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Volume Stück 105, 28. Dezember 1935

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

Ausgabe B ohne Anzeiger 
für den Landespolizeivezir?f Derlin 
Gti 105 Ausgegeben Berlin, am 28. Dezember 1935 1935 
StuHairt: 
Inhalt des Reichsgesetblatts : Teil TI, Nr. 143. S. 301. S. 301. Wassereinleitung. S. 301. Straßeneinziehung. 
BVreußische Zentralbehörden: Enteignungsrecht. S. 301. | S. 302. Verlängerte Straßensperrung. S. 302. Schweine- 
Dberpräsident: Verlängerung der Berliner Wasserpolizei- pest. S. 302. 
verordnung vom 1. 10. 1931. S: 301. Vekanntmachungen verschiedenen Inhalt38: Verlorene Aus- 
Polizeipräsidium: Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien. , weise: S. 302. 
J 208 
842 Inhalt des Reichsgesetblatts. ' dd: den Charlottenburger Verbindungskanal, 
Teil I, Nr. 143, Seite 1511: Verordnung über die 5. den Neuköllner Schiffahrtskanal vom Landwehr- 
Unterstüßung der Angehörigen der zur- Erfüllung kanal bis zur Grenzstraßenbrüe 
der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehe was folgt: 
tigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflich- 8 1. Die Geltungsdauer der Wasserpolizeiverord: 
kom Familienuterstüßungsberg rdnung). Vom nung für die dem Polizeipräsidenten ie Born Unter 
29 SSCICM DEL 19:55 00 . ' stellten Wasserstraßen (jeht „Jnner-Berliner Wasser- 
Vorschriften zur Durchführung der Familienunter- straßen“) vom 1. Oktober 1931 (Amtsbl. S. 231), 
stüßungsverordnung (Familienunterstüßungsvor- verlängert bis 31. Dezember 1935 durch die Bolizei- 
Ichriften). Vom 19. Dezember 1935. verordnung vom 27. Dezember 1933 (Amtsbl. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der S. 328), wird bis zum 31. Dezember 1937 verlängert. 
Preußischen Zentralbehörden. 8 2. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 
843 Entei ; 1. Januar 1936 in Kraft. (W. S. 6792. C) 
gnungsre<ht. ANNETTE . - 
Der Stadt Berlin wird auf Grund des Gesetzes Berlin W 35, den 20. Dezember 1935. 
vom 11. Juni 1874 (GS. S. 221) das Recht ver- Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. 
liehen, das Grundstü> Stralauer Straße 54 für Wasserbaudirektion Kurmark. 
einen Erweiterungsbau der Gasag und zur Durch- 
führung der Gesundung des Häuserblo>s zwischen der : Verordnungen und Besannsmachnngen 
Stralauer Straße und der Spree (Rolandufer) im es Potizeipräsidenten in Berlin. 
Wege der Enteignung-zu erwerben. 845 Bekanntmachung über die Arbeitszeit in BäFereien 
Auf Grund des 8 1 des' Gesees über ein verein- und Konditoreien am 31. 12. 35. | 
fachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 Auf Grund des 8 30 der Arbeitszeitordnung vom 
(GS. S. 211) wird ferner bestimmt, daß die Vor- 26. 7. 34 (RGBl. I S. 803) wird anläßlich des dies- 
schriften dieses Gesees bei der Ausübung des Ent- jährigen Neujahrsfestes folgende Abweichung von der 
eignungsrechts anzuwenden sind. Regelung der Arbeitsruhe in den Berliner Bäcereien 
| (3. 10 756. 35. Qu) und Konditoreien zugelassen: 
Berlin, den 12. Dezember 1935. | Am Dienstag, dem 31. 12. d. J., darf die Arbeit 
„Das Preußische Staatsministerium. | bereits um 3 Uhr aufgenommen werden. Spätestens 
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. um 16 Uhr muß Betriebsschluß sein. | 
Verordnungen und Bekanntmachungen . Die Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer regelt 
des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. sic) nach den geseßlichen und tariflichen Bestim- 
. 5... mungen. Cine Verlängerung der Arbeits8zeit der 
344 „„Folizeiverordnung SN EWIGEN Arbeitnehmer darf über die danach zugelassene Dauer 
betreffend Verlängerung dex Berliner Wasserpolizei- nicht eintreten. Nötigenfalls sind zur Bewältigung 
Auf Grund 5 SR IS des Preußisch der Mehrarbeit Kräfte einzustellen. 
Uf OrUunD Der 35.519 um es Preißiien Die für die Belieferung der Wiederverkäufer und 
Wassergesetzes vom 7. April 1913 (GS. S. 53 ff.) so- | für die re von en an Beenden fest- 
wie des Polizeiverwaltungsgeseßes vom 1. Juni 1931 . 1 1 ) “bleibeit D 
ue Erei gesezten Zeiten (6% bzw. 6% Uhr) bleiben durch 
(GS. S. 77 ff.) verordne ich für den. Geltungsbereich - diese Genehmigung unberührt (IV 8302. 01. 35) 
der IJnnex-Berliner Wasserstraßen, und zwar für: 55 ; (305 
4 : Berlin, den 23. Dezember 1935. 
1. die Spree von km 5,6 (800 m unterhalb der Der Rolizeipräsident 
Schleuse Charlottenburg) bis km 25,6 (500 m unter- er Polizeipräsident. 
halb der Baumschulenstraße) mit Spreekanal (Kupfer- 546 Wassereinleitung. 
graben), -- Die Berliner Städtische Wasserwerke Akt. Ges. hat 
2. den Landwehrkanal. angezeigt, daß sie im Bedarfsfalle reines Trinkwasser 
3. den Spandauer Schiffahrtskanal vom Humboldt- aus der städtischen Wasserleitung durch ein Ent- 
hafen bis zur Seestraßenbrücke, . leexungsrohr in den Notauslaß Ordnungs-Nr. 9731. 
l= 301
	        
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