Ausgabe B
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Ar . Öffentlichen Anzeiger
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für den Landespolizeibezirk Berlin
Stück 33 Ausgegeben in Berlin, am 6. September 1944 1944
Inhalt: .
Pohzeipräsitent: Ladenschluß in offenen Verkaufsstellen. S;71. | Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Kennmarke Fan-
äude. 5.72. i „72. Rä Wi 1ä „8.72.
Bau- und Finanzdirektion: Vermessungsingenieure. S. 72. ; © ES
Verordnungen und Bekanntmachungen Milchverkaufsgeschäfte, die keine Backwaren {eil:
des Polizeipräsidenten in Berlin. bieten, müssen, sofern die Milch um 6,30 Uhr
173 Anordnung noch nicht angeliefert ist, sofort nach Anliefe-
über den Ladenschluß. in offenen Verkaufsstellen. Tung der Milch, spätestens jedoch um 8 Uhr ge-
Auf Grund der Verordnung-des-Reichsarheits- öffnet werden. In diesem Falle muß an dem
ministers über den Ladenschluß vom 21. Dezem- Geschäft, von außen deutlich sichtbar, eine Tafel
ber 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 2471) und der angebracht werden, die bekanntgibt, daß die
dazu ergangenen . Durchführungsbestimmungen Milch noch nicht eingetroffen ist. Am Mittwoch
vom 21. Dezember. 1939 ordne ich folgendes an: können Milch- und Backwarenverkaufsgeschäfte
I. Die 88 1—4 der Anordnung über den Laden- Ten 9:30—14 Uhr geschlössch werden. .
schluß in offenen Verkaufsstellen vom 22. Januar ‚ AN Sonn- und Feiertagen müssen Milchver-
1940 in der Fassung vom 9. Juli 1943 (Amtsblatt KFaufsgeschäfte im Winterhalbjahr (vom 1. Oktober
Seite 115), geändert durch die Anordnungen vom , DE zum 31. März) von 8-—10 hr, im Sommerhalb-
4. November 1943 (Amtsblatt Seite 175) und vom | 9 (vom 1. April bis zum” 30. September) von
27. April 1944 (Amtsblatt Seite 45) erhalten fol. ‘—%30 Uhr geöffnet sein.
gende Fassung: 5. Offene Verkaufsstellen des Lebensmittel-
$ 1. Lebensmittelgeschäfte des handels einschließlich des Nahrungsmittelhand-
Einzelhandels einschließlich‘ des werks, bei denen Kunden in die Spätkäuferliste
Nahrungsmittelhandwerks und der eingetragen sind, müssen bis 20,30 Uhr geöffnet
Drogerien, Tabakwaren-, Seifen- bleiben. Ein früherer Ladenschluß, jedoch nicht
and Eisenwareneinzelhanlels- vor 20 Uhr am Montag, Mittwoch und Freitag
geschäfte. sowie nicht vor 19 Uhr am Dienstag und Donners-
En % , tag ist nur nach Abfertigung sämtlicher einge-
„1. Lebensmittelgeschäfte des Einzelhandels +2 >onen Spätkäufer gestattet. Als S Atkäufer
einschließlich des. Nahrungsmittelhandwerks Si n a hende: {PD rm
müssen an allen Werktagen außer am Mittwoch N Dunnencchiten s0h a en en mn Such die
gpätestens um 8 Uhr ihre Verkaufsstellen öffnen; mittelst Teweoi ns SO Lunch einen Lebens
am Mittwoch braucht die Öffnung spätestens erst HT MANNES Un Solche AS OISEN ohne
um 14 Uhr zu erfolgen dB sie in die Spätkäuferliste eingetragen wor-
Die Schließung dieser Geschäfte darf am rar bend ® “ .
Montag, Mittwoch und Freitag nicht/ vor 20 Uhr, Spätkä u en a Oh, 5sen auch Geschäfte mit
am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend nicht DAN SAADOEN UM n v T Schließen.
vor 19 Uhr stattünden. 6. Ladengeschäfte,| die sich lediglich mit dem
2. Über Mittag ist außer am Mittwoch und Verkauf von Fischen, Räucherwaren, Wild oder
außer an Sonnabenden eine Verkaufsruhe von Cefügel Defansen brauchen nur geöffnet zu wer
13,30 —15,30 Uhr einzuhalten, während der dig %ald die War ve rt Seteilt worden ist. So-
Geschäfte geschlossen gehalten werden müssen. k : d 910 yorkaufsfertig abgegehen werden
3. Die Fleischereien (Ladengeschäfte) einschließ: Verkaufsstellen. screl elta Tin et, IE
lich der Roßschlächtereien (Ladengeschäfte) dann den Tar über die für die Leben
) « Au N ganzen Tag über die für die Lebens-
ebene TEN NE E26 völlig gnlossen mittelgeschäfte vorgeschriebenen Verkaufszeiten
5 1 $16 mindestens von einzuhalten. Außerdem müssen die Geschäfts-
s8—12 und 14—20 Uhr geöffnet sein; an den inhaber durch einen. Aushang, der von auße
übrigen Werktagen gelten für sie die für die deutlich lesbar sein muß, laufend bekannteeben.
En Lebensmittelgeschäfte maßgebenden. Vor- wann und für welche Kundennummern voraus-
a Geschäfte die sich mit dem Verkauf OL der nächste Verkauf stattfinden wird.
A e, m Verkauf von hne Rücksicht darauf, ob Ware )
en (V KT oder entrahmter, Frischmilch) ist, müssen die im vorstehenden. Pa
od A EEE EU 7x allen Werk- zeichneten Geschäfte an jedem Sonnabend stets
pP s r geöffnet werden. von mindestens 14—19 Uhr geöffnet sein.
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