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mauerwerk und in Stallungen, insbesondere auch |’nung geht dann auf den berechtigten gewerbs:
in Kleinviehstallungen (Geflügel-, Kaninchen- mäßigen Schädlingsbekämpfer über. ;
usw. -ställen) und auf Böden. Den zur Auslegung ‚von Bekämpfungsmitteln
Die Bekämpfungsmittel sind nur in den zum Verpflichteten und deren Beauftragten ist das
Gifthandel zugelassenen Drogerien und Apotheken Betreten der Räume, in denen Bekämpfungs-
erhältlich. Wenn die Bekämpfungsmittel von den Mittel ausgelegt werden müssen, zu gestatten.
Mäusen ganz oder teilweise aufgenommen sind, $ 4. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt,
haben. die Verpflichteten- unverzüglich die Be- * wird mit Geldstrafe bis zu 150 A.M oder mit
kämpfungsmittel nachzulegen. Haft bestraft.
Von einer Einzelbekämpfung der Mäuse in der $ 5. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer
Zeit bis zum Beginn der allgemeinen Bekämpfung Veröffentlichung in Kraft und verliert mit Ablauf
ist tunlichst abzusehen. des 17. September 1944 ihre Gültigkeit.
$ 3. Die Bekämpfungsmittel sind vor «dem Von besonderen Kontrollen durch Revier-
Zugriff von Kindern und Haustieren zu sichern. beamte kann abgesehen werden, (V. 66.40)
Durch Aushang‘ von Zetteln und Warn- Berlin, den 22. August 1944.
schildern mit dem Hinweis: „Vorsicht! Gift ‚Der Polizeipräsident.
ausgelegt! Kinder und Haustiere fernhalten!“ ist n
auf die Auslegung des Giftes aufmerksam zu Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts,
machen. 164 _ Ungültige Kennmarke;
Für mittelgroße Grundstücke wird eine 200-g- Der Markthallenarbeiter Wilhelm Dunker. hat
Packung des Bekämpfungsmittels ausreichend seine Kennmarke Nr. 488 für die- Zulassung im
sein, bei kleineren eine. 100-g- und bei großen Zentralmarkthallengebiet verloren. Beim Vor-
eine 300-g-Packung. zeigen der Marke. ist der Inhaber festzustellen, die
— Mit dem Aus- und Nachlegen der Bekämpfungs- Kennmarke einzuziehen und an das Polizeiamt
mittel können auch gewerbemäßlee, berechtigte, Mitte einzusenden. (PA. Mi. IV. 1, 15.04. 44)
ortsansässige Schädlingsbekämpfer beauftragt Berlin, den 15. August 1944,
werden. Die Verantwortung aus dieser Verord- Der Polizeipräsident. Polizeiamt Mitte:
Dieses Stück enthält 14 Bogen Amtsblat£.
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für jeden angefapgenen Bogen, mindestens aber 20 Reichspfennig für jedes Stück,
Herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin. Geschäftsstelle: Amtsblattstelle, Druck: Preußische Verlags- und Druckefei GmbH., Berlin.