223. Dolizeiteuier Aüsgabe B
13. APR. 1944 „ohne
Öffentlichen Anzeiger
Berge tzgel
"Amtsblatt
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für den Landespolizeibezirk Berlin
Stück 17 Ausgegeben in Berlin, am 12. April 1944 1944
Inhalt:
Polizeipräsident: Hühnerpest. 58. 39. | Räumung. S. 39. Ungültige Kennmarken. S. 39. Ungültiges
Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Wasserläufe — Dienstmannsschild. S. 40. Verlorene Ausweise. 5.40.
Verordnungen und Bekanntmachungen des Insbesondere ist auch eine gründliche Sohlen-
Polizeipräsidenten in Berlin. räumung vorzunehmen.
73 Bekanntmachung Der bei der Räumung entstehende Aushub an
betr. Hühnerpest. Wasserpflanzen, Schlamm usw. ist möglichst
Die Hühnerpest in dem Geflügelbestand des gleichmäßig, mindestens 1,50 m vom oberen
Wilhelm Gutsche, \Berlin-Rudow, Waßmanns- Rand des Ufers entfernt, zu lagern und, soweit
dorfer Chaussee 92, Siedlung zwischen der Waß- °T nicht zur Herstellung von Böschungen ver-
mannsdorfer Chaussee, dem Truthahnweg und der wendet wird, in der für die Räumung festgesetzten
Güterschleppbahn des nach Schönefeld. liegenden Frist vom Ufer zu entfernen oder derart einzu-
Ortsteils, ist erloschen. . Den et DE der rer Ontstehens
N . m je das aufen des Wassers in den Wasserla
Meine viehseuchenpolizeiliche Te dan hindern. Die Ufer der Wasserläufe müssen, so-
22. März 1944 (Amtsbl. 5. 35) über die na weit erforderlich, durch Faschinen oder ähnliche
Sperrmaßnahmen und die Bildung des Sperr- Maßnahmen befestigt und etwaige Uferabbrüche
bezirks hebe ich hiermit auf. instandgesetzt. werden. Straßendurchlässe sind
(PA. Nk. V. 3. 41.30 a. 44) zu säubern. An den Ufern liegende Gegenstände,
Berlin-Neukölln. den 31. März 1944. die in den Wasserlauf hineingespült werden
können, sind zu entfernen
ne N Farin ; .
Der Polizeipräsident. Polizeiamt Neukölln. Gegen Pflichtige, die die Räumung der genann:
ten Wasserläufe versäumen oder unzureichend
Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts, vornehmen, werde ich durch die Wasserpolizei-
77 Räumung und Schau von Wasserläufen, behörde das in der Schauoränung angedrohte
Auf Grund der Polizeiverordnung vom 1. Juni Zwangsgeld bis zu 150,— AM festsetzen lassen.
1934 (Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Gegebenenfalls werden die Räumungsarbeiten
Berlin, Sonderbeilage zu Stück 61) werden die auf Kosten der Säumigen durch Dritte ausgeführt
Eigentümer der Ufergrundstücke (Anlieger) der werden,
Panke mit dem in den Nordhafen fließenden Mit der Schau der Wasserläufe wird zu a: am
Schönhauser Graben, des Kapp-, des Laak- und 31. Mai 1944, zu b: am 28. Juni 1944 begonnen.
N. Ara Ta zufgefordert; ai Eine besondere Benachrichtigung der Anlieger
asserläufe ordnungsmäbilg zu Träumen, durch das Schauamt erfolgt nicht. |
Zwar: En x
a) bis zum 30. Mai 1944 die Panke von der Berlin-Pankow. d En 83.05. 49)
Quelle bei Bernau bis zum Einfluß in die Spree Er -aNSOW, CP 24. AZ *
sowie den in den Nordhafen fließenden Schön- Der Vorsitzende des Schauamts Panke.
hauser Graben, 78 Ungültige Kennmarken.
b) bis zum 27. Juni 1944 den. Lietzen-, den A. ==. en
Kapp- und den Laakgraben im Kreise Nieder- Die Kennmarken für die Zulassung im Zentral-
barnım und im Bezirk Berlin. markthallengebiet haben verloren:
; n Asa i 1. Der Markthallenarbeiter Paul Jürgen, Berlin-
Eigentümer, die die ihnen nach dem Wasser- T nn
gesetz obliegende Räumungspflicht durch Privat- Neukölln, Glasower Straße 56—57 — Nr. 673 —,
vertrag anderen Personen - übertragen haben, 2. der Markthallenarbeiter Emil Borrmann, Ber-
bleiben dafür verantwortlich, daß die Räumung lin-Petershagen, Gartenstraße 83 — Nr. 1251 —.
bis zu den genannten Tagen ordnungsmäßig vor- Beim Vorzeigen der Marken sind die Inhaber
genommen wird. festzustellen, die Kennmarken einzuziehen und
Zur Räumung gehören folgende Arbeiten: an das Polizeiamt Mitte einzusenden.
Entfernung von Sand- und Schlammlagerungen, . | (PA: Mi. IV: 1. 15.04. 49)
Treibzeug, Pfählen, festwurzelnden und schwim- Berlin, den 28. März/4. April 1944.
menden Pflanzen und anderen Abflußhindernissen. Der Polizeipräsident. Polizeiamt Mitte.
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