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2. Ein Lade- oder Löschtag umfaßt 24 Stunden ! Magazinstraße 3--5, UU. Sto>, Zimmer 240, in der
und beginnt um 0 Uhr. Zeit zwischen 9 und 15 Uhr, offen aus.
3. Bei Teilladungen gilt nur eine Frist für die Während der Zeit der Offenlegung kann jeder
ganze Ladung. Von dieser Frist steht jeder Teilladung Beteiligte im Rahmen seines Jnteresses Einwendun-
der verhältnismäßige Anteil zu. Bei der Berechnung gen gegen die vorliegenden Pläne erheben. Die Ein-
des Anteils ist davon auszugehen, daß in der Regel wendungen sind bei der oben bezeichneten Dienststelle
8 Stunden täglich für den Umschlag in der Zeit von (Polizeipräsidium, Abteilung 14) schriftlich einzu-
6,00 bis 18,00 zur Verfügung stehen. reichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Es
4. Die Zeit für das Verholen des Fahrzeuges von können während der Offenlegungsfrist nur Einwen-
einer Lade- oder Löschstelle zur anderen ist bei einer dungen erhoben werden, die die Einrichtung von An-
Gesamtladung in die Lade- oder Löschzeit einzu- ' lagen dex im 8 14 des Enteignungsgesezes vom
rechnen, bei einer Teilladung dagegen nicht. 11. 6. 1874 (GS. S. 221) gedachten Art fordern.
5. An Stelle der genannten Lade- und Löschzeiten Einwendungen gegen den Plan, welche bereits in
treten die in einem rechtsgültigen Beschluß eines dem nach dem Wassergesez vom 7. 4. 1913 (GS.
Frachtenausschusses festgesezten oder die auf Partei- , S. 53) für die Herstellung des Entwässerungsgrabens
vereinbarung oder Handelsbrauch beruhenden Fristen, genehmigten Ausbauverfahren (8 164 des Wasser-
wenn sie kürzer sind als die Fristen dieser Verord- gesetzes) erhoben worden sind, werden bei diesem
nung. Planfeststellungsverfahren nicht berücsichtigt, da es
IL 1. Diese Verordnung tritt am 24. Februar 1941 sich bei solchen Anträgen nur um Wiederholungen
in Kraft. früherer Einwendungen handelt.
2. Gleichzeitig treten meine Verordnungen über Desgleichen werden auch Einwendungen, die sich
die Lade- und Löschzeiten in der Binnenschiffahrt vom auf die Entschädigungsfrage beziehen, im Planfest-
28. September 1940 und 12. November 1940 (ver- stellungsverfahren nicht erörtert, sie bleiben vielmehr
öffentlicht u. a. im Amtsblatt für den Landespolizei- dem Entschädigungsfeststellungsverfahren gemäß
bezirk Berlin vom 5. Oktober 1940 Stüc 81 S. 278 88 24 ff. des Enteignungsgesetes vorbehalten.
und vom 30. November 1940 Stü> 97 S. 323) außer Von der Enteignung werden Teilflächen folgender
Kraft. (W. S. 814. T. 22) Grundstäe Betröffen, : 3 Krouise'ühe Erd
Potsdam, den 15. Februar 1941. . Stara Gara Stnopf un rause'sche Erben,
Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg Sein von Berlin-Buchholz, Band 6, Blatt 211,
= Wasserstraßendirektion --. 2. Frau Marie Fischer, geb. Kerkow, Berlin-Buch-
Verordnungen und Bekanntmachungen holz, Schönhauser Straße 62, Grundbuch von Ber-
des Polizeipräsidenten in aan lin-Buchholz, Band 23, Blatt 696, Parz. 7 und 1473;
3. Ernst Treche, Berlin-Buchholz, Marienstraße 3
434... Ernennung. ir « bis 4, Grundbuch von Berlin-Buchholz, Band 18,
Gemäß Erlaß des RFHuChdDtPol. im RMdIJ. Blatt 557, Parz. 4979/13;
vom 21. 1. 1941 -- O.-VuR. Pers. 28/41 -- wird der 4 Karl Diehn, Berlin-Buchholz, Marienstraße 1
zur Zeit beim Pol.-Batl. 307 als Wirtschaftsbeamter hig 2, Grundbuch von Berlin-Buchholz, Band 18,
tätige Polizeiassistent Karl Eggert, geb. am 1. 5. | Blatt 558, Parz. 1495/13;
1902 in Curow, zum Polizeisekretär ernannt und 5. Otto Lutter, Berlin-Buchholz, Pasewalker
mit Wirkung vom 1. 1. 1941 in eine Stelle der | Straße 53, Grundbuch von Berlin-Buchholz, Band
Bes.-Gr. A 7 a eingewiesen. | Nr. 68, Blatt 2131, Parz. 4980/15;
Die Ernennung erhält mit dem Tage der Ver- 6. Julius Krüger'sche Erben, Vertreter: August
öffentlichung Rechtskraft. (P. 3423 Eggert, Karl) Krüger, Berlin-Buchholz, Pasewalker Straße 81,
Berlin, den 17. Februar 1941. Grundbuch von Berlin-Buchholz, Band 33, Blatt
Der Bolizeipräsident. Nr. 1019, Parz. 435 und 5129/433.
135 Annahme in den mittleren Polizeiverwaltungsdienst. (TIL E. 9300. 80)
Der Zivilanwärter Helmut Lawrenz, geb. am Berlin, den 19. Februar 1941.
21. Juli 1904, zur Zeit im Wehrdienst, wird mit Der Polizeipräsident.
dem Tage der Veröffentlichung dieser Verfügung in Abteilung III (Enteignungsbehörde).
den mittleren Polizeiverwaltungsdienst als Polizei-
assistentanwärter angenommen. 137 Zulassung von Buchmachern und Buchmacher-
Die Annahme erhält mit dem Tage der Veröffent- gehilfen für das Kalenderjahr 1941.
lichung Rechtskraft. -(P. 3423 Lawrenz, Helmut 1) Auf Grund des 8 2 des Rennwett- und Lotterie-
Berlin, den 18. Februar 1941. gesezes vom 8. 4. 1922 (RGBl. S. 393) sind nach-
Der Polizeipräsident. stehende Personen im Bezirk der Stadtgemeinde
136 Bekanntmaihung Groß-Berlin für das Kalenderjahr 1941 als Buch-
Yetr. Offenlegung eines Planes. macher bzw. Buchmachergehilfen zugelassen worden:
Die Teilpläne für die zum Zwecke der Herstellung a) Als Buchmacher:
eines Entwässerungsgrabens (Nordgraben) zwischen 1. Ahrens, Kurt, Berlin-Halensee, Joachim-Fried-
Panke und Tegeler See zu enteignenden Teilflächen rich-Straße 54, |
der Grundstücke, die am Schlusse dieser Bekannt- 2. Busse, Theodor, Berlin-Charlottenburg, Richard-
machung näher bezeichnet sind, liegen in der Zeit Wagner-Straße 51,
vom 24. Februar 1941 bis einschließlich 3. März 3. Dahlenburg, Frit. Berlin-Wilmersdorf, Jenaer
1941 zu jedermanns Einsicht im Polizeidienstgebäude, - Straße 11,