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279 EN Tat vun Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts.
' In dem Viehbestande des Viehbesitzers Robert ä A
Dühler, Berlin-Neukölln, Reuterstraße 81, ist “4 Kätntung von WERSCHANO
die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich fest- Auf Grund der Polizeiverordnung vom 19. März
estellt worden. 1935 (Amtsbl. für den Landespolizeibezirk Berlin,
Der gebildete Sperrbezirk wird durch folgende RE en die Kigeniümer der Ufergrund-
Straßen begrenzt: sfücke bzw. die Anlieger |
Norden: Weserstraße, a) des Bullengrabens und seiner Nebengräben
Osten: Pannierstraße, einschl. der Mündungsarme (Burgwallgräben),
Süden: Braunauer Straße, b) des Jürgengrabens (auch Dorf- und Würgen-
Westen: Friedelstraße. graben genannt) einschl. des Faulen Sees und der
Die Schutzzone umfaßt die folgenden Verwal- Nebengräben (Hauptgraben und Hohler Weg).
tungsbezirke: Neukölln, Treptow und Mitte. hiermit aufgefordert, bis spätestens 31. Mai 1942
Die angeordneten Sperrmaßnahmen richten eine ordnungsgemäße Räumung der Wasserläufe
sich nach der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vorzunehmen.
vom 29. Oktober U 30 49 Auch Eigentümer, die die ihnen nach dem
Berlin-Neukölln de 94 März. wo nn 03. 42) Wassergesetz obliegende Räumungspflicht durch
Der Polizei Täsident Dolizeiamt Neukölln Privatvertrag anderen Personen übertragen
N P he haben, bleiben dafür verantwortlich, daß die
280 Bekanntmachung. Räumung bis zum genannten Tage ordnungs-
Unter dem Viehbestand des Stadtgutes Blanken- gemäß vorgenommen wird.
felde in Berlin-Blankenfelde ist die Maul- und Der bei der Räumung entstehende Aushub an
Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Wasserpflanzen, Moder, Sand usw. ist möglichst
Den Sperrbezirk bildet die Ortschaft Blanken- ‚vleichmäßig, mindestens 1,50 m vom oberen
felde. Rande entfernt, zu lagern und, soweit er nicht zur
Die Sehutzzone umfaßt den Verwaltungsbezirk Herstellung von Böschungen verwendet wird, in
Pankow. der für die Räumung festgesetzten Zeit vom Ufer
Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der zu entfernen oder derartig einzuebnen, daß keine
viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 29. Ok- Erhöhungen der Ufer entstehen, die das Ab-
tober 1940 (Amtsbl. 5. 301 #f.). laufen des Wassers nach dem Grabenlauf hindern.
Berlin-P e AU A. Pk. V. 3.41.03 22) Gegen. Pflichtige,. die die Räumung der ge-
erlin-Pankow, den 20. März 1942. nen W. läuft nme A U
Der Polizeipräsident. Polizeiamt Pankow. nannten asserläufe versäumen © ker DZ 7
reichend vornehmen, werde ich das in der ge-
281 Bekanntmachung. nannten Polizeiverordnung angedrohte Zwangs-
Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rinder- geld bis zu 50,— RM festsetzen und ggf. die
bestande Räumungsarbeiten auf ihre Kosten durch Dritte
‚1. des Viehagenten Wilhelm Schröder & vornehmen lassen. Bine besondere Benach-
Söhne, Berlin-Friedrichsfelde, Alt-Friedrichs- richtigung durch das Schauamt erfolgt nicht.
felde 46, ; Sahtj der M 5 x
2. des Melkereibesitzers _Martin Schulz, Ss A ES durch. die
Berlin-Biesdorf, Alt-Biesdorf 56, ri
ist erloschen. Meine Anordnungen vom 21. und zu a) am 2. und 3. Juni 1942,
24. Februar 1942 über die getroffenen Sperrmaß- zu b) am 5. Juni 1942.
nahmen und die Bildung eines Sperrbezirks wer- (PA. Ch. HL WG. 83.05. 42)
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EEE EN 40 20. Mm 1000 ©) Berlin-Charlottenburg, den 19. März 1942.
Der Polizeipräsident. Polizeiamt Lichtenberg. Der Vorsitzende des Schauamts VI Berlin.
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