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3. MAI TAB Ausgabe B
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Berun- LESS: Öffentlichen Anzeiger
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für den Landespolizeibezirk Berlin
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Stück 34 | Ausgegeben in Berlin, am 12. Mai 1943 1943
Inhalt:
Polizeipräsident: Hühnerpest. 5. 81. strecke) — Verkehrsregelung. 5. 81. Elbschifferzeugnis
Bekauntmachungen verschiedenen Inhalts: Dahme (Regatta- Schulz. S.81. Verlorene Ausweise. 58.82.
Verordnungen und Bekanntmachungen 4. Für die Zeit, während welcher die roten
des Polizeipräsidenten in Berlin. Bälle gezogen sind, ist der Schifisverkehr in dem
zu 1 bezeichneten, Regattagebiet nur unter nach-
137 EEE HE folgenden Verkehrsbeschränkungen statthaft:
. Te Ar AlühnerDeSt, a) Die Regattabahn darf nur von den am Ren-
Die Hühnerpest unter dem Viehbestand der | nen beteiligten Booten befahren werden.
N akba 0 und CB B EN b) Der Schiffsverkehr ist nur am rechten (nörd-
ATSOSS WER 6 und 51, ist eı OSCHEN. IE ANBO- | Jichen) Ufer außerhalb der Regattabahn, und
N - U of und TEN an ame zwar in langsamer Fahrt gestattet. Während der
ür dieses Gehöft gebildete Sperrbezirk werden | Vorbeifahrt an einem Rennen ist die Fahrt einzu-
aufgehoben. (PA. Schö. V. 3. 41.52. 43) stellen.
Berlin, 5. Mai 1943. c) Segelfahrzeugen ist verboten zu kreuzen.
Der Polizeipräsident. Polizeiamt Schöneberg. d) Befindet sich an den KEinfahrten zum Re-
' gattagebiet (Wendenschloß und Bammelecke:
Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts. ein. wasserpolizeilicher Absperr-
dienst, so ist die Einfahrt nur nach vor-
138 Bekanntmachung heriger Meldung bei einem Sperrboot und
betreffend Verkehrsregelung auf der Dahme bei . nach dessen. Anweisung. gestattet.
Grünau (Regattastrecke) anläßlich von Veran- e) Das Liegen von Dampfern, Ruder- und Segel
staltungen des Berliner Regattavereins. | booten sowie sonstigen Fahrzeugen längs der ab-
Gemäß S 108 der Deutschen Bintenschiffahrt- ! gegrenzten Regattabahn ist untersagt.
polizeiverordnung vom 12. April 1939 — RGBL. | 5, Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung
Teil I, S. 655 — wird folgendes bekanntgegeben: | werden nach der Bestimmung unter Abschnitt III
1. Auf der Dahme bei Grünau im Regattagebiet | der Deutschen Binnenschiffahrtpolizeiverordnung
von km 37.0 (Wendenschloßecke) bis km 40,0 vom 12. April 1939 (RGBl. Teil 11 S. 635) mit
(Bammelecke) finden im Jahre 1943 folgende ‘ einer Geldstrafe bis zu 150 ARM oder, falls diese
Ruderveranstaltungen statt: U DEE werden kann, mit Haft bis zu
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30. Mai 1943 Frühjahrsregatta, eStrakt: pw .
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26. und 27. Juni 1943 Große Grünauer Regatta, | Fr DeMEN VOR BrOGETEr Del eutung ergeht
. . | nötigenfalls noch eine besondere Bekannt-
3. und 4. Juli 1943 HJ.-Gebiets-Regatta, machung
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/ 18. Juli 1943 Kanu-Regatta, Bereichsmeister | Auf die Möglichkeit der Umfahrung des Regat-
schaften, . | tagebiets über Müggelspree, Gosener Kanal
31. Juli und 1. August 1943 Deutsche Meister- Seddinsee wird hingewiesen. (1201)
schaften im Rudern, . . Berlin-Köpenick, den 28. April 1943.
7. und 8. August 1943 Deutsche Meisterschaf- Wasserstraßenamt Köpenick als Wasserpolizei.
ten im Kanu,
11. und 15. August 1943 Reichsjugend-Regatta- 139 Das dem Schiffer Ernst Schulz, wohnhaft zu
Meisterschaften, Berlin, von dem Prüfungsausschuß für Elbschiffer
5. September 1943 Dauerrudern. en dem U N a Berlin am Ha ür
. ; : 927 ausgestellte Elbschifferzeugnis zur Führung
2. Die Regattabahn ist bei allen Rennen durch eines Schiffes mit und ohne eigene Triebkraft auf
Absperrzeichen (verankerte Pyramidenprähme ger Elbe ist abhanden gekommen. Es wird hiermit
und Bojen) kenntlich gemacht. für ungültig erklärt
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3. Während der Rennveranstaltungen wird an Magdeburg, den 3. Mai 1943. (St. Nr. 72)
den Enden der Regattabahn je ein roter Ball ge- Der Preußische Staatskommissar für die Prüfungs
zogen. ausschüsse für Elbschiffer.