der Basis des Ruhegehalts berechnet
wird, das Ihnen bei Eintritt in den Ruhestand wegen
Erreichens der Regelaltersgrenze zugestanden hätte.
Die Höhe des weiteren Zuschlags entspricht dem Teil
des verdienten Ruhegehalts, der sich aus dem Verhältnis
der Freistellung zur regelmäßigen Arbeitszeit ergibt.
Während des Verlängerungszeitraums wird die erdiente
Versorgung noch nicht gezahlt. Dieser weitere Zuschlag
soll somit eine sonst entstehende Schieflage für Teilzeitbeschäftigte ausgleichen, die im Verlängerungszeitraum lediglich mit einer geringen Arbeitszeit tätig sind.
XX Eine
Verlängerung der Dienstzeit ist nur dann möglich,
wenn Sie mindestens die Hälfte der bisherigen regelmäßigen Wochenarbeitszeit unterrichten. Falls Sie mit
weniger als der Hälfte dieser Wochenarbeitszeit arbeiten
möchten, ist dies nach der Pensionierung ausschließlich
im Angestelltenverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft
nach den Modellen B oder C möglich.
Es gibt zwei Ausnahmen [nach § 54a Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)]:
XX Bei
4
Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren,
Sie betreuen oder pflegen einen pflegebedürftigen
Familienangehörigen. In diesen Fällen ist eine
Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit möglich.
Beschäftigungsmodell A
XX Während
des gesamten Zeitraums bleiben Sie nach
Modell A weiterhin verbeamtet. Sie gehen also damit
kein neues Arbeitsverhältnis ein. Ihr Antrag muss
dennoch zur Gewährung der Dienstzeitverlängerung
zur Mitbestimmung nochmals in die Beschäftigtenvertretungen.
bereits in einem anderen Bundesland pensioniert wurden
und nun in Berlin leben. In beiden Fällen können Sie
jedoch als tarifbeschäftigte Lehrkraft wieder unterrichten.
Beachten Sie bitte hierfür die Informationen und Tipps der
Modelle B und C.
SO GEHEN SIE VOR
XX Nutzen Sie auch einen weiteren Vorteil des hinausge-
schobenen Eintritts in den Ruhestand: Sofern Sie noch
nicht Ihren Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent
der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreicht haben,
steigert sich Ihr Ruhegehaltssatz in Abhängigkeit vom
vereinbarten Beschäftigungsumfang um bis zu
1,79375 Prozent pro Jahr. Damit erhöhen sich Ihre
Pensionszahlungen ab dem Pensionsbeginn um den
im Verlängerungszeitraum erreichten Satz.
XX Spätestens
nach Vollendung des 68. Lebensjahrs endet
Ihr aktives Dienstverhältnis zwangsläufig. Daher berücksichtigen Sie bitte bei der gemeinsamen Planung mit
der Schulleitung, dass Sie etwa Klassen, Kurse oder
Prüfungsleitungen in der Regel nicht bis zum Ende des
betreffenden Schuljahrs begleiten können.
XX Sie
können dieses Angebot leider nicht nachträglich in
Anspruch nehmen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie
XX Sprechen
Sie bitte mit Ihrer Schulleiterin oder
Ihrem Schulleiter, ob es im kommenden Schuljahr
an Ihrer Stammschule einen Bedarf gibt.
Alternativ klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen
Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer Region.
XX Sie
schreiben dann bis zum 15. Januar des
Kalenderjahrs einen formlosen Antrag über die
Schulleitung und über die zuständige Schulaufsicht an die Lehrerpersonalstelle.
Sie beantragen darin, nach § 38 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) den Eintritt in den Ruhestand um ein Schuljahr hinausschieben zu wollen.
Schulleitung, Schulaufsicht und Lehrerpersonalstelle prüfen jeden Antrag individuell.
5
SIE ARBEITEN WEITER –
ODER SIE UNTERRICHTEN WIEDER
Sie können im Anschluss an Ihr letztes Schuljahr oder auch
nach einer Pause vom Schuldienst mehrere Monate oder ein
ganzes Schuljahr befristet an Ihrer Stammschule oder an
einer beliebigen anderen Schule Ihrer Wahl arbeiten.
Das ist möglich mit einem verbindlichen befristeten Arbeitsvertrag (→ Modell B) – oder Sie arbeiten befristet als
Vertretungslehrkraft (→ Modell C). In beiden Fällen sollten
Sie vorab die Anzahl der Unterrichtsstunden beachten,
um eine etwaige Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge aufgrund der Zuverdienstgrenze zu vermeiden.
6
Beschäftigungsmodell B
MODELL B
Beamte
Tarifbeschäftigte
SIE ARBEITEN WEITER UND BERÜCKSICHTIGEN GGF. DIE BESTEHENDE
ZUVERDIENSTGRENZE
Sofern Ihre Stammschule oder eine beliebige andere
Schule Bedarf hat, können Sie einen befristeten Arbeitsvertrag als tarifbeschäftigte Lehrkraft abschließen.
Dabei sollten Sie die bestehende Zuverdienstgrenze
berücksichtigen und nutzen.
Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist begrenzt, wenn Sie
eine etwaige Kürzung der Versorgungsbezüge vermeiden
möchten.
Hinweise
XX Der Einstellungsbeginn erfolgt meistens zu Beginn eines
Schuljahrs. Die Schulleitung plant mit Ihnen in der Regel
gern langfristig mit einer klar festgelegten Stundenzahl
bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. So können
Sie etwa Klassen, Kurse oder Prüfungsleitungen bis zum
Ende des betreffenden Schuljahrs begleiten.
XX Bitte
beachten Sie die Hinweise zum Zuverdienst und
zu den Zuverdienstgrenzen auf den Seiten 14 –16.
