Ausgabe B
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ÖffenU Chen Anzeiger
Amtsblatt Am"
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für den Landespolizeibezirk Berlin
Stück 41 Ausgegeben in Berlin, am 1. November 1944 1944
Inhalt:
Polizeipräsident: Öffentliche Belobigung Dr. jur. Ehlert. S. 87. Rattenbekämpfung. S. 87. Räude. S. 89. Maul- und
Klauenseuche. S. 90. Schweinepest. 5.90.
Verordnungen und Bekanntmachungen pflichteten durch die Fachgeschäfte (Apotheken
des Polizeipräsidenten in Berlin. und Drogerien) auf den einzelnen Packungen zu
211 Öffentliche Belobigung. bescheinigen.
Im Namen des Führers habe ich die öffentliche $ 3. Wer dieser Anordnung oder den Vor-
Belobigung dem Oberwachtmeister der Schutz- Schriften der Ausführungsanweisung zuwider-
polizei der Reserve Dr. jur. Lothar Ehlert aus handelt, wird mit Geldstrafe. bis zu 150,— RM
Berlin-Spandau, Am Südpark 44, mit dem Aus- Oder mit Haft bestraft.
druck meiner besonderen Anerkennung aus- $ 4. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer
gesprochen. Veröffentlichung in Kraft. (V.-35.50. 3. 44)
Dr. Ehlert hat am 31.“Juli 1943 durch vorbild- Berlin. den 25. Oktob
liches und tatkräftiges Verhalten seinen Lehr- erlin, den 25. Oktober 1944.
gangsleiter, der beim Baden im Grunewaldsee in Der Polizeipräsident.
Berlin in die Gefahr des Ertrinkens geraten war, LLLLLLLn
vom Tode errettet. (P. 50.12. E. 2. 43) Ausführungsanweisung
Berlin; den 18. Oktober 1944. zur Anordnung vom 25. Oktober 1944 (Amtsbl. S. 87)
Der Polizeipräsident: . betr. allgemeine Rattenbekämpfung in Berlin 1944.
. Auf Grund des 8 2 meiner vorgenannten An-
212 Anordnung ; : ordnung bestimme ich folgendes:
betr. allgemeine Rattenbekämpfung in Berlin 1944. nn
br line I. Die Eigentümer oder deren Vertreter, Mieter,
Auf Grund des $ 30 des Feld- und Forstpolizel“ pxchter oder sonstigen Besitzer von sämtlichen
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung m Ortspolizeibezirk Berlin gelegenen bebauten
vom 21. Januar 1926 en 5.83) und des Gesetzes „ng unbebauten Grundstücken, von Betrieben
ans ze Mär m < N a ie dr U des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes sowie
ang des Ortspohzelbezirks tern "0ReNde AN von Gaststätten, von Lager- und Schuttplätzen,
ordnung erlassen: | Friedhöfen, Schiffsräumen, desgleichen die Klein-
$ 1. Im Interesse der öffentlichen Gesund- vyartenbesitzer und Vorstände der Kleingarten-
heitspflege wird eine allgemeine Rattenbekämp- Kolonien sowie. die Unterhaltspflichtigen von
fung angeordnet. Die Durchführung ‚erfolgt Dämmen, Ufern und der Lager von in- und aus-
schlagartig in der Zeit von. Sonnabend, dem ]ändischen Arbeitern sind verpflichtet, dafür zu
2. Dezember 1944, 8 Uhr, bis einschließlich Sonn- sorgen, daß während der Dauer der Ratten-
tag, dem 10. Dezember 1944, 20 Uhr, mit beson- bekämpfung von Sonnabend, dem 2. Dezember,
ders zu diesem Zweck hergestellten amtlich ge- 8 Uhr, bis einschließlich Sonntag, dem 10. Dezem-
prüften und zugelassenen Bekämpfungsmitteln. ber d.J., 20 Uhr, zugelassene Rattenbekämpfungs-
8 2. Die näheren Bestimmungen, insbesondere mittel an geeigneten Stellen, u. a. in Kellern ein-
über die zugelassenen Bekämpfungsmittel, über schließlich Kellerraum und Kellerverschlag, der
den Zeitpunkt und Nachweis ihres Ankaufs bzw. zu einer Mietwohnung gehört, auf Böden, in Spei-
ihrer Auslegung, über die Art und den Umfang chern, Asche- und Abfallgruben, Altmauerwerk,
der Auslegung, über die Auslegungsmenge und Gärten — in der Nähe von Komposthaufen —,
über die zur Auslegung berechtigten Schädlings- in Stallungen, insbesondere auch in Kleinvieh-
bekämpfer und Ausleger werden durch besondere stallungen (Geflügel-, Kaninchen- usw. Ställe) und
Ausführungsanweisung bekanntgegeben. Von an den Ufern der Wasserläufe ausliegen, und
einer Einzelbekämpfung der Ratten mit Bekämp- zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich auf den
fungsmitteln. in der Zeit vom Tage der Bekannt- Grundstücken bisher Ratten gezeigt haben oder
machung dieser Anordnung bis zum Beginn der nicht.
Bekämpfung am 2. Dezember 1944 ist. tunlichst Sie sind ferner verpflichtet, wenn die Vertil-
abzusehen. gungsmittel von den Ratten ganz oder teilweise
Der erfolgte Ankauf eines zugelassenen Be- aufgefressen sind, unverzüglich Vertilgungsmittel
kämpfungsmittels ist den zur Auslegung Ver- nachzulegen.
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