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Volume Stück 23, 31. Mai 1944

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

Ausgabe B 
ohne 
-1 JUN 1944 Öffentlichen Anzeiger 
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für den Landespolizeibezirk Berlin 
Stück 23 Ausgegeben in Berlin, am 31. Mai 1944 1944 
Inhalt: 
Polizeipräsident: Laichschonbezirk. S. 51. Baden im Freien. | Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Elbschifferzeugnis 
8. 51. Totalisatorbetrieb. S. 51. Wassereinleitung. S. 51, | Kreutzer. S. 52. Ungültige Kennmarken. S. 52, Verlorene 
Fleischbeschaubezirke. 5.51. Pferderäude. 5. 52. Ausweise. 8. 52. 
Verordnungen und Bekanntmachungen des see sowie in der Panke und dem Zingergraben 
Polizeipräsidenten in Berlin. innerhalb des Polizeibezirks Berlin ist verboten. 
108 Bekanntmachung $ 2. Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser 
über die Neueinrichtung eines Laichschonbezirks. EFF eTOTÄTDE wird hiermit die Festsetzung 
In Ergänzung der Nachweisung der im Landes-  Nichtbeitreibungstalle” he Een n 1 Ti 
polizeibezirk Berlin zu Laichschonbezirken er- 77 anoshaft bis zu einer Woche a ann edroht 
klärten Gewässerstrecken — vergleiche Bekannt- N AA aaa me ang - 
machung vom 28. März 1934 (Amtsblatt S. 85) — Soweit die Nichtbefolgung dieser Polizeiver- 
wird gemäß 8 110 des, Preußischen Fischerei- ordnung nach Reichsrecht oder Landesrecht mit 
gesetzes vom 11. Mai 1916 (CS. S. 55) die Kleine Ciner Strafe bedroht ist, bleibt die Androhung 
Malche südlich der Insel Maienwerder im Tegeler der Strafe unberührt. . (II. Wa. 78.10) 
See mit sofortiger Wirkung als fünftes Gebiet Berlin, den 26. Mai 1944. 
zum Laichschonbezirk erklärt. Die Einrichtung Der Polizeipräsident. 
gilt für die Zeit. vom 20. April bis 30. Juni jeden | . 
Jahres und erstreckt sich auf alle Fischarten, die 110 Erlaubnis zum Betriebe des Totalisators. 
in der Schutzzeit laichen. ) De re m ED e. V. und de} 
Der Fischfang ist in der genannten Zeit in der ."249rTenngeselscChalt Herln-Kuhleben e. V., Ber- 
Kleinen Malche — mit Ausnahme der stillen lin N 7; Schadowstraße 8, habe ich mit Er- 
Fischerei mit Reusen und. Aalkörben — verboten. Mächtigung des Reichsministers für Ernährung 
Ferner ist das -Durchfahren oder Anlegen von Und Landwirtschaft vorbehaltlich jederzeitigen 
Booten, das Baden sowie jede anderweitige die ‚Widerrufs die Erlaubnis zum Betriebe des 
Fortpflanzung der Fische gefährdende Störung ‚otalisators für im ganzen 56 Tage einschl. eines 
innerhalb dieses Gewässers untersagt. Winterhilfsrenntages und eines Rote-Kreuz-Renn- 
Il. WG. 87.10 3. Heft tages im Kalenderjahr 1944 auf der Trabrenn- 
. (II. WG. 87.10 3. Heft) yahn in Mariendorf erteilt. (IV. 11.90 Z 6. 7) 
Berlin, den 18. Mai 1944. Berlin, den 9. Mai 1944. 
Der Polizeipräsident. Der Polizeipräsident. Abteilung IV. 
109 Polizeiverordnung . 111 Bekanntmachung 
über das Baden im Freien in den betr. Wassereinleitung. 
Wäasserläufen 1., IT. und‘ IH. Ordnung. Die Fa. Wilhelm Sasse in Berlin-Spandau, 
In Erweiterung der Polizeiveroränungen vom Seeburger Straße 9—11, führt bis auf weiteres 
3. Mai 1934 und 20. Oktober 1934 — Amtsblatt aus dem Bereich der Werkhallen von ihrem 
für den Landespolizeibezirk Berlin Seite 169 und Grundstück Seeburger Straße 7—8 in Berlin- 
307/1934 — über das Baden im Freien in den Spandau MNiederschlagswasser in den Bullen- 
Wasgserläufen 1I., II. und I. Ordnung wird auf graben ein. 
Mar BELA der 80 00, 8 ne Ten Von Polizei wegen sind gegen die Einführung 
— 05. 5. — Sowie der , nd Bedenken nicht zu erheben. Dies wird hiermit 
N OD nd ds 5 308 Yen n Da gemäß 8 23 des Preußischen Wassergesetzes vom 
— 05. 5. 95 — und des ıter €S 7. April 1913 öffentlich bekanntgemacht. 
Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich in Ver- (PA. Ch. IM. 81.20. 2. 44) 
bindung mit Artikel II der Verordnung über Ver- Berlin-Charlottenbure. den 18. Mai 1944 
mögensstrafen und Bußen vom 1. Februar 1924 AR TE, ON . 
— RGBL I 8. 44 — mit Zustimmung des Ober- Der Polizeipräsident. Polizeiamt Charlottenburg. 
bürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin für 449 Anderung in Fleischbeschaubezirken. 
den Ortspolizeibezirk folgendes verordnet: Bis auf weiteres wird die ordentliche Fleisch- 
$ 1. Das Baden im Freien in der Havel von beschau in dem Beschaubezirk Berlin-Lichten- 
der. Spreeinmündung bis zum Gemünde Pichels- , rade, dazugehörig Siedlung Marienfelde-Süd, und 
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