XX Sofern
Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher
als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell
oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen
Sie keine Zuverdienstgrenze beachten.
Falls Sie eine vorgezogene Altersrente bekommen, dann
müssen Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze
die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr
beachten.
Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente
gegangen sind, müssen Sie ebenfalls die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten.
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
XX Sie gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäf-
tigte Lehrkraft ein. Somit muss die Schulleitung einen
entsprechenden Laufzettel komplett ausfüllen und Sie
dabei bitten, die notwendigen Unterlagen und Formulare erneut vorzulegen.
Schulleitung, Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle
unterstützen Sie sehr gern dabei, den bürokratischen
Aufwand so gering wie möglich zu halten. Im Fall einer
tariflichen Beschäftigung muss Ihr Antrag zur Mitbestimmung nochmals in die Beschäftigtenvertretungen.
7
Hier steht ein Kolumnentitel
Beschäftigungsmodelle
B und C
XX Sie
können auch nach der erreichten Regelaltersrente
weiter unterrichten. Die Senatsverwaltung für Finanzen
regt im Arbeitsmaterial zu § 33 TV-L zwar an, dass
eine Weiterbeschäftigung nicht über das 68. Lebensjahr
hinausgehen sollte, jedoch entscheiden Schulleitung,
Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle hier in
eigener Verantwortung und in Absprache mit Ihnen.
XX Die
Zahlung eines gesonderten Zuschlags ist tariflich
nicht vorgesehen.
SO GEHEN SIE VOR
XX Sprechen
Sie bitte im Idealfall vor den Sommerferien mit Ihrer Schulleiterin oder Ihrem Schulleiter,
welchen Bedarf es an Ihrer Stammschule gibt.
Alternativ klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen
Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer Region.
XX Sie
richten einen formlosen Antrag an die Schulleitung, die gemeinsam mit der Schulaufsicht Ihre
Einstellung auf den Weg bringt. Sie beantragen
darin, dass Sie Ihrer Stammschule oder weiteren
Schulen in der Region auch zukünftig mit Ihrer
Fächerkombination im von Ihnen gewünschten
Umfang zur Verfügung stehen möchten.
8
MODELL C
Beamte
Tarifbeschäftigte
SIE BLEIBEN UNS ALS BEFRISTETE
VERTRETUNGSKRAFT ERHALTEN:
PKB-BESCHÄFTIGUNG
Alle öffentlichen Berliner Schulen verfügen bei der Personalkostenbudgetierung (PKB) über ein eigenes Budget und
können daraus selbstständig für einen befristeten Zeitraum
Vertretungslehrkräfte einstellen, um so etwa krankheitsbedingten Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Einsatzdauer und Stundenumfang sind daher immer an die
voraussichtliche Abwesenheit einer Lehrkraft gekoppelt –
also in Voll- oder Teilzeit – und reichen von wenigen Tagen
bis hin zu mehreren Monaten.
Hinweise
XX Der
Einstellungsbeginn ist fließend und richtet sich
meistens nach dem akut entstandenen Bedarf an
einer Schule. Sie können daher kurzfristig anfangen zu
unterrichten. Sie sind hierbei von der voraussichtlichen
Abwesenheit einer Lehrkraft abhängig. Es kann auch
vorkommen, dass Sie während eines Schuljahrs mehrere
Kurzzeitverträge erhalten.
XX Bitte
beachten Sie die Hinweise zum Zuverdienst und
zu den Zuverdienstgrenzen auf den Seiten 14 – 16.
Beschäftigungsmodell C
XX Sofern
Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher
als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell
oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen
Sie keine Zuverdienstgrenze beachten.
hinausgehen sollte, jedoch entscheiden Schulleitung,
Schulaufsicht und die Lehrerpersonalstelle hier in
eigener Verantwortung und in Absprache mit Ihnen.
XX Grundsätzlich
Erhalten Sie eine vorgezogene Altersrente, müssen Sie
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten.
Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente
gegangen sind, müssen Sie ebenfalls die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr beachten.
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte Lehrkraft ein und schließen direkt mit der
Schulleitung einen Vertrag ab.
können Sie sich mit Angaben zu Ihren
Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen sowie
zu Einsatzwünschen in der zentralen berlinweiten
Datenbank für Vertretungslehrkräfte (BEO V) unter
www.bildung.berlin.de/beov registrieren. Ihre hinterlegten Daten dienen zur Kontaktaufnahme durch
interessierte Schulleitungen in ganz Berlin.
XX Die
Zahlung eines gesonderten Zuschlags ist tariflich
nicht vorgesehen.
SO GEHEN SIE VOR
XX Sie
Sollte Ihre bisherige Personalakte bereits an das Landesverwaltungsamt Berlin übermittelt worden sein, muss
die Schulleitung Sie bitten, die nötigen Unterlagen und
Formulare erneut vorzulegen. Sie versucht jedoch, den
formalen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
können auch nach der erreichten Regelaltersrente
weiter unterrichten. Die Senatsverwaltung für Finanzen
regt im Arbeitsmaterial zu § 33 TV-L zwar an, dass eine
Weiterbeschäftigung nicht über das 68. Lebensjahr
XX Sprechen
Sie bitte mit Ihrer Schulleiterin oder
Ihrem Schulleiter, welchen Bedarf es an Ihrer
Stammschule gibt.
Alternativ sprechen Sie bitte gezielt mehrere
Schulen Ihrer Wahl an oder klären mit Ihrer
zuständigen Schulaufsicht einen Bedarf in Ihrer
Region.
XX Sie
XX Sie
schließen im Bedarfsfall einen sogenannten
PKB-Arbeitsvertrag mit der betreffenden Schule ab.
