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Öffentlichen Anzeiger
0 Amtsblatt
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für den Landespolizeibezirk Berlin
Stück 31 Ausgegeben in Berlin, am 26. August 1944 1944
Inhalt:
Polizeipräsident:” Mäusebekämpfung S. 67. ‘Kennmarke Dunker S, 68.
Verordnungen und Bekanntmachungen tag, den 17. September d. J., 20 Uhr, mit amtlich
des Polizeipräsidenten in Berlin. geprüften und zugelassenen Bekämpfungsmitteln:
163 Anordnung $2. Verpflichtet zur Auslegung der Be-
betr. allgemeine Mäusebekämpfung 1944. kämpfungsmittel in der vorgeschriebenen Zeit
Aut " n d zei sind diejenigen Hauseigentümer und Haus-
uf Grund des $ 30 des Feld- und Forstpolizei- pewohner, bei denen das Auftreten von Haus-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung mäusen beobachtet worden ist. Die Auslegung
vom 21. Januar 1926 (GS. S. 83) und des Gesetzes ger zugelassenen Bekämpfungsmittel ist an
29. März 1938 (GS. S.251) wird für den : | . PDS NG
Dat 0 weitezirks Berlin folzende 5080 eien Stellen, besonders in den Kellern vor-
Ant ang des rtspolizet ezirks Berlin folgende „unehmen, wobei Keller, in ‚denen Luft-
nordnung erlassen: schutzgut der Bewohner untergebracht ist,
$ 1. Im Interesse der öffentlichen Ordnung besonders ausreichend zu belegen sind, ferner in
und Gesundheitspflege sowie der Erhaltung von Kellervorräumen und -verschlägen, im Luft-
Volksgut wird eine allgemeine Bekämpfung der schutzkeller selbst, in Bunkern, Speichern und
Hausmaus angeordnet. Die Durchführung erfolgt Lagerräumen, besonders in solchen von Betrieben
schlagartig in der Zeit von Sonnabend, den des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes und von
9. September d.. J.. 8 Uhr. bis einschließlich Sonn- ı Gaststätten, in Asche- und Abfallgruben, in Alt-
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