$4. Abgabepreisedes Einzel- ' Für jede weiteren 10 cm Durchmesser der Bügel
; handels.. darf ein Aufschlag bis zu 1,25 AM berechnet
a) Auf die in den $$ 1 bis 3 angegebenen Ein- werden.
standspreise darf von dem Einzelhandel eine 11 BeiVerwendun .
San rn ; . ; g vonKiefer,Rot-
rechten werden. von höchstens 50 % auf- oger Silbertanne, jedoch mit ande-
> 2 . | rem Kranzgrün durchbunden:
b) Bei Anfertigung von Adventskränzen durch „) F]ach gebunden unter Verwendung
den Einzelhandel dürfen höchstens die in den $$1 nos Bügels mit einem Durchmesser von z
bis 3 angegebenen Einstandspreise zuzüglich der 30 nn
vorstehend unter a angegebenen Bruttoverdienst- 10 em — - 0,75 ZI
gpanne berechnet werden. 50 en - 125 nn v
$5. Ausschmückung der Advents- 60 cm = 1,50 AM. /
kränze, Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des
Die zur Ausschmückung der Adventskränze Bügels darf ein Aufschlag bis zu 0,50 AM be-
verwendeten Materialien dürfen von dem Einzel- rechnet werden.
handel besonders berechnet werden. Hierbei
dürfen auf den Einstandspreis der Materialien ns BüReis nit en Dur han eate En Tendung
höchstens die im $ 6 meiner Anordnung, Nr. 10/42 30 cm = 9 RM
über die Preisgestaltung im Handel mit Blumen 96 cm = - 9250 RM
und Zierpflanzen sowie Erzeugnissen der Blumen- 40 cm = 8 3:50 RM.
. * — ” 9 2
bindereien vom 12. August 1942 festgesetzten R N /
. 50 cm =: 4:50 AM,
Bruttoverdienstspannen berechnet werden. 60 cm = 550 Ad.
$6. Nebenkosten. Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des
Durch die in den $$ 1 bis 5 angegebenen Ab- Bügels darf ein Aufschlag bis zu 1,50 AM be-
gabepreise und Verdienstspannen sind sämtliche rechnet werden.
don "a a Einzelhandel entstehen- Il. Die unter I und II angegebenen Höchst:
en Nebenkosten abgegolten. abgabepreise gelten nur für Kränze und Kranz-
87. Abgabepreise für Kränze und unterlagen (Rohkränze) bei Verwendung ent-
Kranzunterlagen (Rohkränz©®). sprechend starker Bügel und bei fest und sauber
Die Einstandspreise des Einzelhandels für 5S°bundener Ware. Abfallende Qualitäten sind
handelsübliche, festgebundene Kränze und Kranz- “M mindestens 20 % billiger zu verkaufen.
unterlagen (Rohkränze) dürfen folgende Höchst- 88, Kränze und Kranzunterlagen
beträge nicht übersteigen: (Rohkränze) unter Verwendung von
IL. Bei Verwendung von Kiefer, Rot- BLYV en Dat N
oder Silbertanne: ei Verwendung von Douglastanne zur Her-
h gebunden unter Verwendung Stellung von Kränzen und Kranzunterlagen (Roh-
ei Dieb it einem Durchmesser von, S kränze) erhöht sich der Einstandspreis des Einzel-
30 cm = : 0.60 AM handels jeweils um höchstens 20 % der im 8 7
0 mn S & © 080 AM angegebenen Beträge. $ 7, IT findet Anwendung.
50 cm - ; 1,— AM, $9. Abgabepreise des Einzel-
60 1,25 RM S handel
cm 4. LM andels.
Für jede weiteren 10 em Durchmesser der Bügel a) Auf die nach den SS 7 und 8 errechneten
darf ein Aufschlag bis zu 0,50 AM berechnet Einstandspreise darf von dem Einzelhandel eine
werden. Bruttoverdienstspanne von höchstens 50 % auf-
b) Voll gebunden unter Verwendung geschlagen werden. . ;
eines Bügels mit einem Durchmesser von b) Bei Anfertigung von Kränzen und Kranz-
90 cm = e 1,50 AM, unterlagen (Rohkränze) durch den Einzelhandel
36 cm = ; D—_ AM dürfen höchstens die in den $8 7 und 8 ange-
40 cm - 8 R M. gebenen Einstandspreise zuzüglich der vorstehend
50 cm 4 BR M. Unter a angegebenen Bruttoverdienstspanne be-
60 cm = 5 RAM. rechnet werden. |
s EG n . ns c) Soweit Materialien der im $ 6 meiner Anord-
a Ne ae au 1 chmesser der PASS nung. Nr. 10/42 über die Preisgestaltung im Handel
© a em A 8 - 0 . mit Blumen und Zierpflanzen sowie Erzeugnissen
werden. der Blumenbindereien vom 12. August 1942 ge-
c) Extra voll und gewölbt, gebunden unter Ver- nannten. Art bei der Herstellung von Kränzen,
wendung eines Bügels mit einem Durchmesser von sonstigen Tannengebinden, Kreuzen,- Kissen,
30 cm = 5.— RM, Sträußen usw. Verwendung finden, dürfen hierfür
40 cm = a 4,— RM; die in dem genannten Paragraphen zugelassenen
50 cm = „0000 B— RM, Bruttoverdienstspannen nicht überschritten wer-
6cm= .... 6 RM. den,
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