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Volume Stück 17, 1. März 1939

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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zu denen das Gesetz jemanden für sich oder für Rech- Gemäß 8 25 des Gesees über die Enteignung von 
nung eines anderen ermächtigt, und zwar Grundeigentum vom 11. 6. 1874 (GS. S. 221) lade 
von Wertpapierenohne Börsen- ich alle Beteiligten zu dem Eröxterungstermin mit 
notiz, dem Dives ein, daß eim AuSoe ven der He 
b) den freihändigen Verkauf der unter a genannten "29enen ohne deren Zutun die Entschädigung fest- 
Sichen ee den gleichen Voraussetzungen. gefie d ne0em HuTjahlung oder Dintertequng 
(IV 1150. 38. 42) aden 2 Mi g 
Berlin, den 18. Februar 1939. In dem Termin ist jeder an dem zu enteignenden 
Der Polizeipräsident. Grundstück Berechtigte befugt, zu erscheinen und sein 
. | . Interesse an der Feststellung der Entschädigung 
390 Ausscreibung einer Apothekenkonzession. jowie bezüglich der Auszahlung und Hinterlegung 
. Die erledigte Konzession zum Weiterbetriebe der derselben wahrzunehmen. (III E. 9700. 26) 
Margareten-Apotheke in Berlin-Wittenau, Oranien- Berlin, den 21. Februar 1939 
burger Straße 232, soll nach Maßgabe der geltenden Der E t . at issar bei : [izeipräsid; 
Bestimmungen neu vergeben werden. er Sitteignung Damir eim Polizeipräsidium 
Geeignete Bewerber fordere ich hierdurch auf, bis M: 
zum 3. 4. 1939 ihr Gesuch unter Beifügung der 393 Schiffahrtbeschränkung. 
durch die Runderlasse des Herrn Ministers des In- Während der Rammarbeiten für die Kabelbrücke 
nern vom 11. Dezember 1933 -- I1 a I11 4240/33 -- und das Leitwerk wird das Fahrwasser der Spree an 
(MBiiV. S. 569), vom 17. April 1935 -- IVb und unter der Kaiser-Wilhelm-Brücke in wechselnder 
5007/35 --- (MBUiV. S. 629), vom 19. Juni 1926 -- Breite eingeschränkt und durch Baufahrzeuge verlegt. 
IV b 2119/36 -- (MBliV. S. 828) und vom 12.Sep- Für die Dauer der Rammarbeiten wird vom 28. Fe- 
tember 1936 --- IV b 3981/36 --- (mitgeteilt durh hruar d. I. ab bis auf weiteres die Spree zwischen der 
Bekanntmachung des Reichsapothekerführers vom FKurfürstenbrüde und der Friedrichsbrüde für den 
17. September 1936) vorgeschriebenen Unterlagen durchgehenden Schiffsverkehr nachts in der Zeit von 
schriftlich bei mir einzureichen. Persönliche Vorstel- 14, Stunde nach Schluß bis %% Stunde vor Beginn 
lungen der Bewerber oder Empfang von Für- der jeweiligen Betriebszeit der Mühlendammschleuse 
sprechern der Bewerber werden ausnahmslos abge- gesperrt. 
lehnt. Bewerber, die erst nach dem Jahre 1910 Während der Ausführung der Rammarbeiten haben 
approbiert sind, können voraussichtlich nicht berü>k- alle Fahrzeuge rechtzeitig vor der Baustelle die Ge- 
sichtigt werden. schwindigkeit zu verringern und erforderlichenfalls so 
(V 3410. 1.39 Margareten-Apotheke) lange anzulegen, bis die Durchfahrt für sie frei ist. 
Berlin, den 24. Februar 1939. Sie dürfen sich den im Fahrwasser veranferten B:, 
> 220-325 ahrzeugen nur mit größter Vorsicht nähern un 
Dex Polizeipräsident. müsjen an der fahrtfreien Seite in gehöriger Ent- 
391 Wassereinleitung. fernung so langsam vorbeifahren, daß keine gefähr- 
Die Grundbesit-Verwaltungs-Aktiengesellschaft in lichen Schwankungen der Baufahrzeuge verursacht 
Berlin SW 11, Saarlandstraße 12, hat angezeigt, werden. Die ausgebrachten Schiffahrtzeichen und die 
daß sie Kondenswasser und das Niederschlagswasser öxtlichen Anordnungen für die Sicherheit des Schiffs- 
einer Dachfläche von etwa 1500 qm Größe auf dem verkehrs sind sorgfältig zu beachten. 
Grundstü> Alt-Stralau 36 in Berlin O 17 in einer Nebeneinanderfahren, Überholen und Begegnen 
Höchstmenge von jährlich 13'000 chm in den Rum- von Fahrzeugen ist auf der Stree von der Kur- 
melsburger See einleiten will. Von Polizei wegen fürstenbrücke bis zur Friedrichsbrüe verboten. 
sind gegen die Einleitung keine Bedenken zu er- Außer Baufahrzeugen dürfen sonstige Fahrzeuge in 
heben. Dies wird gemäß 8 23 des Wassergesezes der Nähe der Baustelle nicht aufgestellt werden. 
vom 7. April 1913 öffentlich bekanntgemacht. | (Wa. 11 232 R. 4) 
(IH Wa 7525. 88) Berlin, den 25. Februar 1939. 
Berlin, den 17. Februar 1939. Der Polizeipräsident. ai 
Der Polizeipräsident. Abteilung I1. Wasserbauamt Berlin als Wasserpolizei. 
“ Hädimuas int 394 Bekanntmachung. | 
592. ufhädimmanschsiemnugiemin - In dem Viehbestande des Melkereibefikers Willi 
In der Enteignungssache der Reichshauptstadt . . .... 
Berlin, vertreten durch den Oberbürgermeister, be- Schulze, Berlin N 58, Rheinberger Straße 53, ist die 
treffend die Feststellung der Entschädigung für die Maul- und Klauenseuche amteticrarz fejigestell! 
Enteignung des Grundstücks Spandauer Straße 8, worden. Das Sperrgebiet wird durch folgende 
eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin Straßen begrenzt: Mn 
in Band 5, Blatt 374, das für die Neugestaltung der Stralsunder, Brunnen-, Anklamer, Granseer, Für- 
Reichshauptstadt benötigt wird, habe ich zux Erörte- stenberger, Schwedter und Bernauer Straße. 
rung der Entschädigungsfrage mit dem Eigentümer Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der vieh- 
und den sonstigen Beteiligten auf Mittwoch, den seuchenpolizeilihen Anordnung vom 2. 8. 1938 
8. März 1939, 10,30 Uhr, eine kommissarische Ver- (Amtsbl. S. 212) und der viehseuchenpolizeilichen 
handlung im Polizeidienstgebäude in Berlin C 2, Anordnung des Reichs- und Preußischen Ministers 
Magazinstraße 3--5, 1. Sto>werk. Zimmer 122, des Innern vom 30. 6. 1938 (RMBliV. 1938 
anberaumt. Nr. 29). Die Schußzone gemäß 8 8 der viehseuchen-
	        
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