9
Beschäftigungsmodell D
MODELL D
Beamte
Tarifbeschäftigte
SIE BETREUEN QUEREINSTEIGENDE
WÄHREND IHRER QUALIFIZIERUNG
Sie können Ihre beruflichen Erfahrungen im Qualifizierungsbereich zur Verfügung stellen und Quereinsteigende in
ihrem neuen beruflichen Umfeld Schule unterstützen.
Sie bieten als Dozentin oder Dozent themenspezifische
Lehrveranstaltungen an oder begleiten die Quereinsteigenden als Patin oder Pate im Unterricht.
Quereinsteigende benötigen Ihre Unterstützung etwa
in folgenden Bereichen:
XX Rolle
Hinweise
Der Einsatzbeginn ist fließend und richtet sich nach der
Nachfrage. Das Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik
und Schule (StEPS) bietet zweimal im Jahr Einführungsveranstaltungen an, die Sie über das Programm und deren
Einsatzmöglichkeiten informieren.
Nach Kontaktaufnahme werden Sie zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Aufbauend auf der Einführung werden
Sie in verschiedenen Schulungsformaten auf den von Ihnen
favorisierten Einsatzbereich vorbereitet.
Sie regeln Ihren Einsatz als Dozentin oder Dozent bzw.
als Patin oder Pate über einen Honorarvertrag im Auftraggeber- und Auftragnehmermodell.
und Haltung einer Lehrkraft
XX Schulrecht
XX Unterstützungssysteme
der Berliner Schullandschaft
Die Höhe des Honorarsatzes wird vertraglich vereinbart
und bewegt sich
XX Classroommanagement
XX Grundlagen
didaktischer Prinzipien
XX Kommunikation mit den am Schulleben Beteiligten
XX Leistungsmessung und -bewertung
XX kollegiale Beratung und Coaching
XX Begleitung und Reflexion von Unterricht
XX Beratung rund um den Schulalltag
10
XX innerhalb
der von der Senatsverwaltung für Finanzen
für Honorartätigkeiten festgelegten Bandbreiten sowie
XX auf
der Grundlage der Ausführungsvorschriften über
die Honorarzahlung für die nebenamtliche Tätigkeit
von Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin als
Dozentinnen und Dozenten im Rahmen der Lehrerausbildung sowie der Lehrerweiter- und -fortbildung
vom 5. Mai 2010.1
Beschäftigungsmodell D
Mit dem Vertrag wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis
begründet.
Sie können auch nach der erreichten Regelaltersrente Ihre
Erfahrungen zur Verfügung stellen. Allerdings sollte ein Einsatz beginnen, bevor Sie das 68. Lebensjahr erreicht haben.
Bei Aufnahme der Tätigkeit sollte die aktive Zeit im Berliner
Schuldienst nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
SO GEHEN SIE VOR
Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit der Leiterin
des Studienzentrums für Erziehung, Pädagogik
und Schule (StEPS), Heidi Hubacek, auf und erfahren
Sie von ihr und ihrem Team alles Weitere zu Ihrem
möglichen Einsatz: heidi.hubacek@senbjf.berlin.de
Beachten Sie bitte
XX die
geltenden Regelungen für Zuverdienste auf den
Seiten 14 – 16 sowie für freiberufliche Einkünfte,
XX die einkommenssteuerliche Behandlung der Honorare,
die sich nach den jeweils geltenden allgemeinen Vorschriften des Einkommenssteuerrechts richten und
XX unter
Umständen eine Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung vor der erreichten Regelaltersgrenze. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen
Rententräger.
1 Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 21. Mai 2010, zu finden auch unter:
www.berlin.de/sen/bjf/service/karriere/honorar.pdf
11
Zusatzinformationen
Die Modelle im Vergleich
Modell A
Modell B
Modell C
Modell D
Zielgruppe
Beamte
Beamte, Tarifbeschäftigte
Beamte, Tarifbeschäftigte
Beamte, Tarifbeschäftigte
Beginn
unmittelbar mit Erreichen
des Pensionsalters; nicht
möglich ist eine nachträgliche Angebotsnutzung
unmittelbar mit Erreichen
des Pensionsalters oder
nach einer Pause
unmittelbar mit Erreichen
des Pensionsalters oder
nach einer Pause
unmittelbar mit Erreichen
des Pensionsalters oder
nach einer Pause; fließender Einsatzbeginn gemäß
Nachfrage
Vertragsart
Fortbestand des Dienstverhältnisses und des
Beamtenstatus
neues Arbeitsverhältnis
als tarifbeschäftigte
Lehrkraft
neues Arbeitsverhältnis
als tarifbeschäftigte
Lehrkraft: Vertretungslehrkraft über Personalkostenbudgetierung (PKB)
Honorarvertrag im Auftraggeber- und Auftragnehmermodell, der kein
Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet
Vertragsdauer
Verlängerung um mindestens ein Schuljahr
Tätigkeit über ein
Schuljahr
befristeter Zeitraum
abhängig von der voraussichtlichen Abwesenheit
der zu vertretenden
Lehrkraft
Einsatzregelung gemäß
Honorarvertrag
Mindestarbeitszeit
grundsätzlich mindestens
die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
nein
nein
nein
Altersgrenze
Ende des Dienstverhältnisses mit Vollendung des
68. Lebensjahrs
grundsätzlich auch nach
dem 68. Lebensjahr
möglich
grundsätzlich auch nach
dem 68. Lebensjahr
möglich
Vertragsbeginn idealerweise vor Erreichen des
68. Lebensjahrs bei einer
höchstens dreijährigen
vorherigen Abwesenheit
vom Berliner Schuldienst
12
Hier
Die Modelle
steht ein
imKolumnentitel
Vergleich
Modell A
