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Volume Stück 59, 23. Juli 1938

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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f Betr 4,50 A je 50 kg nicht über- 1 numerierten Lieferschein, - dessen Durchschrift im 
darf den Beirag von, dienst Ei des niht über: | Lieferscheinbuch zu verbleiben hat, auszustellen. Er 
schreiten. Zn der Derdienstpanne i ; enthalten: Gedruefte Anschrift des Verkäufers 
sind sämtliche ihm entstehenden Nebenkosten ein- maß enth ten: Hebr wie 3, Anschrift des Küuiere: 
schließlich der an eine Bezirksabgabestelle abzuführen- Datum, Nummer des en ; land b rkunfts- 
den Gebühren enthalten. | Gewicht, Warenart, Hc ZunfiSia 55PR Derkun . 
Werden zwischen Aufkäufer und Empfangsverteiler gebiet, Halbkilopreis (bzw. Kilopreis) un esamt- 
noch Versandverteiler eingeschaltet, jo haben sich preis. d te Wrokverteiler die Ware: an wiie 
Aufkäufer und Versandverteiler in die dem Aufkäufer 8 iv! der erste r AE RUERE NE EIGEN 
zustehende Brutto-Verdienstspanne zu teilen. k xo Dere er GRe Der ffi chtet ae die Reth- 
b) Großhandel. Ng ein ven Lieferschein folgenden Vermerk auf- 
(1) Einstandspreis des Großhandels. zudrücken: 
Der Einstandspreis des Großhandels im Verkehr Zulässige Verdienstspanne von ...... ZY 
mit Waldfrüchten in- oder ausländischer Hexkunft ist mit . . . . . . % ausgenußt. 
für jede Warensendung (Warenposten) zu errechnen In diesem Aufdru> sind die für den Großhandel 
und darf sich nur aus folgenden tatsachlich entstan- zulässige Höchstverdienstspanne bis zur Abgabe an 
denen nachweisbaren Kosten zusammenseßen: den Kleinhandel und die vom Großhandel bereits 
2 Gesteteemetasen ie 1 EEE ier feel vem M 
Re gn + TEE i: Die Rechnung bzw. der Lieferschein ist dem Käufer 
- Diese können in der tatsächlich entstandenen Höhe, spätestens bei Auslieferung der Ware auszuhändigen. 
jedoch nicht über den an Frachtkosten bei der Liefe- Der Käufer ist verpflichtet, die Rechnung bzw. den 
wg mit der Bahn entstandenen Betrag hinaus, er- QLCiererschein als Beleg beim Weiterperkauf mitzu- 
rechnet werden. 1 d wahren. 
Die Kosten für die Beförderung von der Bahn, 58 m “ ajzung wahren: nstspanne des 
Frachten bei Autotransporten dürfen nur in Höhe Kleinhandels. MEI 
des | nea Sener bezogen vf“ "den (1) Der Einstandspreis des Einzel- bzw. Ambu- 
ieste Nd 0. Verk ie 81 er en 8 (Gr ßhändlers darf lanten Handels im Verkehr mit Waldfrüchten ist aus 
in Rigi Frei Seiten höchstens bis NE bahn- dem Einkaufs-(Fakturen-)preis der Ware und dem 
: Syodinnass ; . b Rollgeld (bzw. Fracht und Rollgeld) frei Verkaufs- 
am lihen Speditionssäßen in Anrechnung gebracht ise ait NN OL2 2NEEZU SETUNUN MILS IH 
werden. . . 
, . 1) 1 und 2]. 
(2) VerdienstspannedesGroßhandels. * 2) Die Brutto-Höchstverdienstspanne des Einzel- 
Die Bruttoverdienstspanne des Großhandels auf M EM Reen Zidsiv: dienitip 40% auf den -. 
den ermittelten bzw. auf den festgesezten Einstands- mittelten Einstandspreis. Durch die Brutto-Höchst- 
preis darf 15% nicht überschreiten. < verdienstspanne sind sämtliche dem Einzel- bzw. 
