Path:
Volume Stück 43, 29. Mai 1935

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

123 
Die versäumte ". er Unzureiche "ae | Ber: niht ordnungsmäßiger RAin wird das 
Räumung wird ohne weitere Mah- Exforderlihe auf Kosten der hierzu Verpflichteten 
nungauf Kosten de8 Pflichtigen aus8- veranlaßt werden. 
g Ff ü y rt " erd en „der De ß er dem oe gen Gleichzeitig wird bekanntgemacht, daß die Besichti- 
ertretung der Polizeiverordnung gung Der Wasserläufe durch die Schaukommission am 
v2 m 35: Z: 35 inStrafegenommen wer- 21. Nu 19385 Finttjiudet: Er beginnt in Berlin- 
entann. Lichtenrade am Anfang des Königs8grabens. 
„Berlin N 4, Chausseestraße 95 (Polizeiamt Wed- MIN um ei am ARE des Bahn- 
HUFRRORNTENN) De 21. Mar AND, hofs Berlin-Lichtenrade. (III 8305. 35) 
Herr ATAITE Berlin, den 23. Mai 1935. 
324 Räumung von Wasserläufen Der Vorsizende des Schauamtes Berlin V. 
Auf Grund der Polizeiverordnung vom 19. März Dr. Bauer. 
1935 (Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin, Güterfernverkehr. 
Seite 72) werden die Eigentümer der Ufergrund- 525 ie d - üenfernverkche . Ir. 
stüde bzw. die Anlieger folgender Wasserläufe: Die dem Fuhrunternehmer Hermann Schliefte, 
2a) König8graben Berlin-Spandau, Klosterstraße 1, unterm 9. März 
b) Stangenpfuhlgraben 1933 für die Zugmaschine Listennummer 656 aus- 
c) Neuer Graben ! gestellte Bescheinigung zum Betriebe von Güterfern- 
d) sogen. Mannzgraben verkehr wird hiermit als angeblich verlorengegangen 
hiermit aufgefordert, bis zum 20. Juni 1935 eine für ungültig erflät. (IH. B. 4520) 
ordnungsmäßige Räumung der Wasserläufe vorzu- Berlin, den 21. Mai 1935. 
nehmen. Der Polizeipräsident. Abteilung IU. 
Dieses Stü> enthält % Bogen Amtsblatt (1 leere Seite). 
Einrüc>kungs8gebühr für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 30 Reichspfennig. Preis der Belegblätter und 
vingelnen Stücke 30 Reichöpfennis für jeden angefangenen Bogen, mindestens aber 20 Reichäpfennig kür jedes Stüc.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.