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tragen worden. Der genannte Beschautierärzt ' eine ebensölche Linie von der westlichen Bauflucht-
übernimmt ferner die Stellvertretung inder linie der“ -
Trichinenschau im Beschaubezirk Tegel. zu streichen.
Berlin, den 9. Juni 1936. j . 0408 &
Der Polizeipräsident 2. Die Ziffer 2 Abs. g erhält hinter den Worten:
Polizeiamt Wedding-Reinicendorf. Zutun Wartenberg,“ in der lezten Zeile folgenden
407 Rennen für Außenbordboote. ET Malchower We . ICHE
en EILE ie“ g und eine Linie in 50m
Am Sonnabend, dem 20. Juni d. J., veranstaltet 9 *.Om ..:
der Deutsche Autbord-Club E. V. im "Urbanhafen in bsd 1 Nn der nördlichen BVaufluchtsinie. „der
der Zeit von 15--18 Uhr ein Rennen für Außen- ' s .
bordboote. Zur sicheren Durchführung der Ver- 3. C. Gesc<ühbte Gebiete.
anstaltung wird während dieser Zeit der Landwehr- Die Ziffer 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
kanal von der Admiral- bis zur Bärwaldbrüce für „2. das Gebiet westlich der Gustav-Adolf-Straße,
den Durchgangsverkehr gesperrt und die ankommende das begrenzt wird durch eine Linie in 40 m Abstand
Schiffahrt angehalten. Die örtlichen Anordnungen yon der östlichen Bauflucht der Heinersdorfer
der Stromaufsichtsbeamten sind zu befolgen. Straße, die Bezirk8grenze gegen Pankow, eine Linie
| n „(IW Wa 11. 668. 36) in 40 m Abstand von der östlichen Bauflucht der
Berlin, den 1. Suat 1950 ident Gättcrstrahe, ein ebensolche Linie von der nord-
2 . westlichen Bauflucht - - i
Wasserbauamt Berlin als Wasserpolizei. 0 EEE AEI ENEN MEARE IEE KEN
408 Aufgehobene Straßensperrung. verlängerte Generalstraße, die Küpperstraße, eine
Die Sperrung der Wilhelmstraße zwischen Prinz- Linie in 40 m Abstand von der nordwestlichen Bau-
Albrecht- bzw. Zimmer- und Leipziger Straße wird flucht der Gustav-Adolf-Straße und die Charlotten-
nunmehr auch in der Süd-Nord-Richtung aufge- burger Straße;“.
hoben. (PA. Kb.Te. I11 2501. 36) 8 2. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
Berlin, den 11. Juni 1936. der Veröffentlichung in Kraft.
. Der Polizeipräsident, Berlin, .den 3. Juni: 1936.
Polizeiamt Kreuzberg-Tempelhof. Der Oberbürgermeister.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Baupolizei:
Preußischen Bau- und Finanzdirektion. 411 Polizeiverordnung
betreffend Nachtrag 15 zur Bauordnung für die Stadt
409 Katasteramtsverlegung. :
Die Amtsräume des Katasteramts I Berlin-Span- : Bertin. „vom 9. November 199. 08
dau befinden sich jeht in Berlin-Spandau, Stresow- Auf Grund der 88 14 und 28 des Polizeiver-
plaß 5. Fernsprecher: C 7 Spandau 4011. waltungsgeseges vom 1. Juni 1931 (GS. S. 77)
Berlin, den 10. Juni 1936. (Kat. 1920) und des Art. 4 und des Art. 9 8 2 des Wohnungs-
Der Präsident der Preußischen Bau- und geseßes vom 28. März 1918 (GS. S. 23) wird für
Finanzdirektion. die Stadt Berlin nachstehende Polizeiverordnung als
Nachtrag Nr. 15 zur Bauordnung vom 9. November
Verordnungen und Bekanntmachungen 1929 erlassen:
; anderer Behörden. 8 1. Die Anlage zur Bauordnung für die Stadt
110 - Polizeiverordnung Berlin vom 9. November 1929 über die Abgrenzun-
betreffend Nachtrag 14 zur Bauordnung für die Stadt gen der Gebiete der Bauklassen, der Wohngebiete,
Berlin vom 9. November 1929. der gegen Belästigungen geschüßten Gebiete, der
Auf Grund der 88 14 und 28 des Polizeiver- Fm NNG und der Geschäftsviertel wird wie
waltungsgesezes vom 1. Juni 1931 (GS. S. 77) 33. geauner? .
und des Art. 4 und des Art. 9 8 2-des Wohnungs- XV. Bezirk Treptow.
geseßes vom 28. März 1918 (GS. S. 23) wird für A. Bauflassenverteilung.
die Stadt Berlin nachstehende Polizeiverordnung als Die Ziffer 6 Abs. b. erhält folgende neue Fassung:
Nachtrag Nr. 14 zur Bauordnung vom 9. November 1) in dem Gebiet von Altglieni>e, das das vor-
1929 erlassen: stehende umschließt, und das begrenzt wird durch
8 1. Die Anlage zur Bauordnung für die Stadt den Teltowkanal, die Görlitzer Bahn, die geplante
Berlin vom 9. November 1929 über die Abgrenzun- BWVerbindungskurve der Umgehung5sbahn nach Bahnhof
gen der Gebiete der Bauklassen, der Wohngebiete, der Grünau, die Straße „Am Falkenberg“, die Rose-
gegen Belästigungen geschülzten Gebiete, der Indu- straße, eine Linie in 50 m Abstand von der südwest-
striegebiete und der Geschäftsviertel wird wie folgt lichen Bauflucht der Germanenstraße, die Wenden-
geändert: straße, eine Linie in 50 m Abstand von der südlichen
XVIIL Bezirk Weißensee. Bauflucht der Cimbernstraße, die Salierstraße, die
A.“ Bautlassenverteilung. Straße, 122, die Straße 146, die Straße 149 und
iegen, : hre Verlängerung bis zu 50 m Abstand von der
1. In Ziffer 1 Abs. b, und zwar in dem durch den übli Baufl der S 75 0 zmi0 7
. Dd Za 1 südlichen Bauflucht der Straße 175, eine Linie in
Nachtrag 7 abgeänderten Teile, sind die Worte: 50 m Abstand von der südlichen Bauflucht der
„Roeldestraße, eine Linie in 40 m Abstand von Straße 175, die Straße 156, die Straße 159, die
der südlichen Baufluchtlinie der Rennbahnstraße, Schönefelder Chaussee, die Straße 119; die Straße