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Volume Stück 48, 13. Juni 1936

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1936 (Public Domain)

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8 1. Jede Kraftdroschke nebst Ausrüstung und ' B. Fährgästschiffe, Selbstfährer des 
Zubehör muß in sauberem und vorschriftsmäßigem Linieneilgutverkehrs und Schlepper 
Zustande erhalten werden. Oberhalb und unterhalb ohne Anhang**) sowie Fischerei- und 
der Trennscheiben kann je ein Werbestreifen, der die Sportmotorboote "1. 
Maße von höchstens 7 em Breite und 70 em Länge xa) Vom 22. bis 25. Juni, am 5., 12. und 26. Juli 
nicht überschreitet, angebracht werden. Jeder der und am 2., 9. und 15. August Durchfahrt frei, 
beiden Streifen darf nur einer Wirtschafts- b) am 28. Juni und 19. Juli Sperrung von 
werbung dienen und die Wirtschaftswerbung selber 13,30 Uhr bis zum Schluß der Regatten, 
in politischer, sittlicher oder sonstiger Hinsicht keinen ce) vom 29. Juni bis 4. Juli, vom 6. bis 11., 
Anstoß erregen. Das Anbringen von Werbemitteln 13. bis 17., 20. bis 25. Juli, vom 27. Juli bis 
jeder Art an anderen Stellen, besonders auf dem 1. August, vom 3. bis 6. August und am 10. August 
hinter dem Führersitz gelegenen Teil der Trennscheibe Sperrung von 9,15 bis 19 Uhr mit zwei Pausen 
und außen an der Kraftdroschke, sowie das Auslegen ; für Fahrzeuge, die sich bis 10,45 Uhr und bis 
von Ankündigungsmitteln in der Kraftdroschke ist 15,45 Uhr (Sonnabends bis 16,15 Uhr) ange- 
unzulässig. sammelt haben, 
8 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage d) am 21. und 27. Juni, am 18. Zuli und am 
ihrer Veröffentlichung in Krast. Die entgegenstehen- 7. August Sperrung von 9,15 Uhr bis zum Schluß 
den Vorschriften des 8 5 Abs. 1 der Polizeiverord- der Regatten mit einer Pause für Fahrzeuge, die sich 
nung betr. Droschkenwesen (Droschkenordnung) vom bis 10,45 Uhr angesammelt haben, 
22. Juni 1927 (Amtsblatt Beilage zu Stüc 27) in e) am 26. Juni, am 8. August und vom 11. bis 
der Fassung der Polizeiverordnung vom 6. Dezember 14. August Sperrung von 9,15 Uhr bis zum Schluß 
1933 (Amtsbl. S. 304) sind hierdurch hinfällig der Regatten. 
geworden. (11 KVA [n] 4500. 36) Die SperrstreXe muß langsam und vorsichtig 
Berlin, den 5. Juni 1936. durchfahren werden unter Einhaltung des besonders 
Der Polizeipräsident. gekennzeichneten Fahrweges. 
395 Bekauntmachung ) Am. 26 347 50 NE nd vom 11. bis 
betreffend Verkehrsregel der D dd I 2 0 . Hir 2: 
ERNIE RERIHI SEE Me und die 14. August Sperrung von 9,15 Uhr bis zum Schluß 
Zeit vom 21. Juni bis 15. August 1936. der Regatten, 
Auf Grund der Wasserpolizeiverordnung des Ober- b) am. 21., 27. und 28. Juni, am 18. und 19. Juli 
präsidenten der Provinz Brandenburg -- Wasserbau- und am 7. August Sperrung von 13,30 Uhr bis zum 
direktion Kurmark -- vom 20. Mai 1936 (Amtsblatt Schluß der Regatten, 
für den Landespolizeibezixrk Berlin Stü> 48/1936) ce) in den übrigen Zeiten langsame und vorsichtige 
wird folgendes bekanntgegeben: Vorbeifahrt auf der Nordseite außerhalb der 
4. Auf der Dahme bei Grünau finden im Sommer Regattabahn. 
1936 Bootsrennen statt: D. Kleinfahrzeuge (auch Motor- und 
9? Sonnabend, den 27. Juni, Segelboote), die von Hand fortbewegt 
Sonntag, den 28. Juni, werden. 
Sonnabend, den 18. Juli, 3) Am 21. und 26. Juni, am 18. Juli, am 7. und 
Sonntag, den 19. Zuli, 8. August und vom 11. bis 14. August Sperrung 
„Freitag, den 7. August, von 9 Uhr bis zum Schluß der Regatten, 
am Nochmitiag. b) am 27. und 28. Juni und am 19. Zuli 
* Sonntag, den 21. Juni, Sperrung von 13,30 Uhr bis zum Schluß der 
Freitag, den 26. Juni, Regatten 
>44 9 „ T t | . 
Sonnabend, den 8. August, ce) in den übrigen Zeiten Durchfahrt ohne Aufent- 
Dienstag, den 11. August, ; . € 
Mittwoch den 42. August halt auf der Nordseite der Regattabahn; Einfahren 
ee NDC Dei wn quit, in die abgestec>te Regattabahn ist verboten, 
Donnerstag, den 13. August, we ZD 
Freitag, den 14. August, d) für Kleinfahrzeuge, die einen Motor benutzen, 
am Vor- und am Nachmitmwg. und für Segelfahrzeuge, die sich schleppen lassen oder 
: UDP . mit Motor fahren, gilt Abschnitt B, 
Außerdem wird, soweit keine Rennen stattfinden, das S / D1 Duni bis 15. Auauil 
von Ende Juni ab für die Olympiade trainiert. e) das Segeln ist vom 21. Juni bis 15. Augus 
3 BB 2 0. | NUNGEN ganz verboten. 
2. Der Verkehr auf der Dahme von km 39,3 . 
(Marienlust) bis km 36,9 (Wendenschloß) wird wie E. Allgemeines. | 
folgt geregelt: Fahrzeuge, die sich bis zum Begum dr Spen 
. EIE : . nidt eingefunden haben, werden nicht mehr durchge- 
Ag. Fx 9 tfa h r3 88 emit Ausn 2 h inep “X Iassen. Der Schluß der Regatten wird durch drei 
Selbstfahrer des Linien R Inu 1v€Cr- Kanonenschüsse bekanntgegeben, Beginn und Ende 
kehrs ohne Anhang*. der freigegeb Durchfahrtzeit ährend der Ver- 
M SEINE gegebenen Durchfahrtzeiten während der Ver- 
„Am 21. Juni und vom 26. Juni bis 15. August anstaltungen durch Leuchtraketen. 
völlige Sperrung und Umleitung über den Gosener - 
Kanal. **) (Geschleppte Kleinfahrzeuge gelten nicht als Anhänge 
S im Sinne dieser Bekanntmachung. 
. *) Geschleppte Kleinfahrzeuge gelten nicht als Anhänge **:*x) Motorboote, die von Hand fortbewegt werden, 
im Sinne dieser Bekanntmachung. fallen unter Abschnitt D.
	        
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