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Volume Stück 80, 11. Oktober 1939

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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(Werktäglich von 8-19 Uhr, Sonntags von 8 bis ' 1142 Wasserbucheintragung. 
10 Uhr.) „4 Die Firma H. Bergmann G. m. b. H., Färberei 
2. Zur Anmeldung sind Personalpapiere, ferner und <emische Waschanstalt in Berlin 'hatte als 
der Wehrpaß oder der Musterungsausweis vorzus Eigentümer des Grundstücks Alt-Moabit 95-97, 
fegen. u Zweifelsfällen erteilen alle Polizeireviere eingetragen im ne von Anbie Sarid 9 
5 . . a , beantragt, ihr das Recht, täglich bis zu 
3. Ist ein Wehrpflichtiger vorübergehend aus , 180 chm, jährlich bis zu 54 000 cbm Re u 
Berlin abwesend, so hat er sich bei seinem zuständigen die Spree einzuleiten, sicherzustellen, hilfsweise 
Polizeirevier zunächst schriftlich und nach Rükehr dauernd zu verleihen (Anträge vom 30. Oktober 
unverzüglich persönlich anzumelden. 1927, 4. Februar 1929). 
. 4. Wer seiner Meldepflicht nicht oder nicht pünkt- Mit Antrag vom (?) April 1929, eingegangen am 
lich genügt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt 27. April 1929, beantragte sie vorsorglich die Ein- 
ist, mit Geldstrafe bis zu 150,-- XX oder mit Haft tragung in das Wasserbuch. 
bestraft. Daneben kann er mit polizeilichen Zwangs- Nachdem gemäß den 88 1 und 5 des Gesetzes zur 
maßnahmen zur Gestellung gehtn orien Enn ranfug der Rehe am Wasser Sim ne 
| . 92. „S. as bisherige Sicherstellungs- 
Berlin, den 9. Oktober 1939. verfahren eingestellt war, war das Verfahren n 
Der Polizeipräsident. Eintragung in das Wasserbuch durchzuführen. 
Graf von Helldorff. N Das Einleitungsrecht wird darauf gestüßt, daß es 
1139 Private Versicherungsunternehmungen. AER ELLE ERIRCUN 
In der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1939 Recht zulässig gewesen ist En bach Na Ver 
sind die nachgenannten privaten Versicherungsunter- schmutung über das Gemeinübliche nicht stattfand. 
nehmungen aus der staatlichen Aufsicht freigegeben * 6 Anlagen hätten schon am 1. Januar 1913 be- 
: tanden, wie durch die Genehmigungsurkunde vo 
. a) Volksverein mit Sterbelade, Berlin-Spandau, 10. Januar due und Genehmigungsurkunde Er- 
Schönwalder Allee 69 (jezt Gruppenversicherung), flärung des Herrn H. Bergmann vom 14. Mai 1938 
-b) Pensionskasse gewerblicher Angestellter der dargetan sei. | 
Firma Rudolf Hertzog in Berlin C 2, Breite Straße Die Anträge und die zugehörigen Unterlagen 
Nr. 16 (aufgelöst nach Liquidation). (V 7100. 6. 39) liegen bei dem Polizeipräsidenten in Berlin (Ab- 
Berlin, den 2. Oktober 1939. ieiung m ie Wasscrbuihöc horde Meeth ee 
|E URT agazinstraße , 1. Treppe, Zimmer ; 
Der Polizeipräsident. während der Dienststunden vom 16. Oktober bis zum 
1140 Änderung des Beschlusses über die Festsehung 27. November 1939 (einschließlich) zur Einsicht- 
der Marktzeiten in den Markthallen vom 7. 8. 1999 nahme für jedermann aus. 
(Amtsblatt S. 273). Wewersprühe md innerhalb dieser Zeit bei der 
| . - Wajjerbuchbehörde anzubringen. Nur solche Widex- 
d Auf Grund des 8 65 der „RGO. und des 8 128 sprüche sind von rechtlicher Bedeutung, die das Recht 
es Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- anz oder teilweise bestreiten. Wird ein Wid 
und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. 8. 1883 (013 uwe Fn bestrei u wem be erspruch 
(Gesezsammlung S. 237) in Verbindung mit 8 9 Grundstücks Ee jo ist ts t eines Eihmiuten 
des Gesezes über die Anpassung der Landes8verwal- eichnen Ern ii. ii t it jes genau Zur M 
tung an die Grundsäße des nationalsozialistischen 3 Diese Bekannt <h 7 “ ee rjeithn ung). 1 
Staates vom 15. 12. 1933 (Gesehsammlung S. 479) 115 490 dos Wasse: esel ergeht gemäß | en 35 188 
wird auf Antrag des Oberbürgermeisters der Reichs- das die Eintragun rgejeße ner : ne erwartung, 
hauptstadt Berlin der Beschluß über die Festseßung 96btung exfolren. wird eh eS uder geseß ihen 
der Marktzeiten in den Markthallen vom 7. 8. 1939 :enigen die nD n daß ößie. gegeätber den. 
(Amtsblatt S. 273) wie folgt geändert: a: haben, bis Bew des Ge Sin als 
, Der Blumengroßhandel in der Markthalle Il findet richtig gilt, soweit sie nicht mit dem Grundbuch in 
in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März an Sonn- | Widerspruch steht. (III BWa 1. 1928) 
und Feiertagen von 6--9 Uhr statt. : | 
In den obgengenannten Beschluß ist unter Ab | „Berlin, "Den 28 Sepitaker 4935: 
schnitt B Ziff. 1 als dritter Absatz einzusetzen: Der Potizeipräshent, Abteilung M. 
„vom 1. Oktober bis 31. März: Sonn- und feier- Wasserbuchbehörde.) 
tags von 6--9 Uhr“. (IV 3004 Bd. 2) 1143 Bekanntmachung, 
Berlin, den 4. Oktober 1939. betr. Schiffsverkehr. 
Der Polizeipräsident. Nachdem die Arbeiten für den Spreedurchstich am 
1141 Konsulat. Königsplat unterbrochen, die Verladungen in der 
Dem Mexikanischen Konsul in Berlin, Enrique Sperrstrec>>e eingestellt und die darin aufgestellien 
Baigts ist namens des Reichs unter dem 5. Septem- Daufahrzeuge entfernt worden sind, wird die Be- 
der 1939 das Exequatur erteilt worden. kanntmachung vom 3. 7. 1939 =- Wa I1 395 R 4 -- 
(7900. 52.09 Bei M ge 08 eg 
. : agsufer aufgehoben und der L= 
Berlin, den 28. September 1939. schaudienst an der Marschallbrü>e und der Kron- 
Der Polizeipräsident. Abteilung I. prinzenbrüce eingestellt.
	        
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