Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger
für den CQCandespoltizeivezirf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
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Gtitif 78 Aus8gegeben Berlin, am 29. September 1937 1937
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Sthalt:
Inhalt des Reichsgesetzblatts: Teil I], Nr. 33. S. 235. | Andere Behörden: Anbringung von Dachhaken, Schneefang-
Reichszentralbehörden: Enteignungen. S. 235. eijen. S. 236. Gosener Kanal. S. 238.
Polizeipräsidium: Konsulate. S. 235.
Oberversicherungsöamt und Versorgungösgericht: Kassenpraxis BVBekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Schleusendienst.
=- Zulassung. S. 235. S. 238. Verlorene Ausweise. S. 238.
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632 . Junhalt des Reichsgesetblatts. schriften dieses Gesezes bei der Ausübung des Ent-
Teil II, Nr. 33, Seite 551: Bekanntmachung über eignungsrechts anzuwenden sind.
den deutsch-finnischen Auslieferungsvertrag. Vom Berlin, den 11. September 1987. |
20. September 1937. Das Preußische Staatsministerium.
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Verordnungen und Bekanntmachungen
Preußischen Zentralbehörden. des Polizeipräsidenten in Berlin.
653 Enteignung. 655 Konsulate.
Der Berliner Verkehrs - Aktiengesellshaft in Nach Mitteilung des Auswärtigen Amts ist Herr
Berlin, welche die Genehmigung zur Herstellung und Charles W. Thayer zum Vizekonsul bei dem General-
zum Betriebe einer elektrischen Schnellbahn von der konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in
E>e der Christiania- und Schwedenstraße bis zum Berlin ernannt worden... .
Hermannplatz besitzt, wird auf Grund des Gesezes - Der Königlich Niederländische Generalkonsul in
vom 11. Juni 1874 (GS. S. 221) das Recht ver- Berlin, J. Wolff, ist in den Ruhestand getreten. Bis
liehen, das für dieses Unternehmen erforderlihe zur Ernennung eines Nachfolgers wird das Nieder-
Grundeigentum in der Alexander- und Dirdsenstraße ländische Generalkonsulat in Berlin von dem Lega-
im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit tionssekretär bei der hiesigen Niederländischen Ge-
dies ausreicht, mit einer Beschränkung zu belasten. sandtschaft, Herrn Dr. H. R. van Houten, verwaltet.
Auf Grundstücke des Staates und Rechte des Staates | - (u 7000. 37)
an Grundstücken ist dieses Recht niht anwendbar. Berlin, den 17. September 1937.
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein verein- Der Polizeipräsident. Abteilung I.
fachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922
(GS. S. 211) wird ferner bestimmt, daß die Vor- Orocarnungen und Bekanntmachungen des is
schriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des Ent- 656 erverst erungoam .- id Berjorgungögen *
eignungsrechts anzuwenden sind. u . ENSE
Berlin, den 2. September 1937. In der Sihßung am 16. September 1937, an der
Das Preußische Staatsministerium. as Mitglieder des Schiedsamts teilgenommen
I : "BMNE aben:
Det Reichs“ ind. Preußische Wirtschafisminisier Regierungsdirektor Remmel als Vorsitender,
654 Enteignung. Zahnarzt Prof, „Dr. Hoenig ] Vertnter Dex
Der Reichshauptstadt Berlin wird auf Grund des narzt Dr. Blum Zahnärzte,
Gr a up vom 11. Juni 1874 (GS. Dentist Saugbehn. | Vertreter der
S. 221) das Recht verliehen, für den Bau eines Ver- Dentist Lindner Dentisten,
waltungsgebäudes des Verwaltungsbezirks Kreuz- Geschäftsführer Dr. Braun | Vortreter der
berg die Grundstü>e Blücherplaß 2, eingetragen im Geschäftsführer Weinberger | Kassen
Grundbuch von Tempelhofer Vorstadt, Bd. 74, Kassenleiter Franke . tie
Bl. 2248 und Bd. 75, Bl. 2270, Blücherstraße 1, Regierungs-Büro-Ass. Kurth als Schriftführer,
eingetragen im Grundbuch von Tempelhofer Vor- sind im Rahmen der außerordentlichen Zulassung
stadt, Bd. 65, Bl. 2063 und Bd. 78, Bl. 2355, gemäß 8 37 der Zulassungsordnung und der ordent-
Blücherstraße 2, eingetragen im Grundbuch von lichen Zulassung gemäß 8 24 Absat 2 a. a. O. die
Tempelhofer Vorstadt, Bd. 13, Bl. 542, und Belle- nachgenannten Zahnärzte und Dentisten des
Alliance-Straße 106, eingetragen im Grundbuch von Registerbezirks Berlin zur Kassenpraxis zugelassen
Tempelhofer Vorstadt, Bd. 69, Bl. 2155, im Wege worden.
der Enteignung zu erwerben. A. Im Rahmen der außerordent-
Auf Grund des 81 des Gesetzes über ein verein- lichen Zulassung:
fachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 1. Zahnarzt
(GS. S. 211) wird ferner bestimmt, daß die Vor- Heinrich Thölke, Berlin C 25, Alexanderstraße 15,
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