194
f Betr 4,50 A je 50 kg nicht über- 1 numerierten Lieferschein, - dessen Durchschrift im
darf den Beirag von, dienst Ei des niht über: | Lieferscheinbuch zu verbleiben hat, auszustellen. Er
schreiten. Zn der Derdienstpanne i ; enthalten: Gedruefte Anschrift des Verkäufers
sind sämtliche ihm entstehenden Nebenkosten ein- maß enth ten: Hebr wie 3, Anschrift des Küuiere:
schließlich der an eine Bezirksabgabestelle abzuführen- Datum, Nummer des en ; land b rkunfts-
den Gebühren enthalten. | Gewicht, Warenart, Hc ZunfiSia 55PR Derkun .
Werden zwischen Aufkäufer und Empfangsverteiler gebiet, Halbkilopreis (bzw. Kilopreis) un esamt-
noch Versandverteiler eingeschaltet, jo haben sich preis. d te Wrokverteiler die Ware: an wiie
Aufkäufer und Versandverteiler in die dem Aufkäufer 8 iv! der erste r AE RUERE NE EIGEN
zustehende Brutto-Verdienstspanne zu teilen. k xo Dere er GRe Der ffi chtet ae die Reth-
b) Großhandel. Ng ein ven Lieferschein folgenden Vermerk auf-
(1) Einstandspreis des Großhandels. zudrücken:
Der Einstandspreis des Großhandels im Verkehr Zulässige Verdienstspanne von ...... ZY
mit Waldfrüchten in- oder ausländischer Hexkunft ist mit . . . . . . % ausgenußt.
für jede Warensendung (Warenposten) zu errechnen In diesem Aufdru> sind die für den Großhandel
und darf sich nur aus folgenden tatsachlich entstan- zulässige Höchstverdienstspanne bis zur Abgabe an
denen nachweisbaren Kosten zusammenseßen: den Kleinhandel und die vom Großhandel bereits
2 Gesteteemetasen ie 1 EEE ier feel vem M
Re gn + TEE i: Die Rechnung bzw. der Lieferschein ist dem Käufer
- Diese können in der tatsächlich entstandenen Höhe, spätestens bei Auslieferung der Ware auszuhändigen.
jedoch nicht über den an Frachtkosten bei der Liefe- Der Käufer ist verpflichtet, die Rechnung bzw. den
wg mit der Bahn entstandenen Betrag hinaus, er- QLCiererschein als Beleg beim Weiterperkauf mitzu-
rechnet werden. 1 d wahren.
Die Kosten für die Beförderung von der Bahn, 58 m “ ajzung wahren: nstspanne des
Frachten bei Autotransporten dürfen nur in Höhe Kleinhandels. MEI
des | nea Sener bezogen vf“ "den (1) Der Einstandspreis des Einzel- bzw. Ambu-
ieste Nd 0. Verk ie 81 er en 8 (Gr ßhändlers darf lanten Handels im Verkehr mit Waldfrüchten ist aus
in Rigi Frei Seiten höchstens bis NE bahn- dem Einkaufs-(Fakturen-)preis der Ware und dem
: Syodinnass ; . b Rollgeld (bzw. Fracht und Rollgeld) frei Verkaufs-
am lihen Speditionssäßen in Anrechnung gebracht ise ait NN OL2 2NEEZU SETUNUN MILS IH
werden. . .
, . 1) 1 und 2].
(2) VerdienstspannedesGroßhandels. * 2) Die Brutto-Höchstverdienstspanne des Einzel-
Die Bruttoverdienstspanne des Großhandels auf M EM Reen Zidsiv: dienitip 40% auf den -.
den ermittelten bzw. auf den festgesezten Einstands- mittelten Einstandspreis. Durch die Brutto-Höchst-
preis darf 15% nicht überschreiten. < verdienstspanne sind sämtliche dem Einzel- bzw.
Waggonbezieher, die ihre Ware an Großhändler 5 ubulanten Händler entstehenden Unkosten ein-
aufteilen, haben sich mit diesen in eine Höchstver- sc<hließlih Schwund und Verderb abgede>t.
dienstspanne von 20% zu teilen. ind fämtili (3) Ergeben sich im Kleinhandel beim % kgweisen
Durch die Bruttoverdienstspanne sind sämtliche, Verkauf von Waldfrüchten Bruchteile von % Reichs-
dem Großhändler entstehenden Unkosten =- darunter pfennigen und darüber, so ist eine Aufrundung auf
fallen auch Verluste durch Schwund und Verderb den nächstfolgenden Reichspfennigbetrag zulässig.
und der etwa an eine Bezirksabgabestelle abzufüh- | Bruchteile unter %% Reichspfennig dürfen nicht be-
rende Verwaltungskostenzuschlag --- abgedeckt. rechnet werden, |
Der Großverteiler ist berechtigt, für Abnußung ; : .
des gestellten Verpackungsmaterials einen festen Saß |. 8 4. Unmittelbare Lieferung vom
von 0,25 2,4 je 50 kg seinem Verkaufspreise an- ' Samm T er x Fri : H - " ap e roa ucher
zuhängen. : Jan -
3) Verdienst des etwa ein- Soweit der Sammler bzw. Pflüer nach den An-
( | 2 ih a eu je wisch x ha „as 1 3 ordnungen des Gartenbauwirtschaftsverbandes Kur-
In die vorstehend in 8 3b Ziff. 2 genannte mark dazu berechtigt ist, darf er bei unmittelbarer
Brittto-Höchstverdienstivi . des Großhandel Lieferung von Waldfrüchten an den Verbraucher eine
Brutto Höchstverdienstspanne des Großhandels von SER Lipo im Et TIL UD Dek TE
15% 5, Hon 0 Ee Waggon veziehern habeit sich - barer Lieferung an den Kleinhandel eine Höchst-
somiliche u anl be esaß u [Shen d Ee verdienstspanne von 15% auf die in 8 2 vorgeschrie-
bga e 'un den Einzel“ bzw. Anbusänten Dandelizit ae Sammler-(Pflüer-)preise aufschlagen, Durch
WT dam 7 diesen Aufschlag sind sämtlihe dem Sammlex
(4) Lieferung frei Berkaufsstelle. | Rlüser) entstehenden Unkosten abgedet,
Soweit Großverteiler die Ware frei Verkaufsstelle Boj unmittelbarer Lieferung an den Kleinver-
des Kleinverteilers liefern, sind sie berechtigt, die - t6iler hat der Sammler (Pflücker) für jede Lieferung
ihnen hierdurch entstandenen Frachten bzw. Fuhr- , eine Rechnung bzw. einen Lieferschein auszustellen,
kosten in Anrechnung zu bringen [vgl, 5 3b (1) 1. die enthalten müssen: Gedruckte Anschrift des Ver-
und 2.1]. Die Höhe der berechneten Frachten bzw. käufers, Datum, Anschrift des Käufers, Gewicht,
Fuhrkosten ist auf der Rechnung bzw. auf dem gParenart, Halbkilopreis (bzw. Kilopreis) und Ge-
Lieferschein besonders zu vermerken. . samtpreis.
(5) Rechnungsbelege. Sammler (Pflücker), die die Ware frei Haus oder
Der Großverteiler hat dem Kleinverteiler für jede Verkaufsstelle des Kleinverteilers liefern, find be-
Lieferung“ eine Rechnung bzw. einen fortlaufend 1 rechtigt, die ihnen hierdurch entstandenen Frachten