Ausgabe A mit Offentlichem Anzeiger
für öden gandöespolizeivezirf Berlin
nebst Öffentlichem Anzeiger.
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Gti 12 Ausgegeben Berlin, am 8. Februar 1941 41941
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Zuhalt :
Inhalt des Reichsgesetzblatt3 : Teil I, Nr. 12 und 13. S. 39. Ernennung Wiegand. S. 39. Öffentlicher Versteigerer
Dberpräsident: Fuhrleistungen =- Schnee- und Glatteis- | Hons. S. 40. Wassermann'sche Reaktion =- Berichtigung.
zuschlag. S. 39. . 40. Entschädigung fesistellungstermine. S. 40. Wasser-
Polizeipräsident: Amtsblatt =“ Postbezugspreis. S. 39. hbucheintragung. S. 40. Maul- und Klauenseuche. S. 4U.
.
99 PBoitbezugspreis des Amtsblatts für den Landespolizeibezix! Berlin.
Der vierteljährliche Bezugspreis des Amtsblatt3 für den Landespolizeibezirt Berlin wird mit
Wirkung vom 1. April 1941 ab wie folgt festgesetzt:
Ausgabe A (mit Öffentlichem Anzeiger) . .« - 4,10 ZA,
Ausgabe B (ohne Öffentlichen Anzeiger) . . . 2,20 ZM.
Die Postzeitungsgebühren sind in diesen Beträgen enthalten.
Berlin, den 1. Februar 1941. (P. 1114a [Amtsbl.] 41)
Der Polizeipräsident.
100 Juhalt des Reichsgesetblatts. - S. 115) und der Nr. 6 der dazu erlassenen Aus-
Teil 1, Nr. 12, Seite 60: Verordnung über Erxbhof- führungsanordnung vom 30. Juni 1940 (Mitt.-Bl.
recht. Vom 22. Januar 1941. " des Reichskommissars für die Preisbildung 1 S. 464)
Seite 62: Berichtigung der Verordnung zur Ände- berechnet werden, kann bei Schnee und Glatteis ein
rung des Maß- und Eichrechts vom 31. Dezember Winterzuschlag von 25 v. H. berechnet werden. Die
1940 (Reichsgesetzbl. 1941 I S. 17). Vom 20. Ja- Dauer des Zuschlages wird von dex Jndustrie- und
nuar 1941. Handelskammer zu Berlin bekanntgegeben.
Nr. 13, Seite 63: Sechste Verordnung über die Ver- 8 2. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Ver-
einfahung der Verwaltung (Gewerbesteueraus- kündung in Kraft. Für Fuhrleistungen, die seit
gleich). Vom 14. Januar 1941. dem 1. Januar 1941 ausgeführt worden sind und
Polizeiverordnung Über Verfahren, Mittel und über die noch nicht endgültig abgerechnet worden ist,
Gegenstände zur Unterbrechung und Verhütung darf der nach 8 1 zugelassene Zuschlag für die von
von Schwangerschaften. Vom 21. Januar 1941. der Industrie- und Handelskammer auf Grund des
Seite 64: Verordnung zur Änderung des Reichs- für den außerbahnamtlichen Rollfuhrverkehr gelten-
arbeitsdienstgeseßes. Vom 30. Januar 1941. den Tarifs der Reichsverkehrsgruppe Spedition und
Lagerei vom 7. März 1940 bekanntgegebenen Tage
Verordnungen und Bekanntmachungen des Ober- in Rechnung gestellt werden. (14. 3 a. 10123. 41)
präsidenten der Provinz Mark Brandenburg. Berlin, den 31. Januar 1941.
101 Anordnung Nr. 6/41 Dex Stadtpräsident der ReichShauptstadt Berlin.
über die zusäßlihe Berechnung eines Schnee- und Glatt-
eiszuschlages bei Fuhrleistungen vom 31. Januar 1941. Verordnungen und Bekanntmachungen
Auf Grund des 8 2 des Gesetßes zur Durchführung des Polizeipräsidenten in Berlin.
des Vierjahresplanes 7 Bestellung eines Reichs- 102 Ernennung.
kommissars für die Preisbildung -- vom 29. Ok- Gemäß Erlaß des Reichsführers 54 und Chefs der
iober 1936 (RGBl. 1 S. 927), des 8 4 der Verord- Deutschen Polizei im Reichsministerium des Junern
nung über Höchstpreise für Fuhrleistungen mit vom 29. 1. 1941 -- O-VuR. Pers. V. Wiegand,
Kraftfahrzeugen im Nahverkehr vom 15. Januax Wilhelm 15 -- wird der zur Zeit im Heeresdienst
1940 (RGBl. I S. 115) und der Ersten Verordnung stehende Polizeisekretär Wilhelm Wiegand, geb.
über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befug- 12. 10. 1901, zum Polizeiobersekretär ernannt und
nisse des Reichsfommissars für die Preisbildung mit Wirkung vom 16. November 1940 in eine Stelle
vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291) der Bes.-Gr. A 5 b eingewiesen.
ordne ich im Einvernehmen mit dem Polizeipräsi- Die Ernennung erhält mit dem Tage der Ver-
denten in Berlin für die Reichshauptstadt Berlin an: öffentlichung Rechtskraft.
8 1. Wenn die Entgelte für Fuhrleistungen nach ' (P. 3423 Wiegand, Wilhelm 14)
den Leistungssäßen des Teiles Ill der Nahverkehrs- Berlin, den 5. Februar 1941.
preisverordnung vom 145. Januar 1940 (RGBl. 1 Der Polizeipräsident.