Modell B
Modell C
Modell D
Zuverdienstgrenzen
beachten
ja
ja
ja
ja
Zuschlag
20 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge,
wobei der Zuschlag nicht
ruhegehaltsfähig ist;
weiterer Zuschlag für
Teilzeitbeschäftigte (Höhe
entsprechend dem Teil
des verdienten Ruhegehalts, der sich aus dem
Verhältnis der Freistellung
zur regelmäßigen Arbeitszeit ergibt)
nein
nein
nein
Gültigkeit für
Neu-Berliner
nein
ja
ja
nein
Mitbestimmungspflichtig
immer
immer
abhängig von der
Beschäftigungsdauer
(nicht mehr als drei
Monate)
nein
Vorgehensweise
bis zum 15. Januar formloser Antrag über Schulleitung und Schulaufsicht
an Lehrerpersonalstelle:
Aufschub des Ruhestandeintritts um ein Schuljahr
Antrag an Schulleitung,
auch zukünftig an der
Schule arbeiten zu wollen
Kontakt zu Schulleitung
oder Schulaufsicht,
Abfrage nach Bedarf
E-Mail an das Studienzentrum für Erziehung,
Pädagogik und Schule
(StEPS)
13
ZUVERDIENST
UND ZUVERDIENSTGRENZE
Wenn Sie nach Eintritt in den Ruhestand befristet als tarifbeschäftigte Lehrkraft weiter oder wieder arbeiten möchten,
müssen Sie Ihre Zuverdienstgrenze kennen – also wissen,
wie viel Sie höchstens zu Ihrer Pension oder Rente zusätzlich verdienen dürfen. Wenn Sie diese Zuverdienstgrenze
überschreiten, werden Ihre Versorgungsbezüge gekürzt.
Daher prüfen Sie bitte vor einer Vertragsunterzeichnung,
wie viele Stunden Sie höchstens unterrichten sollten, ohne
Kürzungen in Kauf zu nehmen.
Die Stundenzahl berechnet sich nach der Höhe des möglichen Zuverdiensts. Sie sollten wissen, ab welcher Stundenzahl der Zuverdienst schädlich für Ihre Bezüge oder Ihre
Rente wird oder bis zu welcher Stundenzahl er unschädlich
bleibt.
14
Beamte
Der unschädliche Zuverdienst ist abhängig von der Höhe
des Ruhegehalts und wird von der Pensionsstelle individuell
berechnet.
XX Grundsätzlich
gilt: Der individuelle Ruhegehaltssatz
und der unschädliche Zuverdienst ergeben zusammen
100 Prozent:
XX Im
Minimum beträgt der unschädliche Zuverdienst
28,25 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer
Besoldungsgruppe, ggf. zuzüglich ruhegehaltsfähiger
Zulagen und Familienzuschlag (FZ) der Stufe 1
(sogenannter Verheiratetenzuschlag).
Zuverdienst und Zuverdienstgrenze
Dies gilt dann, wenn Sie bereits den individuellen
Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht
haben.
Sollten Sie diesen Höchstruhegehaltssatz noch nicht
erreicht haben, erhöht sich Ihre Zuverdienstgrenze
entsprechend.
XX Bei einem Ruhegehaltsatz von 58,5 Prozent beträgt der
unschädliche Zuverdienst 41,5 Prozent:
Tarifbeschäftigte
XX Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben
und aktuell oder zukünftig eine Regelaltersrente
beziehen, dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer
Rente hinzuverdienen. Sie müssen also dann keine
Zuverdienstgrenze beachten. Und Sie müssen Ihre
Beschäftigung auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden.
XX Falls
Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente
gegangen sind, müssen Sie die Zuverdienstgrenze von
6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Was Sie über
diese Zuverdienstgrenze hinaus verdienen, wird zu
40 Prozent auf die Rente angerechnet.
XX Sie
XX Bei
einem Ruhegehaltsatz von 53 Prozent beträgt der
unschädliche Zuverdienst 47 Prozent:
können so die Anzahl der Unterrichtsstunden
abschätzen, die Sie in der Zuverdienstgrenze unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung
Ihrer Rentenbezüge entsteht.
XX Bitte
So können Sie in einem ersten Schritt die Anzahl der Unterrichtsstunden abschätzen, die Sie in der Zuverdienstgrenze
unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung
Ihrer Versorgungsbezüge entsteht.
informieren Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie finden eine Beratungsstelle in
Ihrer Wohnortnähe auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de
gleich im Bereich „Ihr kurzer Draht zu uns“.
Bitte informieren Sie sich für die konkrete Berechnung
beim Landesverwaltungsamt Berlin.
15
Zuverdienstgrenze
WIE HOCH IST DIE ZUVERDIENSTGRENZE FÜR BEAMTE?
NOCH NICHT PENSIONIERTE LEHRKRÄFTE
Bitte informieren Sie sich zunächst über den
Versorgungsrechner des Landesverwaltungsamts Berlin:
www.berlin.de/versorgungsauskunft-online
Weitere Fragen stellen Sie über das Kontaktformular:
www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/
formular.232668.php
Bitte fügen Sie Ihre notwendigen Daten bei und bitten um Rückruf.
BEREITS PENSIONIERTE LEHRKRÄFTE
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Berlin. Die Kontaktdaten Ihrer Versorgungssachbearbeiterin
oder Ihres -sachbearbeiters finden Sie etwa im Bescheid über Ihr Ruhegehalt.
Die Summe von Ruhegehalt plus Zuverdienst muss immer niedriger sein als die Dienstbezüge aus der Endstufe der
Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls ruhegehaltfähige Zulagen
und ein Familienzuschlag (FZ) der Stufe 1 (der sogenannte Verheiratetenzuschlag).
