Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger
für den Landespolizeivezirf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
Gtüber 52 Ausgegeben Berlin, am 5. Juli 1939 1939
„StuDabt :
Inhalt des Reichögesehblatis: Teil 1, Nr. 18. E 27. * Andere Behörden: Reichs-Telegraphenanlagen. S. 228.
ä : entlihe Belobigun um. S. 227. . . 1
Polizeipräsident: Sime velo & 287. Wasserbuchein- Befannimathungen verschiedenen Inhalt8: Wasserläufe --
tragung. S. 227. Maul- und Klauenseuche. S. 228. j aumung. S. 228.
: um
911 Inhalt des Reichsgesetblatts. ' stellung der Entschädigung für die Enteignung des
Teil 1, Nr. 111, Seite 1041: Verordnung über die Grundstücks Matthäikirchstraße 8, eingetragen im
Baupreisbildung (Baupreisverordnung). Vom Grundbuch vom Potsdamer Torbezirk Band 21,
16. Juni 1939. Blatt 621, habe ich zur Erörtexung der Entschädi-
Seite 1043: Verordnung über Höchstmieten für Bau- gungsfrage mit der Eigentümerin und den sonstigen
geräte. Vom 16. Juni 1939. Beteiligten auf Dienstag, den 11. Juli 1939,
Seite 1044: Verordnung über die Senkung der Preise 12 Uhr, eine kommissarische Verhandlung im Polizei-
der von der Landwirtschaft benötigten Elektro- dienstgebäude in Berlin C 2, Magazinstraße 3-5
geräte und Elektromotoren. Vom 16. Juni 1939. 2. Sto>werk, Zimmer 204, anberaumt.
Nr. 112, Seite 1045: Sechste Verordnung zur Durch- Gemäß 8 25 des Gesetzes über die Enteignung von
führung des Gesetzes über den Verkehr mit Tiexen Grundeigentum vom 11. 6. 1874 (GS. S. 221) lade
und tierischen Erzeugnissen. :Vom 23. Juni 1939. ich alle Beteiligten zu dem Erörterungstermin mit
Seite 1046: Verordnung über das gerichtlihe dem Hinweis ein, daß beim Aushbleiben der Ge-
Steuerstrafverfahren in der Ostmark“ Vom «ladenen ohne deren Zutun die Entschädigung fest-
23. Juni 1939. . gestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der
Seite 1048: Verordnung zur Einführung der Reichs festzustellenden Entschädigung weiter verfügt werden
ärzteordnung in der Ostmark. Vom-24. Juni 1939. wird.
Seite 1049: Verordnung zur Einführung des Reichs- In dem Termin ist jeder an dem zu enteignenden
rechts auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, Grundstü> Berechtigte befugt, zu erscheinen und sein
des Handelsrec<hts und der bürgerlichen Rechts- Interesse an der Feststellung der Entschädigung so-
pflege in den in die Länder Preußen und Bayern wie bezügl. der Auszahlung und Hinterlegung dex-
eingegliederten Teilen der sudetendeutschen Ge- . selben wahrzunehmen. (II E€ 9700. 58)
biete. Vom 24. Juni 1939. | 0 Berlin, den 29. Juni 1939.
Zeite 1056: Verordnung über die Einführung der Dex Enteignungskommissar beim Polizeipräsidium
Eierverordnung und der Verordnung zur Durch- Berlin.
führung der Eierverordnung in der Ostmark 914 Wasserbucheintragung.
„om 26. Juni 1939. Die Witwe Marie Zie>ow, geb. Grünefeld, jett
Berichtigung der Verordnung zur Regelung der auf +51 Rechtsnachfolger Fischermeister Carl Zieckow
Goldschilling und Goldkronen lautenden Schuld- in Berlin-Spandau, Möllentordamm 11, und dex
verhältnisse vom 21. Zuni 1939 (Reichsgesetbl. 1 Fischereibesizer Willy Rasena> in Berlin-Tiefwerder
S. 1037). Vom 26. Juni 1939. Nr. 56 nehmen das Recht in Anspruch,
Verordnungen und Bekanntmachungen auf der Oberhavel auf der Strecke von 40 m nörd-
des Bolizeipräsidenten in Berlin. lich des Alemann-Kanals bis zur Bürgerablage die
912 Öffentliche Belobigung. Fischerei längs dieses Uferstreifens durch Reusenlegen
3m Namen des Führers und Reichskanzlers habe und Netestellen bis zur Mitte des Flußbettes gemein-
ich die öffentliche Belobigung des Schülers Joachim schaftlich auszuüben, . |
Blum aus Berlin-Steglitz, Holsteinische Straße 50, und haben die Eintragung dieses Rechts in das
mit dem Ausdrue> meiner besonderen Anerkennung Wasserbuch beantragt (Anträge vom 24. April 1924,
ausgesprochen. 22. 9. 1926, 9. 3. 1927, 11. 12. 1933 und 30. 6
Joachim Blum hat am 28. Juni 1938 zwei kleine 1937). . Nn . !
Mädchen, die in einem sumpfigen Teich des Grune- Das Fischereigebiet ist in der eingereichten Karte
walds in die Gefahr des Ertrinkens geraten waren, rot bezeichnet. Ändere Fischereiberechtigungen wer-
aus dem Wasser gezogen und hierdurch zwei junge den auf der betreffenden Stre>e --- außer der des
Menschenleben vor dem Tode bewahrt. Domänenfiskus --- richt anerkannt. Auch dieser
(P 5015 [R] B 32. 38) dürfe die Fischerei bis zum 24. August nicht stören.
Berlin, den 24. Juni 1989. Das Fischereirecht wird gestüßt auf unvordenkliche
Der Polizeipräsident. Verjährung und glaubhaft gemacht:
913 Entschädigungsfeststellungstermin. a) durch die eidesstattliche Versicherung der Frau
In der Enteignungssache der Reichshauptstadt Marie Ziekow, geb. Grünefeld, vom 22. Juni 1927
Berlin, vertreten durch den Oberbürgermeister =-- über die mindestens dreißigjährige Ausübung der
Hauptliegenschaftsverwaltung --, betreffend die Fest- Fischerei vor dem 1. Mai 1914 und ihres Sohne.
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