Path:
Volume Stück 41, 1. November 1944

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

Ausgabe B 
_ohne 
ÖffenU Chen Anzeiger 
Amtsblatt Am" 
® ° ® ar 77 >— 
für den Landespolizeibezirk Berlin 
Stück 41 Ausgegeben in Berlin, am 1. November 1944 1944 
Inhalt: 
Polizeipräsident: Öffentliche Belobigung Dr. jur. Ehlert. S. 87. Rattenbekämpfung. S. 87. Räude. S. 89. Maul- und 
Klauenseuche. S. 90. Schweinepest. 5.90. 
Verordnungen und Bekanntmachungen pflichteten durch die Fachgeschäfte (Apotheken 
des Polizeipräsidenten in Berlin. und Drogerien) auf den einzelnen Packungen zu 
211 Öffentliche Belobigung. bescheinigen. 
Im Namen des Führers habe ich die öffentliche $ 3. Wer dieser Anordnung oder den Vor- 
Belobigung dem Oberwachtmeister der Schutz- Schriften der Ausführungsanweisung zuwider- 
polizei der Reserve Dr. jur. Lothar Ehlert aus handelt, wird mit Geldstrafe. bis zu 150,— RM 
Berlin-Spandau, Am Südpark 44, mit dem Aus- Oder mit Haft bestraft. 
druck meiner besonderen Anerkennung aus- $ 4. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer 
gesprochen. Veröffentlichung in Kraft. (V.-35.50. 3. 44) 
Dr. Ehlert hat am 31.“Juli 1943 durch vorbild- Berlin. den 25. Oktob 
liches und tatkräftiges Verhalten seinen Lehr- erlin, den 25. Oktober 1944. 
gangsleiter, der beim Baden im Grunewaldsee in Der Polizeipräsident. 
Berlin in die Gefahr des Ertrinkens geraten war, LLLLLLLn 
vom Tode errettet. (P. 50.12. E. 2. 43) Ausführungsanweisung 
Berlin; den 18. Oktober 1944. zur Anordnung vom 25. Oktober 1944 (Amtsbl. S. 87) 
Der Polizeipräsident: . betr. allgemeine Rattenbekämpfung in Berlin 1944. 
. Auf Grund des 8 2 meiner vorgenannten An- 
212 Anordnung ; : ordnung bestimme ich folgendes: 
betr. allgemeine Rattenbekämpfung in Berlin 1944. nn 
br line I. Die Eigentümer oder deren Vertreter, Mieter, 
Auf Grund des $ 30 des Feld- und Forstpolizel“ pxchter oder sonstigen Besitzer von sämtlichen 
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung m Ortspolizeibezirk Berlin gelegenen bebauten 
vom 21. Januar 1926 en 5.83) und des Gesetzes „ng unbebauten Grundstücken, von Betrieben 
ans ze Mär m < N a ie dr U des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes sowie 
ang des Ortspohzelbezirks tern "0ReNde AN von Gaststätten, von Lager- und Schuttplätzen, 
ordnung erlassen: | Friedhöfen, Schiffsräumen, desgleichen die Klein- 
$ 1. Im Interesse der öffentlichen Gesund- vyartenbesitzer und Vorstände der Kleingarten- 
heitspflege wird eine allgemeine Rattenbekämp- Kolonien sowie. die Unterhaltspflichtigen von 
fung angeordnet. Die Durchführung ‚erfolgt Dämmen, Ufern und der Lager von in- und aus- 
schlagartig in der Zeit von. Sonnabend, dem ]ändischen Arbeitern sind verpflichtet, dafür zu 
2. Dezember 1944, 8 Uhr, bis einschließlich Sonn- sorgen, daß während der Dauer der Ratten- 
tag, dem 10. Dezember 1944, 20 Uhr, mit beson- bekämpfung von Sonnabend, dem 2. Dezember, 
ders zu diesem Zweck hergestellten amtlich ge- 8 Uhr, bis einschließlich Sonntag, dem 10. Dezem- 
prüften und zugelassenen Bekämpfungsmitteln. ber d.J., 20 Uhr, zugelassene Rattenbekämpfungs- 
8 2. Die näheren Bestimmungen, insbesondere mittel an geeigneten Stellen, u. a. in Kellern ein- 
über die zugelassenen Bekämpfungsmittel, über schließlich Kellerraum und Kellerverschlag, der 
den Zeitpunkt und Nachweis ihres Ankaufs bzw. zu einer Mietwohnung gehört, auf Böden, in Spei- 
ihrer Auslegung, über die Art und den Umfang chern, Asche- und Abfallgruben, Altmauerwerk, 
der Auslegung, über die Auslegungsmenge und Gärten — in der Nähe von Komposthaufen —, 
über die zur Auslegung berechtigten Schädlings- in Stallungen, insbesondere auch in Kleinvieh- 
bekämpfer und Ausleger werden durch besondere stallungen (Geflügel-, Kaninchen- usw. Ställe) und 
Ausführungsanweisung bekanntgegeben. Von an den Ufern der Wasserläufe ausliegen, und 
einer Einzelbekämpfung der Ratten mit Bekämp- zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich auf den 
fungsmitteln. in der Zeit vom Tage der Bekannt- Grundstücken bisher Ratten gezeigt haben oder 
machung dieser Anordnung bis zum Beginn der nicht. 
Bekämpfung am 2. Dezember 1944 ist. tunlichst Sie sind ferner verpflichtet, wenn die Vertil- 
abzusehen. gungsmittel von den Ratten ganz oder teilweise 
Der erfolgte Ankauf eines zugelassenen Be- aufgefressen sind, unverzüglich Vertilgungsmittel 
kämpfungsmittels ist den zur Auslegung Ver- nachzulegen. 
87
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.