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Volume Stück 92, 21. November 1942

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

$4. Abgabepreisedes Einzel- ' Für jede weiteren 10 cm Durchmesser der Bügel 
; handels.. darf ein Aufschlag bis zu 1,25 AM berechnet 
a) Auf die in den $$ 1 bis 3 angegebenen Ein- werden. 
standspreise darf von dem Einzelhandel eine 11 BeiVerwendun . 
San rn ; . ; g vonKiefer,Rot- 
rechten werden. von höchstens 50 % auf- oger Silbertanne, jedoch mit ande- 
> 2 . | rem Kranzgrün durchbunden: 
b) Bei Anfertigung von Adventskränzen durch „) F]ach gebunden unter Verwendung 
den Einzelhandel dürfen höchstens die in den $$1 nos Bügels mit einem Durchmesser von z 
bis 3 angegebenen Einstandspreise zuzüglich der 30 nn 
vorstehend unter a angegebenen Bruttoverdienst- 10 em — - 0,75 ZI 
gpanne berechnet werden. 50 en - 125 nn v 
$5. Ausschmückung der Advents- 60 cm = 1,50 AM. / 
kränze, Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des 
Die zur Ausschmückung der Adventskränze Bügels darf ein Aufschlag bis zu 0,50 AM be- 
verwendeten Materialien dürfen von dem Einzel- rechnet werden. 
handel besonders berechnet werden. Hierbei 
dürfen auf den Einstandspreis der Materialien ns BüReis nit en Dur han eate En Tendung 
höchstens die im $ 6 meiner Anordnung, Nr. 10/42 30 cm = 9 RM 
über die Preisgestaltung im Handel mit Blumen 96 cm = - 9250 RM 
und Zierpflanzen sowie Erzeugnissen der Blumen- 40 cm = 8 3:50 RM. 
. * — ” 9 2 
bindereien vom 12. August 1942 festgesetzten R N / 
. 50 cm =: 4:50 AM, 
Bruttoverdienstspannen berechnet werden. 60 cm = 550 Ad. 
$6. Nebenkosten. Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des 
Durch die in den $$ 1 bis 5 angegebenen Ab- Bügels darf ein Aufschlag bis zu 1,50 AM be- 
gabepreise und Verdienstspannen sind sämtliche rechnet werden. 
don "a a Einzelhandel entstehen- Il. Die unter I und II angegebenen Höchst: 
en Nebenkosten abgegolten. abgabepreise gelten nur für Kränze und Kranz- 
87. Abgabepreise für Kränze und unterlagen (Rohkränze) bei Verwendung ent- 
Kranzunterlagen (Rohkränz©®). sprechend starker Bügel und bei fest und sauber 
Die Einstandspreise des Einzelhandels für 5S°bundener Ware. Abfallende Qualitäten sind 
handelsübliche, festgebundene Kränze und Kranz- “M mindestens 20 % billiger zu verkaufen. 
unterlagen (Rohkränze) dürfen folgende Höchst- 88, Kränze und Kranzunterlagen 
beträge nicht übersteigen: (Rohkränze) unter Verwendung von 
IL. Bei Verwendung von Kiefer, Rot-  BLYV en Dat N 
oder Silbertanne: ei Verwendung von Douglastanne zur Her- 
h gebunden unter Verwendung Stellung von Kränzen und Kranzunterlagen (Roh- 
ei Dieb it einem Durchmesser von, S kränze) erhöht sich der Einstandspreis des Einzel- 
30 cm = : 0.60 AM handels jeweils um höchstens 20 % der im 8 7 
0 mn S & © 080 AM angegebenen Beträge. $ 7, IT findet Anwendung. 
50 cm - ; 1,— AM, $9. Abgabepreise des Einzel- 
60 1,25 RM S handel 
cm 4. LM andels. 
Für jede weiteren 10 em Durchmesser der Bügel a) Auf die nach den SS 7 und 8 errechneten 
darf ein Aufschlag bis zu 0,50 AM berechnet Einstandspreise darf von dem Einzelhandel eine 
werden. Bruttoverdienstspanne von höchstens 50 % auf- 
b) Voll gebunden unter Verwendung geschlagen werden. . ; 
eines Bügels mit einem Durchmesser von b) Bei Anfertigung von Kränzen und Kranz- 
90 cm = e 1,50 AM, unterlagen (Rohkränze) durch den Einzelhandel 
36 cm = ; D—_ AM dürfen höchstens die in den $8 7 und 8 ange- 
40 cm - 8 R M. gebenen Einstandspreise zuzüglich der vorstehend 
50 cm 4 BR M. Unter a angegebenen Bruttoverdienstspanne be- 
60 cm = 5 RAM. rechnet werden. | 
s EG n . ns c) Soweit Materialien der im $ 6 meiner Anord- 
a Ne ae au 1 chmesser der PASS nung. Nr. 10/42 über die Preisgestaltung im Handel 
© a em A 8 - 0 . mit Blumen und Zierpflanzen sowie Erzeugnissen 
werden. der Blumenbindereien vom 12. August 1942 ge- 
c) Extra voll und gewölbt, gebunden unter Ver- nannten. Art bei der Herstellung von Kränzen, 
wendung eines Bügels mit einem Durchmesser von sonstigen Tannengebinden, Kreuzen,- Kissen, 
30 cm = 5.— RM, Sträußen usw. Verwendung finden, dürfen hierfür 
40 cm = a 4,— RM; die in dem genannten Paragraphen zugelassenen 
50 cm = „0000 B— RM, Bruttoverdienstspannen nicht überschritten wer- 
6cm= .... 6 RM. den, 
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