Es erfolgt die Berücksichtigung des Einkommens in Höhe eines Zwölftels des Jahreseinkommens, verteilt auf alle
Monate des Kalenderjahrs. Nach Ende des Jahrs erfolgt eine Rückrechnung für das vergangene Jahr. Sie vermeiden also
eine Kürzung des Ruhegehalts, falls Sie zwar in einem oder mehreren Monaten die Zuverdienstgrenze überschritten,
aber in den anderen Monaten unterschritten haben.
16
Regelalters- und Zuverdienstgrenze
REGELALTERS- UND ZUVERDIENSTGRENZE:
DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN
Vor der erreichten Regelaltersgrenze
Beamte
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen bereits vor der
Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind,
müssen Sie bis zum Monat, in welchem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, unbedingt die Höchstgrenze von
71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen zugrunde
liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beachten.
Zusätzlich zu dieser Höchstgrenze können Sie im Laufe
eines Kalenderjahrs monatlich 325 Euro hinzuverdienen,
ohne dass es zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge
kommt.
Bis zum Monat der erreichten Regelaltersgrenze werden
die monatlichen Zahlungseingänge zudem nicht gezwölftelt. Das Landesverwaltungsamt muss somit jeden
Monat gesondert berechnen. Nur die Sonderzahlungen
(etwa das sogenannte Weihnachtsgeld) werden wiederum auf das Kalenderjahr gezwölftelt angerechnet.
(§ 53 Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)
Tarifbeschäftigte
Falls Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente
gegangen sind, müssen Sie die Zuverdienstgrenze von
6.300 Euro im Kalenderjahr beachten. Was Sie über diese
Zuverdienstgrenze hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent
auf die Rente angerechnet. Bitte informieren Sie sich
beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Bei erreichter Regelaltersgrenze
Beamte
Der unschädliche Zuverdienst ist abhängig von der
Höhe des Ruhegehalts und wird von der Pensionsstelle
individuell berechnet. Im Minimum beträgt der unschädliche Zuverdienst 28,25 Prozent der Dienstbezüge aus
der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe, ggf. zuzüglich
ruhegehaltsfähiger Zulagen und Familienzuschlag (FZ)
der Stufe 1 (sogenannter Verheiratetenzuschlag).
Dies gilt dann, wenn Sie bereits den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht haben. Sollten Sie diesen
Höchstruhegehaltssatz noch nicht erreicht haben, erhöht
sich Ihre Zuverdienstgrenze entsprechend.
Tarifbeschäftigte
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher
als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell
oder zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen
Sie keine Zuverdienstgrenze beachten.
Die Höhe des Endgrundgehalts entnehmen Sie bitte der
Übersicht auf der nächsten Seite.
17
Regelalters- und Zuverdienstgrenze
Endgrundgehalt der Besoldungsgruppen
BesoldungsGruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
A12
3.463,45
3.818,94
3.915,67
4.174,45
4.293,37
4.524,70
4.613,57
4.774,35
A13
4.090,78
4.301,23
4.511,64
4.723,36
4.922,03
5.016,14
5.214,79
5.319,33
A14
4.306,44
4.576,98
4.876,29
5.142,90
5.324,58
5.499,70
5.687,91
5.881,33
A15
5.282,74
5.555,89
5.715,35
5.903,55
6.091,76
6.278,64
6.431,56
6.655,06
A16
5.834,29
6.119,21
6.336,16
6.553,13
6.768,78
6.985,72
7.202,67
7.415,73
Angaben in Euro. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ohne Zulagen und FZ, gültig seit 01.02.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020.
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – Entgelttabelle TV-L 2020
Endgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
E 10
3.367,04
3.612,23
3.880,76
4.151,27
4.665,96
4.805,94
E 11
3.490,32
3.742,20
4.012,72
4.421,81
5.015,65
5.166,12
E 12
3.607,11
3.880,76
4.421,81
4.896,88
5.510,50
5.675,81
E 13
4.002,26
4.329,43
4.560,37
5.009,04
5.629,26
5.798,14
4.329,43
4.560,37
4.560,37
5.998,76
6.178,72
E 13 Ü
E 14
4.340,78
4.692,32
4.962,86
5.371,94
5.998,76
6.178,72
E 15
4.794,35
5.180,59
5.371,94
6.051,57
6.566,22
6.763,20
E 15 Ü
5.880,02
6.526,61
7.140,26
7.542,73
7.641,73
Angaben in Euro. Entgelttabelle mit Monatswerten, Gültigkeit: 01.01.2020 – 31.12.2020.
18
Die zukünftige Zuordnung Ihrer Erfahrungsstufe hängt auch vom Zeitraum vom Ende
Ihres vorherigen und dem Beginn des neuen
Arbeitsverhältnisses ab.
Die Pause darf höchstens sechs Monate
betragen. Sollte die Unterbrechung länger
als sechs Monate dauern, werden die vergangenen zehn Jahre Ihrer Dienstzeit für
die Zuordnung berücksichtigt.
Drei Beispiele
*
Stand 1. Februar 2020
SO KÖNNTE IHR WEG AUSSEHEN – DREI BEISPIELE*
LEHRKRAFT AN EINER OBERSCHULE
bisher A 13 Stufe 8
5.319,33 Euro
unschädlicher
Zuverdienst
28,25 Prozent
möglicher Zuverdienst
Sie wurden bei voller Beschäftigung von 26 Stunden bisher nach A 13 Stufe 8 besoldet
und erhielten monatlich 5.319 Euro brutto. Unter Zugrundelegung des minimalen
unschädlichen Zuverdiensts von 28,75 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe
Ihrer Besoldungsgruppe ergibt sich ein möglicher Zuverdienst von 1.502,71 Euro.
