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4, Für die Zeit, während welcher die roten Bälle | Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der vieh-
gezogen sind, ist der Schiffsverkehr in dem zu 1 be- seuchenpolizeilichen Anordnung vom 6. Januar 1938
zeichneten Regattagebiet nur unter den nachfolgenden (Amtsblatt S. 9) in der Fassung vom 29. März
Verkehrsbeschränfungen statthaft: 1938 (Amtsblatt Seite 27). Die Schutzzone umfaßt
a) Die Regattabahn darf nur von den am Rennen die Verwaltungsbezirke, die in dex Bekanntmachung
beteiligten Booten befahren werden. vom 31. März 1938 aufgeführt sind.
b) Der Schiffahrtsverkehr ist nur am rechten (PA. Li. HW. V 3. 4103. 38)
(nördlichen) Ufer außerhalb der Regattabahn, und Berlin-Lichtenberg, den 14. Juli 1938.
zwar in langsamer Fahrt (8 19, 2 der Wasserpolizei- Der Polizeipräsident. ;
verordnung), gestattet. Während der Vorbeifahrt an Polizeiamt Lichtenberg-Horst-Wessel.
einem Rennen ist die Fahrt abzustoppen. |
c) Befindet sich an den Einfahrten zum Regatta- 539 - Bekanntmachung. u
gebiet (bei Wendenschloß und Bammelee) ein Unter dem Milchviehbestande des Melkereibesiters
wasserpolizeilicher Absperrdienst, so ist die Einfahrt Julius Böhmke in Berlin O 34, Frankfurter
nur nach vorheriger Meldung bei einem Sperrboot Allee 359, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt
und nach dessen Anweisung gestattet. worden. Der Sperrbezirk wird durch folgende
d) Das Liegen von Dampfern, Ruder- und Segel- Straßen begrenzt: Tilsiter Straße, Lasdehner Straße,
booten sowie sonstigen Fahrzeugen längs der abge- Posener Straße, Rüdersdorfer Straße, Koppenstraße,
grenzten Regattabahn ist untersagt. Das Liegen am FLiBensiräe und Zorndorfer Straße.
nördlichen Ufer des Regattagebiets wird Fahrgast- . <“ Sperrmaßnahmen richten sich nach der vieh-
schiffen auf besondere, beim Wasserbauamt Köpenick | seuchenpolizeilichen Anordnung vom 6. 1. 1938
zu beantragende Genehmigung an den angewiesenen (Amtsbl. S. 9) in der Fassung vom 29. 3. 1938
Orten gestattet. (Amtsbl. S. 27). Die Schubzone umfaßt die Ver-
5. Am Sonntag, dem 24. Juli 1938, waltmnobnn, die in der Bekanntmachung vom
4. „Dar .. 5. 2 „3: aufgeführt sind.
ist in der Zeit von 13,30 Uhr -- 19 Uhr das .
2. ; 4 (PA. Li..HW. V 3. 4103. 38)
Segeln sowie das Baden außerhalb der Bade- Berxlin-Lichtenberg, den 14. Juli 1938
anstalten im Regattagebiet verboten, i 9, den ZE :
ist in der Zeit von 15,30 Uhr --- 17,30 Uhr die „Der Polizeipräsident.
Einfahrt in das Regattagebiet gesperrt. Polizeiamt Lichtenberg-Horst-Wessel.
E: Um 15,45 Uhr muß das Regattagebiet von allen 540 Bekanntmachung.
Fahrzeugen geräumt jein. Um 15,45 Uhr müssen Unter dem Viehbestande des Melkereibesitzers Max
zugelassene Zuschauerschiffe den ihnen angewiesenen Teurich, Berlin O 112, Liebigstraße 32, ist die Maul-
Platz eingenommen haben. und Klauenseuche festgestellt worden. Der Spexr-
6. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anord- bezirk wird durch folgende Straßen begrenzt:
nungen werden auf Grund des 8 217 dex Wasser- Norden: Eldenaer Straße, Osten: 8-Bahn, Süden:
polizeiverordnung für die Märkischen Wasserstraßen Frankfurter Allee, Westen: Thaerstraße.
vom 15. März 1915/7. Oktober 1924 in Verbindung Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der vieh-
mit 8 76 des Polizeiverwaltungsgeseßes und 8 366 seuchenpolizeilichen Anordnung vom 6. Januar 1938
Ziffer 10 des Strafgesezbuches verfolgt. (Amtsblatt Seite 9) in der Fassung vom 29. März
7. Auf die Möglichkeit der Umfahrung " des 1938 (Amtsblatt Seite 27). Die Schutzzone umfaßt
Regattagebietes über Müggelspree--Gosener Kanal die Verwaltungsbezirke, die in der Bekanntmachung
--Seddinsee wird hingewiesen. vom 34. 3. 1938 gin fid: v 3.4403. 35
Borlin G390107 DW T2 00 PA. Li. ; . .
Berlin-Köpenitk, den 19. Juli 2958. Berlin-Lichtenberg. den 14. Juli 1988.
Der Polizeipräsident. DP Naoipräf
Wasserbauamt Köpeni>> als Wasserpolizei Der Polizeipräsident. -“..
7 NE Polizeiamt Lichtenberg-Horst-Wessel.
538 Bekanntmachung. 541 Schweinepest.
Unter dem Milchviehbestande des Melkereibesiters Unter dem Schweinebestande des Besizers Willi
Richard Hoff in Berlin O 112, Kreußigerstraße 8, Völchert in Berlin-Weißensee, Falkenberger
ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. | Straße 157, ist die Schweinepest ausgebrochen. Es
Der Sperrbezirk wird durch folgende Straßen - ist die Gehöftssperre verhängt.
begrenzt: (PA. Pk. W5. Pb. V 3. 4108. 38)
im Norden durch die Frankfurter Allee, Berlin-Pankow, den 13. Juli 1938. ,
im Osten und Süden durch die 8-Bahn und Der Polizeipräsident.
im Westen durch die Warschauer Straße. . Bolizeiamt 'Bankow-Weißensee-Prenzlauer Berg.
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