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Volume Stück 72, 8. September 1937

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

217 
Ausgabe B ohne Offentlichen Anzeiger 
für den Landespolizeivezirt Berlin 
nebst Öffentlichem Anzeiger. 
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Gtiicr 712 Ausgegeben Berlin, am 8. September 1937 41937 
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ZInhalt: 
Juhalt des Reichögesctzblatts: Teil IT, Nr. 97. S. 217. | S. 218. Straßensperrungen. S. 218. Fleisch- und 
Trichinenshau. S. 218. Schweinepest. S. 218. 
Polizeipräsidium: Schiffahrtverkehr im Spreekanal und | Andere Behö:den: Reichs-Telegraphenanlagen. S. 218. 
Kupfergraben. S. 217. Apothekenkonzesjion. S. 217. Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Räumung von 
Generalkonsulat Amerika. S. 218. Straßenbahnanlagen. , Wasserläufen. S. 219. Verlorene Ausweise. S. 219. 
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597 Inhalt des Reichsgesetblatts. und Kupfergraben nicht mehr im Durchgangsver- 
Teil 1, Nr. 97, Seite 913: Erste Verordnung des kehr befahren. 
Führers und Reichskanzlers über die Verleihung 3. Fahrzeuge, die nicht mehr als 19 m Länge und 
von Titeln (Professor-Titel). Vom 27. August 2,80 m Breite haben, müssen an Stelle der Mühlen- 
1937. dammschleuse die neue Stadtichleuse (Sportschleuse) 
Seite 914: Achtzehnte Verordnung zur Durch- benuten. 
führung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen 4. Fahrzeuge von größeren Abmessungen dürfen 
Arbeit (Schied8gerichtsbarkeit in der deutschen den Spreekanal und Kupfergraben nur noch mit be- 
Seeschiffahrt). Vom 23. August 1937. sonderer Genehmigung des Wasserbauamts Berlin 
Seite 915: Verordnung über Zolländerungen. Vom ! befahren, und zwar unter folgenden Bedingungen: 
26. August 1937. - 2) Frachtfahrzeuge ohne eigene Triebkraft müssen 
Änderungserlaß über die Flaggenführung an Dienst- ' sich eines ausreichend starken Schleppers bedienen 
kraftwagen (Personenwagen) der staatlichen Ver- und dürfen im Spreekanal und Kupfergraben nicht 
waltungen. Vom 27. August 1937. umgeben (umwenden). | 
Seite 917: Zweite Verordnung zur Durchführung P) Fahrgastschiffe dürfen nur umgeben (um- 
des Reichsflaggengeseßes. Vom 28. August 1937. wenden), wenn keine Fahrgäste an Bord sind; bei 
Verordnung über Kündigungsschut für Miet- und stärkerer Strömung müssen sie beim Umgeben vorn 
Bachträume. Vom 28. August 1937. an einem der Anbindepfähle festgelegt sein. 
Seite 918: Verordnung zur Abänderung der 88 24, | . 5. Das Ankern und die Verwendung von Staken 
25 und 147 der Reichsgewerbeordnung. Vom ist im Spreekanal und Kupfergraben zur Bermei- 
30. August 1937. dung von Beschädigungen der Schotterschicht ver- 
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes men den 2.'S b 3 (WU Wa 7840) 
zur Förderung der Energiewirts<haft (Energie- | erlin, den 2. September 1937. 
wirtschaft8geseß). Vom 31. August 1937. Der Polizeipräsident. 
Seite 919: Verordnung zur Ergänzung der Vor- 399g Ausschreibung einer Apothekenkonzession 
schriften über das ehrengerichtliche Verfahren * ....G . . . 
gegen Rechtsanwälte. Vom 31. August 1937. richtet Zerlin-Aadotv soll eine neue Apotheke ex- 
eite 990: „Vierte AusführungSbestimmung über Geeigneie Bewerber fordere i<h hierdurch auf, bis 
. -. ; : . ihr Gesuch unter Beifügung 
Bo Sicherung der Einhei! von Partei und Staat. d6y durch die Runderlasse des Herrn Ministers des 
ME SEZ SU : Zuge, vom 11. 12 1933 -- IN a Il 4220/33 -- 
Verordnungen und Bekanntmachungen BliV. S. 569), vom 17. 4. 1935 -- IVb 
„Verordnungen und Belannt ndung 5007/35 =- (MBliV. S. 629), vom 19. 6. 1936 -- 
. ; - IV b 2119/36 -- (MBliV. S. 828) und vom 12. 9. 
598 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung. 1936 --- IV b 3981/36 -- (mitgeteilt durc<h Bekannt- 
Betvifft: Schiffabrtverkehr im Spreekanabund Kupfergraben. machung des Reichsapothekenführerxs vom 17. 9. 
1. Die mit Bekanntmachung vom 6. 10. 1936 -- 1936) vorgeschriebenen Unterlagen schriftlich bei mir 
II Wa I 1316. 36 (Amtsblatt für den Landes- einzureichen. Persönliche Vorstellungen der Be- 
polizeibezirk Berlin S. 244) angeordnete Sc<hiff- werber oder Empfang von Fürsprechern der Be=- 
fahrtsperve im Spreekanal zwischen der Inselbrüce werber werden ausnahmslos abgelehnt. Bewerber, 
und der abgebrochenen Stadtschleuse wird aufge- die erst nach dem Jahre 1914 approbiert sind, 
hoben. können voraussichtlich nicht berüsichtigt werden. 
2. Da die Stadtschleuse dur< ein Wehr mit . (V 3411. 1. 37) 
Sportschleuse ersetzt ist, können Fahrzeuge von mehr Berlin, den 2. September 1937. 
als 19 m Länge und 2,80 m Breite den Spreekanal Der Polizeipräsident.
	        
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