Als tarifbeschäftigte Lehrkraft werden Sie voraussichtlich in die E 13 Stufe 6 eingruppiert,
sofern zwischen dem Ende des vorigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses
ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt.
1.502,71 Euro
Unterricht/
Wochenstunden:
maximal 6
20
Seit dem 01.01.2020 entspricht dies einem Entgeltbetrag von 5.798,14 Euro. Der mögliche
Zuverdienst von 1.502,71 Euro würde damit erreicht, wenn Sie 6,58 Unterrichtsstunden in
der Woche unterrichten. Dies bedeutet, dass Sie sechs Wochenstunden unterrichten
können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung der Versorgungsbeträge besteht.
Drei Beispiele
LEHRKRAFT AN EINER GRUNDSCHULE
Sie wurden bei voller Beschäftigung von 28 Stunden bisher nach A 12 Stufe 8 besoldet
und erhielten monatlich 4.774,35 Euro brutto. Unter Zugrundelegung des minimalen
unschädlichen Zuverdiensts von 28,75 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe Ihrer
Besoldungsgruppe ergibt sich ein möglicher Zuverdienst von 1.348,75 Euro.
Als tarifbeschäftigte Lehrkraft werden Sie voraussichtlich in die E 12 Stufe 6 eingruppiert,
wenn zwischen dem Ende des vorigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein
Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt.
bisher A 12 Stufe 8
4.774,35 Euro
unschädlicher
Zuverdienst
28,25 Prozent
möglicher Zuverdienst
1.348,75 Euro
Seit 01.01.2020 entspricht dies einem Entgeltbetrag von 5.675,81 Euro. Der mögliche
Zuverdienst von 1.348,75 Euro würde damit erreicht, wenn Sie 6,6 Unterrichtsstunden in
der Woche unterrichten. Dies bedeutet, dass Sie unschädlich höchstens sieben Wochenstunden unterrichten können, ohne dass die Gefahr einer Kürzung der Versorgungsbeträge besteht.
Unterricht/
Wochenstunden:
maximal 6
1/2 JAHR
Sie können im Prinzip ein halbes Jahr lang mit der doppelten Stundenzahl unschädlich
arbeiten, sofern Sie im anderen halben Jahr nichts hinzuverdienen.
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HÄUFIG
GESTELLTE
FRAGEN
Häufig gestellte Fragen
Ich habe großes Interesse, nach Modell A, B, C oder D
weiter- bzw. wieder zu arbeiten. Erhalte ich auch garantiert
einen Vertrag?
Wir freuen uns, dass Sie Ihre Arbeitskraft und Erfahrungen
ganz oder zum Teil einbringen möchten. Es hängt von
zahlreichen Rahmenbedingungen ab, ob die Schulen Ihr
Angebot annehmen können (etwa Ihre Fächerkombination
oder die Ausstattung der Schule).
Nicht alle Schulen haben genau zum Zeitpunkt Ihrer
Anfrage Bedarf. Und es kann auch vorkommen, dass es
sogar in Ihrem Wunschbezirk keinen Bedarf gibt. Daher
kann es vorteilhaft sein, auch in den benachbarten
Bezirken nachzufragen.
Ich möchte gern etwas langfristiger weiter- oder wieder
arbeiten. Wie lange gilt ein Arbeitsvertrag?
Berücksichtigen die Verträge auch die Ferienzeiträume?
Für alle vier Modelle legen Sie gemeinsam mit der Schulleitung oder mit dem Studienzentrum für Erziehung,
Pädagogik und Schule (StEPS) die Laufzeit fest.
Kurzfristige und kurz dauernde Verträge sind Wesensbestandteil des Modells C. Für die Modelle A, B und D gilt:
Sollte Ihre Dienstzeitverlängerung bzw. Ihr Vertrag für
ein ganzes Schuljahr dauern, läuft er vom 1. August
eines Jahrs bis zum 31. Juli des Folgejahrs.
Muss ich den formlosen Antrag auf jeden Fall bei meiner
ehemaligen Stammschule einreichen?
Grundsätzlich sollten Sie mit der Leitung Ihrer Stammschule besprechen, ob und welchen Bedarf es dort gibt.
Die Schulleitung gibt dann den Antrag über die Schulaufsicht weiter an die Lehrerpersonalstelle.
Auch wenn Sie nicht mehr an Ihrer Stammschule arbeiten
möchten oder können, reichen Sie bitte dennoch dort
Ihren formlosen Antrag ein und weisen darauf hin, dass
Sie zukünftig auch an weiteren Schulen in der Region mit
Ihrer Fächerkombination zur Verfügung stehen möchten.
Schulleitung, Schulaufsicht und Lehrerpersonalstelle
prüfen jeden Antrag individuell.
Für das Modell A hätte ich bereits zum 15. Januar erklären
müssen, meinen Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr zu
verschieben. Die Schulleitung hat mich erst im Frühjahr
angesprochen und gebeten, weiter zu unterrichten.
Oder ich habe erst jetzt vom Modell A erfahren. Ist es nach
der genannten Frist dennoch möglich, meinen Eintritt in
den Ruhestand zu verschieben?
Nach dem 15. Januar eines Kalenderjahrs schickt die
Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie Ihre Personalakte an das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA).
23
Häufig gestellte Fragen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVwA bereiten
Ihren Ruhestand zum Ende des aktuellen Schuljahrs vor
und berechnen Ihre Bezüge. Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, während dieser Zeit noch die
Berechnung abzubrechen und den formalen Akt des Ruhestands zu verschieben. Nach dem 30. Juni des betreffenden
Kalenderjahrs ist dies allerdings unwiderruflich nicht
mehr möglich. Im Lauf des Monats Juli erfolgt bereits die
Abrechnung und löst damit die Zahlung der Versorgungsbezüge bzw. des Abschlags zum Monatsende aus.
