Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger
für den Landespolitizeivezirf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
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GÜLLE 2414 Ausgegeben Berlin, am 12. März 1938 193S
== Zamen * 68
inhalt:
Inhalt des Reichögesetzblatts: Teil IT, Nr. 10. S. 61. | Totalisatorbetrieb. S. 61. Maul- und Klauenjeuche. S, 61,
Polizeipräsidium: Unbefugtes Aufziehen, Führen von Dienst- ' GErloschene Maul- und Klauenseuche. S. 62.
flaggen. S. 61. Sachverständiger --- Azetylenanlagen. S. 61. | Andere Behörden: Reichs-Telegraphenanlagen. S. 62. Neu-
Konjulat Bolivien. S. 61. Schiffahrtbeichränkung. S. 61. gestaltung --- Reichöhauptstadt Berlin. S. 62.
= waiilging
156 Inhalt des Reichsgesetblatts. 159 8 Konsulat. Im
Teil Il, Nr. 10, Seite 79: Verordnung über die vor- Nach Mitteilung der hiesigen Bolivianischen Ge-
läufige Anwendung einer Zwölften Zusatverein- sandtschaft ist an Stelle des Generalkonsuls Viktor
barung zum vorläufigen Handelsabkommen zwi- Krüger Herr. Dr. Daniel Bilbac-Rioja zum Boli-
schen Deutschland und der Belgisch-Luxemburgi- vianischen Generalkonsul in Hamburg ernannt
schen Wirtschaftsunion. Vom 3. März 1938. worden. Dem Genannten ist namens des Reichs
Seite 81: Bekanntmachung über das Zusaßabkom- unter dem 5. Februar 1938 das Exequatur erteilt
men zum deutsch-österreichischen Doppelbesteue- | worden, Der Amtsbezirk des Generalkonsulats um-
rungsvertrag. Vom 28. Februar 1938. ' faßt has ganze „Deutsche Reich: (DI 7000. 38)
Seite 82: Bekanntmachung über die Ratifikation der er Der Poli Matz 3558, Abteilung I
ersten und zweiten Vereinbarung zum deutsch- 3 ian g
österreichischen Handelsvertrag. Vom 5. März 160 Schiffahrtbeschränkung.
1938. Die Bekanntmachung vom 15. Dezember 1937
Verordnungen amd-Bekanntmachungen -- II Wa. 1 850. 37 -- wird wie folgt abgeändert:
des Polizeipräsidenten in Berlin. Die Charlottenburger Brücke wird für die Dauer
. : der Abbrucharbeiten für den durchgehenden Schiffs-
457 Anihebung er Eun: WULS APRL2050 verkehr in den Abend- und Nachtstunden von 17,30
(Amtsbl. 'S. 161) über das unbefugte Aufziehen und ' bis 6,30 Uhr gesperrt. : i. |
Führen von Dienstflaggen. Se Menge Joven, die ise nin ud ahne
Ir 0.24. Schleppyitje zu durchfahren. Schleppzüge dürfen
1 uf Brand ii. Kofiapenllngenen wan ei unterhalb der Brücke wieder zusammengestellt
.. . EE ; .9 wWwerden.
des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin . eb. |
die Polizeiverordnung vom 25. April 1930, betr. das | Es gebrigen ordnungen. H eenntmachung
unbefugte Aufziehen und Führen von Dienstflaggen 429.203 Ee (II Wa ei 257, 38)
(Amtsbl. S. 161), aufgehoben. (V 1010. 38) Berlin den 8. März 191 GE
Berlin, den 4. März 1938. RR ESN ME .
D Tizeipräfident: x Polizeipräsident.
er Pofizeipräsident Wasserbauamt Berlin als Wasserpolizei,
158 Sachverständiger. . . N | 4
Auf Grund des 8 23 I der Polizeiverordnung vom 264 Erlaubnis zum Betriebe des Totalisators.
28. Februar 1924 über die Herstellung, Aufbewah- Dem Trabrennverein Mariendorf e. V. und der
rung und Verwendung von Azetylen sowie über die Trabrenn-Gesellschaft Berlin-Ruhleben e. V., Berlin
Lagerung von Kalziumkarbid (Azetylenverordnung) NW 7, Schadowstraße 8, habe ich mit Ermächtigung
-- Amtsblatt Seite 88 -- habe ich den Diplom- des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für
Ingenieur Arno Schiller als Sachverständigen zur Ernährung und Landwirtschaft vorbehaltlich jeder-
Prüfung von Azetylenanlagen im Bezirk der Stadt- ' zeitigen Widerruss die Erlaubnis zum Betriebe des
gemeinde Berlin unter dem Vorbehalt des jeder- Totalisators für je 51 Renntage im Kalenderjahr
zeitigen Widerrufs anerkannt und zur Ausstellung | 1938 auf den Trabrennbahnen Mariendorf und
der erforderlichen Bescheinigungen ermächtigt. Ruhleben erteilt. (IV 1190 Z. 6. 7)
Die Befugnis wird gleichzeitig im Namen des ' Berlin, den 8. März 19388.
Herrn Regierungspräsidenten zu Potsdam auch für Der Polizeipräsident. Abteilung 1V.
den Regierungsbezirk Bot3dam (27 140.00) 162 Bekanntmachung.
. . * In dem BViehbestande des Abmelkbesizers Paul
Berlin, den 7. März 1938. Körner, Berlin-Neukölln, Siegfriedstraße 25--26,
Der Polizeipräsident. ist amtstierärztlich die Maul- und Klauenseuche fest-
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