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Apothekenbetriebsrechten und Festsetzung des 306 Bekanntmachung,
Betriebsberechtigungsalters vom 3. September In dem Viehbestand des Landwirts Albert Qua-
1940 (MBliV. S. 1767) und vom 24. Oktober 1941 . litz, Berlin-Lübars, Hauptstraße 16, ist die Maul-
(MBliV. S. 1903) vorgeschriebenen Unterlagen ' und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
schriftlich bei mir ‚einzureichen, worden. Der Sperrbezirk wird durch die nach-
Für die Übernahme der Apotheke sind Geld- stehende Ortschaft begrenzt:
mittel in Höhe von mindestens 20 000,— AM durch das „Alte Dorf Lübars“.
nachzuweisen, Die Schutzzone umfaßt die folgenden Verwal-
Persönliche Vorstellungen der Bewerber sind tungsbezirke: Wedding, Reinickendorf, Pankow,
zwecklos und werden ausnahmslos abgelehnt, Charlottenburg. |
ebenso ein Empfang von Fürsprechern der Be- Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der
werber. viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 29. Ok-
Bewerber mit einem Betriebsberechtigungs- tober 1940 (Amtsbl. S. 301).
alter von weniger als 25 Jahren können voraus- Berlin, den 28. März 1942.
sichtlich nicht berücksichtigt werden. -
(V. 34.10 Berolina-Apotheke) Die Maul- und Klauenseuche in dem Vieh-
Berlin, den 30. März 1942. bestand des Melkereibesitzers Hermann Hamann,
Der Polizeipräsident, Berlin N 31, Brunnenstraße 83, ist erloschen.
304 Regelung des Schiffsverkehrs. Die in der Bekanntmachung vom 6. März 1942
In Durchführung der Deutschen Binnenschiff- I 5. 66, A nen 3) En Spert-
fahrtpolizeiverordnung vom 12. April 1989 maßnalımen Werden DAWN S 1 03. 42
(RGBl. II S. 655) wird auf Grund der Bestimmun- | in den 31. Mä Ti a. V. 3. 41.03. 42)
sen im & 108 dieser Verordnung folgendes an- | De A DE 4
geordnet: er Polizeipräsident. Polizeiamt Wedding.
* 1. Die in Abschnitt K S 22 —. Mä — Zäffer 1 307 Schweinepest.
der Deutschen Binnenschiffahrtpolizeiverordnung Unter dem Schweinebestand der EHW.-Mästerei
angeordnete Regelung des Verkehrs durch die ‘ ;n Berlin-Weißensee, Feldtmannstraße 163-—165
Oberbaumbrücke mit dem auf der Brücke befind- ft amtstierärztlich die Schweinepest festgestellt
lichen Flügelsignal unterbleibt. wegen des ge- worden. (PA. Pk. V. 3. 41.08. 42)
Her Fahrgastschiffsverkehrs in diesem Sommer- Berlin-Pankow, den 27. März 1942;
1albjahr. . izeipräsident. SZCIN
2. Die Mittelöffnung der Oberbaumbrücke darf Dot Paltrzeipräsid ent. DNESa Tan
außer von Fahrgastschiffen nur von solchen Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts.
Fahrzeugen benutzt werden, die über 3.4 Mm 98 Bekanntmachung
hoch sind. über die Betriebszeiten für den Schiffahrtdienst in den
3. Zuwiderhandlungen werden nach der Be- _Innerberliner Wasserstraßen an den Ostertagen und
stimmung unter Ziff. III der Deutschen Binnen- „am Sonntag nach Ostern.
schiffahrtpolizeiverordnung bestraft. . Gemäß Verfügung des Herrn Oberpräsidenten
4. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. _— Wasserstraßendirektion — in Potsdam vom
wg nn ASORARD 31, Mürz 1042 — W. S. 3064 T, 22 st
Berlin, den 26. März 19 Te am Ostersonntag, dem 5. April 1942,
ns Der Polizeipräsident. Cu am Ostermontag, dem 6. April 1942, und
Wasserstraßenamt Berlin als Wasserpolizei. am Sonntag nach Ostern (12. April 1942)
305 Bekanntmachung. Schleusendienst wie an Werktagen.
In dem Viehbestand des Melkereibesitzers Franz | (Wa. I 915 R 4)
Klaes, Berlin-Rudow, Straße 7 S (ohne Nummer), Berlin, den 1. April 1942.
ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich Wasserstraßenamt Berlin.
festgestellt worden. ;
Die angeordneten Sperrmaßnahmen richten sich 309 . Bekanntmachung | .
nach der viehseuchenpolizeilichen Anordnung betr. Betriebszeiten für den Schiffahrtdienst,
vom 29, Oktober 1940 (Amtsbl. S. 301 f£.). Die mit Bekanntmachungen vom 15. Januar
Der gebildete Sperrbezirk wird durch folgende 1942 — Wa. 1121 R 4 — und vom 11. März 1942
Straßen begrenzt: — Wa. I 691 R 4 — festgesetzten Betriebszeiten
im Norden durch Köpenicker Straße, für die Innerberliner Schleusen und Meldestellen
im Osten durch Kanalstraße, werden mit dem 6.- April 1942 aufgehoben. Ab
im Süden durch Ostburger Weg, 7. April 1942 treten die durch Bekanntmachung
im Westen durch Bendastraße. des Herrn Oberpräsidenten — Wasserstraßen-
Die Schutzzone umfaßt die folgenden Verwal- direktion — in Potsdam vom 23. Februar 1942 —
‚ungsbezirke: Neukölln und Treptow, W.S. 111 T. 22 — festgesetzten Betriebszeiten in
(PA. Nk. V. 3. 41.03. 42) Kraft. (Wa. I 914 R 4 —
Berlin-Neukölln, den 31. März 1942. ; Berlin, den 1. April 1942:
Der Polizeipräsident. Polizeiamt Neukölln. Wasserstraßenamt Berlin.
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