Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger
für den Landespolizeivezirf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
Gtücf 94 Ausgegeben Berlin, am 29. November 1939 1939
Inhalt:
Reichözentralbehörden: ZInbesiznahme von Grundstüden. Generalkonsul -- Niederlande. S. 369. Wasserrecht. S. 369.
S,. 369. | Bn derung -- Personenkraftwagen I A 21847. S. 370.
Polizeipräsident: Kehrbezirksgrenzen -- Änderung. S. 369. Fiatkimahungen bersähiedenen. Jehatts: ZUR
mer SN
Verordnungen und Bekanntmachungen der Reichs- | 1262 Konsulat.
zentralbehörden. Nach einer Mitteilung der Niederländischen Ge:
1260 Bekanntmachung. jandtschaft ist Herx W. P. Montijn zum niederländi-
Betrifft: Inbesitznahme von Grundstüfen für den sc<en Generalkonsul in Berlin ernannt worden. Ex
sofortigen Beginn von Arbeiten an Reichswasserstraßen. wird -- wie sein Amtsvorgänger van Schreven --
Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichs- auch Handelsbeirat bei der hiesigen Niederländischen
fanzlexs über die Vereinfachung der Verwaltung Gesandtschaft sein. (II 7000. 70 Allg. 39)
oy 28. August 1939 Nn eiüohesehbfatt Sche 4595 Berlin, den 22. November 1939.
und des 8 1 der 3. Verordnung zur Durchführung Tpinrätc (540%
der Arbeitsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (Reichs- Der Polzeiisident: Abteitung 7
geseßblatt I Seite 282) übertrage ich den für die 1263 Bekanntmachung,
Enteignung zuständigen Planfeststellungs- betr. Wasserrecht.
behörden die mir nach Satz 1 und 2 des S1 ie Firma Handelshof Landsbergerallee Aktien-
dieser Verordnung zustehenden Befugnisse, die für esellschaft in Berlin-Britz hat beantragt, ihr gemäß
den sofortigen Beginn von Arbeiten für Zwecke der 5,1 88 200/203 des Preußischen Wassergesezes vom
Reichswasserstraßen benötigten, nicht mit Wohn- 7 4 "1913 (GS. S. 53/1913) das Recht zu verleihen:
gebäuden besezten Grundstücke in Besitz zu nehmen, auf dem ihr gehörigen, im Grundbuch des Amts-
jofern die Zulässigkeit der Enteimmumn Feith. gerichts Berlin-Mitte, Band 21, Blatt 603, vom
Berlin. den 26. Oktober 15208 - 9845. 39) Königstorbezirk, eingetragenen (Grundstü>s Lands-
' Der Reichsverkehrs ie iter berger Allee 115/116 aus einem im Jahre 1931 an-
= s NAAErer. gelegten Tiefbrunnen für die Lagerung und 'das Ge-
Verordnungen und Bekanntmachungen frieren von Fleischwaren mittels maschineller Ein-
des Polizeipräsidenten in Berlin. richtungen stündlich bis zu 10 cbm, jährlich „bis zu
1261 Bekanntmachung, 72 000 cbm unterirdischen Wassers zutage zu fördern.
betr. Änderung von Kehrbezirksgrenzen. Das als Kühlwasser gebrauchte Wasser fließt in
Auf Grund des 8 39 der Reich8gewerbeordnung ' die städtische Kanalisation.
in der Fassung des Gesees zur Änderung der Ge- Antrag und Erkläuterungsbericht vom 30. Mai
werbeordnung für das Deutsche Reich vom 13. April 1936.
1935 (RGBl. I S. 508), des 8 1 der Verordnung über Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen liegen
das Schornsteinfegerwesen vom 28. Juli 1937 bei dem Polizeipräsidenten in Berlin, Abteilung 110
(RGBl. 1 S. 831), der Ziffer 1 der Ausführungs- (Verleihungsbehörde), Berlin C 2, Magazinstraße 3
anweisung zur Verordnung über das Schornstein- his 5, 1. Treppe, Zimmer 108, während der Dienst-
fegerwesen vom 28. Juli 1937 (RGBl. 1 S. 841) stunden in der Zeit vom 4. Dezember 1939 bis zum
und des 8 1 der Preußischen Durchführungsbestim«- 13 Januar 1940 zur Einsichtnahme für jedermann
mungen zur Ausführungsanweisung zur Sexmdiang aus.
über das Schornsteinfegerwejen vom 16. April 1935 Widersprüche gegen die Verleihung des beantragten
(GS. S. 66) wird folgendes bestimmt: | Rechtes und Ansprüche auf RER M und Rua
i TL. Die biSherigen Grenzen Der Kehrbezirke Nr. 912, haltung von sc<hadenverhütenden Einrichtungen DDder
213, 215, 223, 225, 244, 298 und 389 werden auf- auf Entschädigung sind bei dem Polizeipräsidenten,
gehoben. Die neuen Grenzen dieser Kehrbezirke er- Abteilung I11 (Verleihungsbehörde), schriftlich in zwei
geben sich aus den im Polizeipräsidium, Abteilung IV, Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen.
Berlin C 2, Magazinstraße 3--5 (Zimmer 224), Wird ein Widerspruch von einer Person als Eigen-
ausliegenden Kehrbezirksnachweisungen. | tümer eines bestimmten Grundstü>s erhoben, so ist
H. Die Änderung der genannten Kehrbezirke tritt dieses nach Straße und Hausnummer zu bezeichnen,
mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekannt- auch die Grundbuch- und Katasterbezeichnung anzu-
machung in Kraft. (IV 1601) geben. Etwaige andere Anträge auf Verleihung
Berlin, den 20. November 1939. eines Rechtes, durch welche die von der Antrag
Der Bolizeipräsident. stellerin beabsichtigte weitere Zutageförderung untex-
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