Ausgabe A mit Offentlichem Anzeiger
für den Landespolizeibezirkf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
Gtüsef 15 Ausgegeben Berlin, am 19. Februar 1941 41941
Zuhalt :
Inhalt des Reichsgesetzblatt5: Teil I, Nr. 18. S. 47. Anhänge. S. 47. Bewachung der Binnenschiffe. S. 47.
| Apothekenbetriebsreht. S. 47. Kuratie St. Johannes Ev.
Polizeipräsident: Spandauer Schiffahrtkanal = Zahl der S. 48. Maul- und Klauenseuche. S. 48.
an - „= == 0500 SPGIE SELENE
122 Juhalt des Reichsgesetblatts. 124 Sdciffahrtpolizeiliche Anordnung
Teil 1, Nr. 18, Seite 87: Verordnung über die Über- . sher Bewachnng der Binnensehisie. .-
'tragunig von Verwaltungsentscheidungen in der In Durchführung der Deutschen Binnenschiffahrt-
Wirtschaftspexwaltung. Vom 30. Januar 1941. polizeiverordnung vom 12. 4. 1939 (RGBl. U
Seite 88: Verordnung zum Schuße gegen Schädi- | S. 655) wird auf Grund „der Bestimmungen im
“ gungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive ' 8 108 in Verbindung mit 8 69 dieser Verordnung
Stoffe in nichtmedizinischen Betrieben (Röntgen- zux Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung
verordnung). Vom 7. Februar 1941. auf den Wasserstraßen im Landespolizeibezirk Berlin
folgendes angeordnet:
Verordnungen und Bekanntmachungen 1. Auf allen Fahrzeugen, die auf den Wasser-
des Posizeipräsidenten in Berlin. sträßen im Landespolizeibezixrk Berlin am Ufer, im
123 Schiffahrtpolizeilihe Anordnung Fahrwasser oder in dessen Nähe zum Beladen oder
über Änderung der Zahl der Anhänge auf dem Spandauer Entladen, zum Abwarten oder zum Lagern von
" Sdiffahrtkanal. Gütern, zu Handels- oder Wohnzwecen, zum Über-
In Durchführung der Deutschen Binnenschiffahrt- wintern oder zu sonstigen Zwe>en aufgestellt jind
polizeiverördnüng vom 12. 4. 1939 (RGBl. I oder still liegen, muß ständig ein Mann der Be-
S. 655) wird" auf Gründ der Bestimmung im Ab- säßung äls Wache vorhanden sein.
schnitt K 8 18 -- Mä -- B Ziffer 1 dieser Verord- 2. Das nach der Sonderanweisung für den Luft-
nung folgendes angeordnet: schu auf Binnenschiffen vom 23. 4. 1940 vor-
1. Für den Spandauer Schiffahrtkanal von geschriebene Brandschüßgerät muß an Bord sein.
Berlin-Hümboldthäfen bis" Bexlin-Schleuse Plößen- ' 3. Den Anordnungen und Weisungen der Beamten
jee wird statt der unter lfd. Nr. 24 der Zusammen- der Strom- und Schiffahrtpolizei oder der Wasser-
stellung der Höchstabmessungen für Fahrzeuge und schußpolizei ist Folge zu leisten. =
Schleppzüge auf den Märkischen Wasserstraßen (An- 4. Zuwiderhandlungen werden nach der Be-
lage b zu 'den 88 6, 18 == Ns = Zugelüsscien An- stimmung unter Abschiäft II der Deutschen Binnen-
Panne rium voriibergehend jchissahrtpolizeiverordnnng bestraft. |
eer in vie Zahl er Anhärtge wieder zu- 5. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
MEER 220.19 . ; = ;: . Wa. 7810)
zu Tal: 2? Fahrzeuge bis zu 1700 Eichtonnen, i Shrutz Jo83. 5
; Re a: 3 FaFieuge vis zu 1700 Eichtonn ei Berlin, den 13. Fehrunf ipl.
en , wobei das ie FE leer Der Polizeipräsident.
i1 44040. . 6 1 +18 k 6 24%), - i 4 He Mttx . |
in Ee En „ai 1090 1 Weigt. 3 = 1928 Anßschreibung eines Apothekenbetriebstechts.
2. Die Einführung des Schleppzwanges für den Das erledigte Recht zum Weiterbe ieh der Rather:
Verkehr "von Faht Eien En 1 über Finowwmaß 5 arbarofsg- Apotheke in Berlin V 30 Farvaro a:
439 im Richtlirig vom Hymb wWafen fia Blöße: ja 11a Maßgahe der Aestenden Vessimmutt
ee M Wp eie Me Mte Zs: gen neh vergehen werden.
hrung" des Sciffsherkehrs 'bei Eintritt höhe Geeignete Pewerber werden hierdurch a facit
Wostfaneng "Wer firfeien Bertehts dies effot derb. 15 zum 8 „ag 1941 Hr Gesu unit: Be
. " .- . x durch RAdErlaß des Dexxn mReihF-
3. Z1 niderpa noe werden nach der Bestim- iu des Zimen Te Beih von 7
mung "ünter Ziffer I] is Deutschen Yinnenshiff- thefenbetriebsrechten vom 31. 5 19) (RMBliV.
fahrtppligciheg ung h tref R S. 1241) und durch Rd 8 über die Ausschreibung
4.“Diese And g“tritt 'äm 20. Februar 1941 von Apothekenbetriebsrechten und Festsehung des
in Kraft. . (III. Wa. 7716. 3) Betriebsberechtigungsalters vom 3. . 1940
Berlin, den 11. Febwar 9 Fim . 31767) - vörgeschriebenen Unterlagen
Der" Polizeipräsident. HiftliG bei jnix einzureichen.
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