Waggonbezieher, die ihre Ware an Großhändler 5 ubulanten Händler entstehenden Unkosten ein- 
aufteilen, haben sich mit diesen in eine Höchstver- sc<hließlih Schwund und Verderb abgede>t. 
dienstspanne von 20% zu teilen. ind fämtili (3) Ergeben sich im Kleinhandel beim % kgweisen 
Durch die Bruttoverdienstspanne sind sämtliche, Verkauf von Waldfrüchten Bruchteile von % Reichs- 
dem Großhändler entstehenden Unkosten =- darunter pfennigen und darüber, so ist eine Aufrundung auf 
fallen auch Verluste durch Schwund und Verderb den nächstfolgenden Reichspfennigbetrag zulässig. 
und der etwa an eine Bezirksabgabestelle abzufüh- | Bruchteile unter %% Reichspfennig dürfen nicht be- 
rende Verwaltungskostenzuschlag --- abgedeckt. rechnet werden, | 
Der Großverteiler ist berechtigt, für Abnußung ; : . 
des gestellten Verpackungsmaterials einen festen Saß |. 8 4. Unmittelbare Lieferung vom 
von 0,25 2,4 je 50 kg seinem Verkaufspreise an- ' Samm T er x Fri : H - " ap e roa ucher 
zuhängen. : Jan - 
3) Verdienst des etwa ein- Soweit der Sammler bzw. Pflüer nach den An- 
( | 2 ih a eu je wisch x ha „as 1 3 ordnungen des Gartenbauwirtschaftsverbandes Kur- 
In die vorstehend in 8 3b Ziff. 2 genannte mark dazu berechtigt ist, darf er bei unmittelbarer 
Brittto-Höchstverdienstivi . des Großhandel Lieferung von Waldfrüchten an den Verbraucher eine 
Brutto Höchstverdienstspanne des Großhandels von SER Lipo im Et TIL UD Dek TE 
15% 5, Hon 0 Ee Waggon veziehern habeit sich - barer Lieferung an den Kleinhandel eine Höchst- 
somiliche u anl be esaß u [Shen d Ee verdienstspanne von 15% auf die in 8 2 vorgeschrie- 
bga e 'un den Einzel“ bzw. Anbusänten Dandelizit ae Sammler-(Pflüer-)preise aufschlagen, Durch 
WT dam 7 diesen Aufschlag sind sämtlihe dem Sammlex 
(4) Lieferung frei Berkaufsstelle. | Rlüser) entstehenden Unkosten abgedet, 
Soweit Großverteiler die Ware frei Verkaufsstelle Boj unmittelbarer Lieferung an den Kleinver- 
des Kleinverteilers liefern, sind sie berechtigt, die - t6iler hat der Sammler (Pflücker) für jede Lieferung 
ihnen hierdurch entstandenen Frachten bzw. Fuhr- , eine Rechnung bzw. einen Lieferschein auszustellen, 
kosten in Anrechnung zu bringen [vgl, 5 3b (1) 1. die enthalten müssen: Gedruckte Anschrift des Ver- 
und 2.1]. Die Höhe der berechneten Frachten bzw. käufers, Datum, Anschrift des Käufers, Gewicht, 
Fuhrkosten ist auf der Rechnung bzw. auf dem gParenart, Halbkilopreis (bzw. Kilopreis) und Ge- 
Lieferschein besonders zu vermerken. . samtpreis. 
(5) Rechnungsbelege. Sammler (Pflücker), die die Ware frei Haus oder 
Der Großverteiler hat dem Kleinverteiler für jede Verkaufsstelle des Kleinverteilers liefern, find be- 
Lieferung“ eine Rechnung bzw. einen fortlaufend 1 rechtigt, die ihnen hierdurch entstandenen Frachten
	        
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