129%
2. Für den Blumengroßhandel in der Markt: “ Verordnungen und Bekanntmachungen
halle IT anderer Behörden.
a) vom 1. April bis 30. September: werktags 399 Herstellung von Reichs-Telegraphenanlagen.
von 5--11 Uhr, Bei den Postämtern Berlin W 15, W 35, NW 87,
b) sonn- und feiertags 1 Stunde später als Charlottenburg 9, Staaken, Siemensstadt, Spandau,
werktags, jedoch nur bis 91% Uhr. Gene Biitienau, Pengense, Tegel, Post-
% 6. ; . agenturen Kladow, Konradshöhe, Heiligensee liegen
4. ie Deux de nv zinhandel, i9 1 Pläne aus über die Herstellung bezw. Erweiterung
geverrtags von 7-15 Uhr und von 16--49 Uhr. und unterirdischer Telegraphenlinien in Berlin:
2. Sonnabends und an den Tagen vor den gesetß- Bleibtreustr., Kurfürstendamm, Am Karlsbad, Pots-
lichen Feiertagen (wegen des 24. Dezember damer Str., Wegelystr.; Charlottenburg: Schir-
siehe Ziffer 3 b) von 7--19 Uhr, windter Allee, Alter Fürstenbrunner Weg, Rennbahn-
3. falls dies Werktage sind, straße, Stallupöner Allee; Staaken: Finkenburger
a) am 23. Dezember von 7-19 Uhr, Weg, Magistrat8weg, Fachinger Str.; Siemensstadt:
b) am 24. Dezember von 7--17 Uhr, Am Heidewinkel; Spandau: Sprengelstr., Strand-
4 IT 4 ; promenade, Winzerstr., Mextensstr., Wilhelmstr.,
für den Kleinhandel mit Lebensmitteln und Gatower Str., Seeburger Str.: Grunewald: Ja-
Blumen bis 18 Uhr, gen 82; Wittenau: bei den Wörden; Plögensee: Saat-
außerdem „- wWinfler Damm; Tegel: Seidelstr.; Kladow: Am
|! für den Kleinhandel mit frischer Milch (Mil; Havelberg, Am Dorfwald; Konrads8höhe: Turm-
jeder Art sowie Sahne) und Backwaren sowie falkenstr.; Heiligensee: Grimbartstr., Spießergasse,
für Topfpflanzen, Schnittblumen und Kränze: Bekassinenweg.
sonn- und feiertags von 7%--9% Uhr. iE Berlin W 57, den 20. Mai 1935.
Diese Regelung tritt am 1. Juni 1935 in Kraft. Teslear, auamt 2.
Gleichzeitig Rn is Beschlüsse des Bezirks8aus- Hraphenbauoint
jmuses ZU Dein voni 8. Suni E57 & ZO Bekanntmachungen verschiedenen Juhalts.
Zn 17. Februar 9ER IC. 1019. 26/22 5 323 Frühjahrsräumung im Scauamtsbezirk 1.
19. April 1929 -- I V. 48. 1928/11 --, 13. Dezember 1. Auf Grund der Polizeiverordnung vom 19. 3.
29 10 1262 9780. "mhs -- 1935 -- Schau- und Unterhaltungsordnung für die
1929 IC. 1363. 27/76 --, 5. Dezember 1930 7 | Ae
IV. 66. 30/4. 5 -4 und 15. Mai 1931 -- I V. Wasserläufe 11. und Ill. Ordnung im Laudtupotiz
66. 1930/14 --- aufgehoben. (IV. 3904. 6. 35) bezirk Berlin, Amtsblatt Seite 72 --- wird Bien
Berlin, den 23. Mai 1933. die Frühjahrsräumung der in Betracht kommenden
Ein, EE NIES ZIT-2208 Wasserläufe bis zum 22. 6. 35 angeordnet.
Zer Nolizeinakdent, 2. Zur Räumung gehören folgende Arbeiten:
| | Entfernung von Sand- und Schlammablagerun-
321 Offenlegung der Pläne für den Bauabschnitt Treb- gen, Treibzeug, Pfählen, Wurzeln, festwurzelnder
biner Straße -- Relannensrake der Berliner Nordsüd- nd schwimmender Pflanzen und anderer Abfluß-
2200. M , indernisse.
Infolge einer „Entwurfsänderung müssen die pi NE NERG und Krautung soll möglichst von
Pläne für den bezeichneten Bauabschnitt noch einmal unten nach oben vor sich gehen. Hierbei sind Vor-
landespolizeilich geprüft werden. Sie werden daher , kehrungen dagegen zu treffen, daß Treibzeug nach
in der Zeit vom 29. Mai bis einschl. 5. Juni 1935 | unten gelangt. Der Aushub und das geschnittene
bei den Polizeiämtern Kreuzberg-Tempelhof, „Berlin | Kraut sind alsbald in genügende Entfernung von der
SW 61, Belle-Alliance-Platz 5, Schöneberg-Wilmers- Uferkante zu bringen.
dorf, Berlin-Schöneberg, Gothaer Str. 19, während <:, roy der Wasserläufe find, soweit erforderlich,
der Dienststunden offen ausgelegt. Die im allge- durc< Faschinen, Busch- oder Sodenpa>ungen oder
meinen übliche 14-tägige Frist ist im Hinbli> auf ähnliche Maßnahmen zu befestigen, um ciner zukünf-
die im öffentlichen Interesse notwendige Beschleuni- tigen Behinderung der Vorflut durch Uferabbrüche
gung der Arbeiten abgekürzt worden, zumal die Ab- vorzubeugen.
weichungen von den früher ausgelegten Plänen niht Zu Ufergrundstüe und die dahinter liegenden
von einschneidender Bedeutung sind. Grundstüe sind von solchen Bäumen, Sträuchern
„Jeder Beteiligte kann im Umfange seines Inter- und anderen Gegenständen freizuhalten, die bei bord-
esses innerhalb der vorgenannten Frist Einwendun- pollem Wasserlauf den Wasserabfluß wesentlich be-
gen gegen den Bauplan bei einem der vorbezeichne- einträchtigen.
ten Bolizeiämter erheben. Die Einwendungen, die Es ist verboten, Erde, Sand, Schla>en, Steine,
entweder schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzu- Holz, feste und schlammige Stoffe und tote Tiere in
reichen oder zu Protokoll zu geben sind, können in die Wasserläufe einzubringen oder an den Wasser-
diesem Berfahren jedoch nur insoweit erörtert wer- läufen abzulagern, wenn die Gefahr besteht, daß sie
den, als sie sich auf die Benachteiligung oder Gefähr- hineingeschwemmt werden.
dung der öffentlichen Interessen oder des benach- 3. Die Räumungspflichtigen werden hiermit auf-
barten Grundeigentums beziehen. (II. V. 3110) gefordert, die erforderlichen Arbeiten bis zum
Berlin, den 25. Mai 1935. 22. 6. 35 vorzunehmen.
Der Polizeipräsident. Abteilung 111. 4. Die Durchführung der Arbeiten wird durch die
I. V.: Krehs<hmar. Polizeireviere überwacht.