Wie werde ich bei einem Neuvertrag bei den Modellen
B und C eingestuft und eingruppiert?
Sie gehen ein neues Arbeitsverhältnis als tarifbeschäftigte
Lehrkraft ein. Sie werden wie alle anderen tarifbeschäftigten Lehrkräfte anhand der Entgeltordnung eingruppiert
und profitieren von den Tariferhöhungen. Die Eingruppierung hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Die zukünftige Zuordnung Ihrer Erfahrungsstufe hängt
auch vom Zeitraum vom Ende Ihres vorherigen und dem
Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ab. Die Pause darf
höchstens sechs Monate betragen. Sollte die Unterbrechung
länger als sechs Monate dauern, werden dann die vergangenen zehn Jahre Ihrer Dienstzeit berücksichtigt.
Kann ich meinen Versorgungsabschlag abbauen, wenn ich
als tarifangestellte Lehrkraft länger arbeite?
Nein, das ist leider nicht möglich.
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Ich arbeite zurzeit als Fachseminarleitung. Kann auch
ich beantragen, nach den genannten Modellen weiterzuarbeiten?
Eine Verlängerung Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft unter Einbezug Ihrer Aufgabe als Fachseminarleitung ist grundsätzlich
nur nach den Modellen A und B möglich. Schulleitung,
Schulaufsicht und die Verantwortlichen für den Vorbereitungsdienst prüfen Ihren Antrag individuell.
Ich konnte das Arbeitszeitkonto (Arbeitszeitguthaben)
im letzten regulären Schuljahr nicht abarbeiten/abbauen.
Ich möchte gern nach Modell B oder C weiterarbeiten und
der Schule das ganze Schuljahr zur Verfügung stehen.
Was muss ich tun, damit eine finanzielle Abgeltung nicht
mit den Versorgungsbezügen kollidiert?
Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine finanzielle Abgeltung
bei der Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie. Die Auszahlung (also die Nachberechnung und Versteuerung mit der Besoldung des letzten
aktiven Monats) sollte noch im aktiven Dienst erfolgen.
Dann kollidiert dies nicht mit der Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge.
Gelten die Modelle für ehemalige Tarifbeschäftigte und
Beamte gleichermaßen?
Das Modell A richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, die
bis zu Ihrer Pensionierung im Beamtenverhältnis tätig sind
und ihren Eintritt in den Ruhestand hinausschieben möchten.
Die Modelle B, C und D gelten für ehemalige tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte gleichermaßen.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe als Lehrkraft jahrelang in einem anderen Bundesland gearbeitet und ziehe nun nach meinem Ruhestand
oder nach meinem Renteneintritt nach Berlin. Gelten die
vier Modelle auch für mich?
Das Modell A gilt nur für Berliner Lehrkräfte, die ihren
Eintritt in den Ruhestand an einer Berliner Schule hinausschieben möchten. Das Modell D setzt langjährige Kenntnisse des Berliner Schulsystems voraus. Somit kämen
für Sie nur die Modelle B und C in Frage.
Was muss ich für die Zuverdienstgrenze beachten, wenn ich
die Regelaltersgrenze erreicht habe oder wenn ich vor der
Regelaltersgrenze in Rente gegangen bin?
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher
als tarifbeschäftigte Lehrkraft tätig waren und aktuell oder
zukünftig eine Regelaltersrente beziehen, müssen Sie keine
Zuverdienstgrenze beachten.
Sind Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen, gilt die Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro im
Kalenderjahr. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen
Rentenversicherungsträger.
Ich bin vorzeitig in Altersrente gegangen und möchte
weiterhin als Lehrkraft arbeiten. Wie verhält es sich mit der
Versicherungspflicht?
Wenn Sie vorzeitig in Altersrente gegangen sind und
nebenbei Geld verdienen, sind Sie versicherungspflichtig.
Sie zahlen auf dieses Einkommen Beiträge in die Rentenversicherung und erhöhen dadurch Ihren Rentenanspruch.
Wenn Sie mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind
und nebenbei arbeiten möchten, können Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten (sich also freiwillig versichern)
und dadurch weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen
und dadurch weitere Rentenpunkte sammeln. Dies vereinbaren Sie mit Ihrer Personalstelle.
Ich habe zum Anfang meines Berufslebens als angestellte
Fachkraft gearbeitet und wurde in den 1990er-Jahren
verbeamtet. Ich habe die Regelaltersgrenze erreicht und
möchte weiterarbeiten. Was muss ich bei der Zuverdienstgrenze beachten?
Sie haben für die ersten Jahre Anwartschaften auf Ihre
Rente erworben. Mit Ihrer Verbeamtung haben Sie in jedem
Dienstjahr Versorgungsansprüche für Ihre Pension gesammelt. Zu Ihrer Pension erhalten Sie auch eine anteilige Rente.
Diese Rentenzahlung mindert die Zuverdienstgrenze.
Es kann also sein, dass Sie bei einer Beschäftigung mit zu
vielen Unterrichtsstunden mit Abzügen rechnen müssen.
Bitte informieren Sie sich beim Landesverwaltungsamt.
Ich bin 63 Jahre alt, habe die Regelaltersgrenze also noch
nicht erreicht und bin aus gesundheitlichen Gründen
vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Ich wurde bei voller
Beschäftigung von 28 Stunden nach A 13 Stufe 8 besoldet.
Mein Ruhegehaltssatz liegt derzeit bei 51,84 Prozent.
Meine ehemalige Schule hat mich nun gebeten, zum neuen
Schuljahr wieder eine Klasse zu unterrichten. Wie viel kann
ich hinzuverdienen, ohne Kürzungen in Kauf zu nehmen?
