Path:
Volume Stück 59, 23. Juli 1938

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger 
für den LQandespolizeivezirt Berlin 
nebst Öffentlihem Anzeiger. 
GStiief 59 Ausgegeben Berlin, am 23. Juli 1938 19358 
GERE TTT 7" - -- == a- 7 <=: 
Zuhablt: 
Inhalt des Reichsgesetzblatts : Teil I, Nr. 110, 111, 112; Offenlegung eines Planes. S. 196. Buchmachergehilfen* 
Teil I1l, Nr. 26. S. 193. E 16. Brabeneingiehung 196. Man und Klauenseuche, 
. ; . . ' 196/197, Erloschene Schweinepest. S. 197. 
Stadipräsivent: Waldfrüchte =- Preisgestaltung. S. 193. Andere EE ee Siepen len S. 197. 
Polizeipräsident: Öffentliche Belobigung Soshniers. S. 195. Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Verlorene Aus- 
Mit Sammeltonnen versehene Bezirke Groß-Berlins. S. 195. , weise. S. 198. 
kw 115547 2000060 
542 Juhalt des Reichsgeseßblatts, Verordnungen und Bekanntmachungen des Stadt- 
Teil 1, Nr. 110, Seite 855: Verordnung über die präsidenten der Reichshauptstadt Berlin. 
Einführung neuer Postgebühren und die An- 543 Anordnung 
gleichung des Postdienstes im Lande Österreich. über die Preisgestaltung des Handels mit Waldsrüchten. 
Vom 9. Juli 1938. Auf Grund des Gesees zur Durchführung des 
Seite 874: Verordnung über die Einführung neuer Vierjahresplans = Bestellung eines Reichskom- 
Fernmeldegebühren und die Angleichung des missars für die Preisbildung =- vom 29. Oktober 
JFernmeldedienstes im Lande Österreich. Vom 1936 (Reichsgesetbl. 1 S. 927) und der Ersten An- 
9. Juli 1938. ordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und 
Nr. 111, Seite 879: Verordnung über die Über- * Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbil- 
prüfung und Ergänzung der Schöffenlisten im dung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger 
Lande Österreich. Vom 6. Juli 1938. Z 201) 19d für dr Berei pe EN Noien 
Seite 881; Verordnung zur Änderung und Er- erlin im y»invernehmen mit em Po izeipräsidenten 
gänzung der Bostordnung. Vom 6. Juli 1938. von Berlin und dem Gartenbauwirtschaftsverband 
2: ? | Kurmark folgendes angeordnet: 
Seite 885: Verordnung zur Berufsförderung der LÜ 5er A 5 
Verteiler im Reichsnährstand. Vom 14. Juli 1938. S1. Umfangder Anordnung . 
Seite 886: Verordnung über die Verpflichtung von ' a same ne Sime dieser Anordnung find 
Behörden zu Mitteilungen an die Genossenschaft iber e - Pilze und. wildwachsende Beeren“ 
für reichsgesekliche Unfallversicherung (Berufs- 8 2. Sammler-(Pflüde r-) preise. 
genossenschaft 68). Vom 14. Juli 1938. 2 DDHE | 
Verordnung über die Einführung der Lohnstatistik Für wildwachsende Beerenfrüchte werden folgende 
im HE Östereich. Vom 15 Zuli 1938 ' Sox znle3 VORH JR nnn PN festgesetzt, die für 
“ : : ie: | üteklasse A un elten: 
Nr. 112, Seite 887: Geseß über Leistungen für Heidelbeeren atambe wer Bick- 
Wehrzweke (Wehrleistungsgeseß). Vom 13. Juli heer) 13--19 24 je 50 kg, 
K 1938. Preißelbeeren . . . 14-19 8 M je 50 kg, 
Seite 895: Verordnung zur Einführung des Wehr- Waldhimbeeren . 16-20. 8.4 je 50 kg, 
leistungsgeseßes im Lande Österreih. Vom Brombeeren . . . - - 11-15 ZM je 50 kg. 
13. Juli 1938. Für Waldfrüchte werden täglich die Einstands- 
Seite 896: Erste Verordnung zur Durchführung preise des Großverteilers frei Berlin vom Garten- 
des Wehrleistungsgesezes =- Bestimmung der bauwirtschaftsverband Kurmark festgeseßt. 
kreisangehörigen Gemeinden und der zuständigen „Die Veröffentlichung der festgesehten Preise erfolgt 
Behörden und Berwaltungsgerichte. Vom täglich vor Beginn des Marktes durch Anschlag an 
14. Juli 1938. dein Berfindungnbehen des arten 
Zeite 897: Bekanntmachung der Bedarfsstellen der YerPandes Kurmark? in der"Zentralmarkthalle Berlin. 
Wehrmacht, die zur Nn I te von Lei- „. Diese Preise sind verbindlich für sämtliche im Ge- 
stungen nach dem Wehrleistungsgeseß berechtigt biet der Reichshauptstadt Berlin zum Verkauf kom“ 
sind. Vom 15. Juli 1938. menden wildwachsenden Pilze, soweit nicht in den 
. | 7 Nn obengenannten Preisveröffentlichungen Ausnahmen 
ei u, R. 26, Seil 259: Feroidiung über die vor- ausdrücklich zugelassen werden. 
äufige Anwendung eines Abkommens zum deutsch- 3. eis 1 j e ndels- 
schweizerischen Verrechnungsabkommen. Vom 5 PrezStege it n ie .“ den Dande 
„9. Juli 1938. a) Aufkäufer- und Versandhandels- 
Seite 260: Bekanntmachung über Enteignungen für spanne. 
Zwecke der Reichswasserstraßenverwaltung. Vom Die Brutto-Verdienstspanne des Aufkäufers wird 
8. Juli 1938. von der zuständigen Bezirksabgabestelle festgeseßt und 
<<< 193
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.