Sonderbeilage zum Amtsblatt.
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Bestimmungen für die Ausführung von Bauwerken
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aus Holz im Hochbau
(DIN 1052).
... . u S 2111
Runderlaß des Preußischen Finanzministers vom 9. Juni 1938 -- Bau 21. 5. -.
Die neuen Bestimmungen über die Ausführung von Bau- Die erforderlichen Abdrude der Bestimmungen werden dem-
werten aus Holz im Hochbau werden in den Amtsblättern be- nächst den Amtsblattstellen der Regierungen und des Polizei-
kanntgegeben und gelten damit mit Wirkung vom 1. 7. 1938 als präsidiums Berlin zugehen; sie sind alsdann den Amtsblättern
maßgebende Konstruktionsvorschriften im Sinne des 8 11 der beizufügen. .
nach den Einheitsbauordnungen aufgestellten Bauordnungen. Der Erlaß wird im Ministerialblatt für die innere Berwal-
Zu dem gleichen Zeitpunkt werden die Bestimmungen über die tung, im Finanzministerialblatt und im Zentralblatt der Bau-
Ausführung von Bauten in Holz vom 10. Juli 1933 -- XI verwaltung veröffentlicht.
19.6200a/10 (Zentralblatt der Bauverwaltung 1933, S. 406) Die neuen Bestimmungen über die Ausführung von Bau-
und der zugehörige Erlaß aufgehoben. werken in Holz im Hochbau sind hierunter abgedrudt.
Im Auftrage
Ret
Un sämtl. RegPräs., den BerbPräj. in Essen, den Stadtpräs, der Reichsbauptstadt Berlin, die Landräte, die Oberbürgermeister ber Stadtkreise, die
jonst. Baugenehmigungsbehörden u, die Preuß, Staatshochbauämter
Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin W9, Röthener Straße 58.