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Volume Stück 33, 8. Mai 1943

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

- BO nr 
„ Ausgabe B 
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% | Öffentlichen Anzeiger 
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für den Landespolizeibezirk Berlin 
Stück 33 | Ausgegeben in Berlin, am 8. Mai 1943 1943 
Inhalt: 
Preußische Zentralbehörden: Enteignungsrecht. 5.79. | Polizeipräsident: Apothekenbetriebsrecht. 8.79, Hühner- 
pest. S. 79/80. 
Verordnungen und Bekanntmachungen ı ebenso ein Empfang von Fürsprechern der Be- 
der Preußischen Zentralbehörden. werber. 
133 Enteignungsrecht. Bewerber mit einem Betriebsberechtigungsalter 
JANiICAT s 25 -ö zoraussi ee 
Dem Deutschen Reich (Reichsfiskus — Luft- vorn N NER EEE ET DE voraussicht 
fahrt —) wird auf Grund des Gesetzes vom ; S Se 
11. Juni 1874 (GS. S.221) das Recht verliehen, (V. 31.01 Rheingau-Apotheke) 
für öffentliche Zwecke‘ Grundeigentum im Wege Berlin. den 5. Mai 1943. 
der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies 
ausreicht, mit einer Beschränkung zu belasten. Der Polizeipräsident. 
Auf Grund des 81 des Gesetzes über ein verein- 
fachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 135 7 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung 
(GS. 8. 211) wird ferner bestimmt, daß die Vor- betr. Hühnerpest. 
schriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des ns E 
Enteignungsrechts anzuwenden sind. Infolge des Ausbruchs der Hühnerpest in dem 
N . . Geflügelbestand des Postschaffners A. Stutzki in 
Berlin, den 16. April 1943. Berlin-Spandau, Spekteweg 59, ordne ich zum 
Das Preußische Staatsministerium. Schutze gegen die Hühnerpest auf Grund der 
ie . . Ve 88 18{ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 
n < n © Tartachafte ter SS NE 5 hi ® 
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. 1909 (RGBl. S. 519) mit Ermächtigung des Reichs- 
ministers des Innern für den Landespolizeibezirk 
Verordnungen und Bekanntmachungen Berlin folgendes an: 
des Polizeipräsidenten in Berlin. $ 1. Um das Seuchengehöft wird ein Sperr- 
134 Ausschreibung eines Apolhekenbetriebsrechts. bezirk gebildet, der “durch die nachstehenden 
Das erledigte Recht zum Weiterbetrieb der Straßen begrenzt wird: 
Rheingau-Apotheke in Berlin-Friedenau, Kaiser- im Osten durch die Zeppelinstraße, 
allee 72, soll nach Maßgabe der geltenden Be- 5 en in Sa Kr 
stimmungen neu vergeben werden. im Süden durch die Straße „An N DR ; 
. ; im Westen durch eine Linie in einer Entfernung 
Geeignete Bewerber werden hierdurch auf- ne an N a pre S 
vefordert, bis zum 8. August 1943 ihr Gesuch Y° 200 m senkrecht zum Spekteweg, . 
unter Beifügung der durch Runderlaß des Herrn img Norden durch eine Linie, ebenfalls in einer 
Reichsministers des Innern über Verleihung von Entfernung von 200 m, parallel zum Spekteweg. 
Apothekenbetriebsrechten vom 31. Mai 1939 HE ea s 
(MBLV. S. 1241), Runderlaß über die Ausschrei- | tn Tr diesen Sperrbezirk gelten folgende Be 
bung von Apothekenbetriebsrechten und Fest- | S*1Mmmungen: . 
setzung des Betriebsberechtigungsalters vom a) Sämtliches Geflügel der nichtverseuchten 
3. September 1940 (MBLV. 5.1767) und vom | Gehöfte ist so zu verwahren, daß es die Gehöfte 
24. Oktober 1941 (MBlV. S. 1903) vorgeschriebe- ' nicht verlassen kann. 
nen Unterlagen schriftlich bei mir einzureichen. b) Die Ausfuhr von Geflügel aus dem Sperr- 
Für die Übernahme der Apotheke sind Geld- bezirk und das Durchtreiben von Geflügel .durch 
mittel in Höhe von mindestens 20 000,— Al diesen ist verboten. 
nachzuweisen. c) Die Abgabe von Eiern ist untersagt. Die 
Persönliche Vorstellungen der Bewerber sind AEierschalen dürfen nicht an Geflügel verfüttert 
zwecklos und werden ausnahmslos abgelehnt, ı werden. 
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