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Volume Stück 29, 9. April 1938

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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1938. 
1938 
(3) Der Nachweis der ordnung8gemäßen Jmpfung | (2) Die viehseuchenpolizeilihe Anordnung vom 
ist durc< eine tierärztliche MOE zu er- 12. Februar 1938 über die amtstierärztliche Ver- 
bringen. Beamtete Tierärzte, die -die Impfung ge- ' lade-Untersuchung von Klauentieren (Amtösblatt 
legentlich der amtstierärztlihen Untersuchung der ' S. 38) wird hierdurch: aufgehoben. (V 4103 a. 38) 
zn Huenehun, können die Zmpfung au de Ge- Berlin, den 5. April 1938. 
sundheit8bescheinigung vermerken. ie eini- za0inväl 
gung hat 7 Tage Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist Der Potizeiprästdent. 
braucht die Impfung bei abermaliger Ausfuhr nicht oH 
wiederholt zu werden. Muster L 
Gs Der Papfaahweis f ver Bannversand dem V 4103. 38 Muster zu 88 1 (3) und 3 (3) 
Frachtbrief beizuheften, bei Kraftwagenversand von 2 elli m 
Schweinen dem Transportführer auszuhändigen. ; Amtstierärztliche Bescheinigung. 
Beim Hausierhandel mit Ferkeln hat der Händler Die durch anliegendes Verzeichnis nachgewiesenen 
den Impfnachweis mitzuführen. I: . . Rinder, 6 . Schweine, . . . . Schafe sind 
; . . . te um . . . . Uhr von mir amtstierärztlich unter- 
(5) Die Impfnachweise sind bei der Entlade- 2% . 4 ? ji un 
Untersuchung oder bei sonst geeigneter Gelegenheit jucht und frei von Erscheinungen einer anzeigepflich- 
zu Überprüfen (ien Seuche HesiiHen Moden: Sie dürfen am 
* eutigen Tage auf dem Bahnhof. . : . . . mN 
8 7. Kann der Nachweis der nach 8 5 vorgeschrie< ohne SE EEA Ee Untersuchung ver- 
benen Impfung aus besonderen Gründen nicht er- laden werden. 
bracht werden, so sind die Tiere einschließlich der den 5 
Schweine stets einer fünftägigen polizeilichen Beob- SEE NEE 
achtung zu unterstellen. Auf diese Tiere finden als3- . 
dann die Bestimmungen des 8 4 Anwendung. | Beterinärrat. 
. (Dienststempel) 
C. Verkehr mit Schafherden zu 
Weidezweden. Muster 11. 
8 8. (1) Die polizeilihe Genehmigung (Polizei- V 4103. 38 Muster zu 8 3 (5) 
amt) zum Treiben von Schafherden über mehrere ERES „. 
Feldmarken zum Zwede des Aufsuchen3 einer Weide- Amtstierärztliche Bescheinigung. 
fläche (8 13 VAVG) darf nur erteilt werden, wenn Die von Eisenbahnstation . . . . „es 
die Weidefläche nicht weiter als 15 km entfernt ist. nach Eisenbahnstation . . . . . - » wr ie INI 
Vor der Senehmanng ist dem Polizeiamt nachzu- Wagen . . . . Nr... . . . beförderten 
weisen, daß die Schafe am Bestimmungsort auf 4 : : Zb : 
längere Zeit eine ausreichende Weide beziehen a Stif Rinder winschlichtich Kälber), 
EN . . . Stü Schweine, 
- (2) Zum Aufsuchen einer weiter als 15 km von Nn Stur Sn 
ihrem Standort entfernten Weide dürfen Schaf- .. g 
herden nur mit der Eisenbahn oder auf Fahrzeuge sind auf de . . . : 
t senbahn f Fahrzeugen ; 
befördert ip. Das Treiben der Schafherden zu Angabe 3 Zu ehm. ader der 
. EE: i 
s . x Pl c 
und von der nächsten Bahnstation ist gestattet ! satverans; gen) Pflichtimpfung 
. . ; | gegen Maul- und Klauenseuche mit Löffler-Serum 
(3) Bei der Verladung und bei der Entladung sind unterworfen, am Markttage verladen und bei der 
die in Absatz 2 genannten Schafherden amtstierärzt<- Verladung amtstierärztlich untersucht und seuchen- 
lich zu untersuchen. Die Bescheinigung der Seuchen- frei befunden worden. 
freiheit hat der Führer der Schafherde mitzuführen. | den 
(4) Das Eintreffen der Schafherde am Weideziel ' | Vet nä N = 
hat der Führer der Herde unverzüglich dem zustän- (Dienststempel) Der Beseriärrat- 
digen Polizeiamt anzuzeigen. p 
D. Shlußbestimmungen. Verordnungen und Bekanntmachungen anderer 
| S 9. Die Kosten der amtstierärztlichen Unter- Behörden. 
suchungen regeln sich nach den 88 24 und 25 des - 9 i 
Ausführung8gesezes zum Viehseuchengeses vom 256. Besorgung ier inder Remtöangeiegenheiten: . 
25. Juli 1911 (Gesetzsammlung S. 149); die Kosten „ „Dem Frachtenprüfer Emil Gl a b in Berlin W 35, 
der Impfungen zum Zwecke der Ausfuhr tragen die Dörnbergstraße 3, ist die Erlaubnis zur Besorgung 
Tierbesiker fremder Remtsangeicgenheiten EM der Maßgabe 
' erteilt worden, daß er lediglich befugt ist, diejeni 
8 10. Zuwiderhandlungen unterliegen den Straf- fremden eden da er rein Ni H erseriden 
vorschriften der 88 74 ff. des Viehseuchengeseßes. unmittelbarem Zusammenhange .mit der von ihm 
8 11. (1) Diese Anordnung tritt mit ährer Ver- vorgenommenen Prüfung von Frachtrehnungen und 
öffentlihung in Kraft. der Verfolgung der sich hierbei ergebenden Fracht- 
Der Zeitpunkt, an dem die Anordnung außer erstattungsansprüche stehen. 
Kraft tritt, wird nacy Beendigung dex Seuchengefahr Berlin, den 4. April 1938. 
bekanntgegeben. Der Amtsgerichtspräsident.
	        
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