Was muss ich beachten?
25
Häufig gestellte Fragen
Beim vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen regelt das § 53 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) das weitere Vorgehen. Bis zum Monat,
in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, gelten als
Höchstgrenze 71,75 Prozent der den Versorgungsbezügen
zugrunde liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Zusätzlich zu dieser Höchstgrenze von 71,75 Prozent
können Ihnen im einem Kalenderjahr monatlich die
Versorgungsbezüge gekürzt werden. In Ihrem Fall liegt Ihr
unschädlicher Zuverdienst bei 19,91 Prozent Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Dies ergibt einen möglichen
Zuverdienst von 1.059,08 Euro zuzüglich 325 Euro, also
1.384,08 Euro.
Ab dem Monat der erreichten Regelaltersgrenze liegt Ihr
unschädlicher Zuverdienst bei 48,16 Prozent. Das ergibt
einen möglichen Zuverdienst von 2.757,54 Euro. Bis zum
Monat der erreichten Regelaltersgrenze werden die monatlichen Zahlungseingänge nicht gezwölftelt. Das Landesverwaltungsamt berechnet jeden Monat gesondert. Nur die
Sonderzahlungen (etwa das sogenannte Weihnachtsgeld)
werden auf das Kalenderjahr gezwölftelt angerechnet.
Grundsätzlich gilt also:
Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den
Ruhestand oder in Rente gegangen sind, informieren Sie
sich bitte unbedingt beim Landesverwaltungsamt und ggf.
beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
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Warum muss ich bei den Modellen B und C für den neuen
Arbeitsvertrag so viele Unterlagen neu einreichen und
sogar ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen?
Sie kennen mich doch seit Jahrzehnten!
Sie gehen als nun tarifbeschäftigte Lehrkraft ein neues
Arbeitsverhältnis ein. Somit muss die Schulleitung einen
entsprechenden Laufzettel komplett ausfüllen und Sie
dabei bitten, die notwendigen Unterlagen und Formulare
erneut vorzulegen.
Wir bedauern dies sehr – Schulleitung, Schulaufsicht und
die Lehrerpersonalstelle unterstützen Sie jedoch gern dabei,
den formalen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Bei einer Dienstzeitverlängerung muss Ihr Antrag zur
Mitbestimmung erneut in die Beschäftigtenvertretungen.
Wie erfahre ich, an welchen Schulen es einen Bedarf für
meine Fächer gibt? Kann ich mich zentral bewerben?
Leider gibt es zurzeit noch keine zentrale Plattform, auf
der Sie die Nachfragen zu Ihren Fächern finden könnten.
Sie können eigeninitiativ über das Schulverzeichnis Schulen
und Schultypen in Ihrem Wunschbezirk finden und dann
jeweils Kontakt aufnehmen: www.berlin.de/schulvz
Alternativ können Sie auch bei den regionalen Schulaufsichten der zwölf Bezirke sowie den beruflichen Schulen
nach einem Bedarf fragen.
Ansprechpersonen
ANSPRECHPERSONEN IN DEN REGIONALEN SCHULAUFSICHTEN
Bezirk
Ansprechperson
Telefon
E-Mail-Adresse
01
Mitte
Detlev Thietz
030-90182 6061
detlev.thietz@senbjf.berlin.de
02
Friedrichshain-Kreuzberg
Guido Schulz
030-90298 3109
guido.schulz@senbjf.berlin.de
03
Pankow
Susanne Füllgraf
030-9024 91007
susanne.fuellgraf@senbjf.berlin.de
04
Charlottenburg-Wilmersdorf
Simone Geisler
030-9029 25102
simone.geisler@senbjf.berlin.de
05
Spandau
Marc Schulte
030-90279 5613
marc.schulte@senbjf.berlin.de
06
Steglitz-Zehlendorf
Heike Waldschütz
030-90299 5031
heike.waldschuetz@senbjf.berlin.de
07
Tempelhof-Schöneberg
Matthias Goldbeck-Löwe
030-90277 6492
matthias.goldbeck-loewe@senbjf.berlin.de
08
Neukölln
Holger Henzler-Hübner
030-90239 2534
holger.henzler-huebner@senbjf.berlin.de
09
Treptow-Köpenick
Manuela Seidel-Nick
030-90249 2210
manuela.seidel-nick@senbjf.berlin.de
10
Marzahn-Hellersdorf
Michael Buza
030-90293 2963
michael.buza@senbjf.berlin.de
11
Lichtenberg
Martina Roth
030-9021 47 00
martina.roth@senbjf.berlin.de
12
Reinickendorf
Dirk Wasmuth
030-90294 1900
dirk.wasmuth@senbjf.berlin.de
13.1
Berufliche Schulen
Regina Ebel
030-90227 5365
regina.ebel@senbjf.berlin.de
13.2
Zentral verwaltete Schulen*
Grit Orgis
030-90227 5824
grit.orgis@senbjf.berlin.de
* Zentral verwaltete Schulen:
Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik
Schulfarm Insel Scharfenberg
Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach
Abendgymnasium Prenzlauer Berg
die drei Eliteschulen des Sports
Staatliche Internationale Schule Nelson-Mandela
2. Internationale Schule
John-F.-Kennedy-Schule
Französisches Gymnasium
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Impressum
Herausgeber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Referat ZS I
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
www.berlin.de/sen/bjf
Redaktion
Markus Kringel, Silvia Baar, Katja Braubach, Martina Hauser,
Heidi Hubacek, Alexander Pospieszala, Holger Schmidt,
Marco Wizckowiak, Verena Zimmermann
Gestaltung
SenBJF, Referat ZS I
Fotos
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