Muster Zweitschrift ist bis spätestens 20. 12. 1941, 20 Uhr, in
len dem Bolizcirevier, in dessen Dienstbereich die Grund-
ftüd? lieg n bzw. das Grundstü> licgt od r die
Auzslegung durch ort3ansässig?n Schädling3bekämpfer
erfolgte, zweds Kontrolle abzugeben; nach Straßen
und Sausnummern sortieren!
Bescheinigung.
<a
Name : ... MN M akt t SIGE LEBE
Wohnung: --.....-------- Nn rien
(de3 zur Auslegung von Rattenbekämpfung3mitt:ln Verpflichteten)
ist heute das zugelassene und 1941 für die Zwete der Rattenbekämpfung hergestellte Mittel
(Name des Präparates)
P>. ä& 20 Broden, B>. & 40 Broden, .....- BE. 5 70 Broten,
B&. 3 ca. 150 Broden, 7 Vel. & ca. 300 Broken, .. VP>. 3 ca. 600 Broten,
Fl. & ca. 20 ccm, ...-......-- Fl. 8 ca. 40 ccm, ..--------- Fl. 3 ca. 80 ccm
abgegeben.
Das Mittel ist für das Grundstü>
Straße Nr. -.-- bestimmt und joll ausgelegt werden
(Auslegung3ort, 3. B- Keller, Kellergang, Gartenanlage usw. usw., hier angeben)
Berlin- 4". Dezember 1941.
(Unterschrift und. Geschäftöstempel des Verkäufers)
Muster. Zweitschrift ist bis spät-st"n3 20. 12. 1941, 20 Uhr, in
nemme dem Bolizeir-vier, in dessen Dienstbereich die Grund-
stücke liegen bzw. das Grundstü> liegt, auf denen
bzw. dem die Auslegung durch den Schädlings-
befämpfer erfolgte, zweds Kontrolle abzugeben; nach
Straßen und Hausnummern jortieren !
Auslegebescheinigung.
Auf dem bebauten =- unbebauten =- Grundstüd .
sind... Mieter, Lebensmittelgeschäfte, qm Hofgarten,
qm Fabrik oder Lagerraum
Besizer oder Verwalter ..
(der zur Auslegung verpflichtet ist)
Durch den Unterzeichneten wurde am . Dezember 1941 das Präparat
in Kellern =- Gängen -- Hof = Garten ausgelegt in einer Menge von
...... fertigen Broden
selbst hergestellten Brocken aus en
Wurde Nattenbefall festgestellt? Ja = Nein.
Ist dem Besißer oder Verwalter der Befall zur weiteren Bekämpfung gemeldet? Ja =- Nein.
Die Auslegebescheinigung ist dem +. M IESE OR REEET m
(Stand, Name)
übergeben worden.
Berlin- ...... , den . Dezember 1941.
(unterschrift und Stempel)
Zweitschrift muß - Tage nach Auslegung durch den Schädlingsbekämpfer dem Polizeirevier über-
geben jein, in dessen Bezirk das Grundstüd liegt.
269
Fir
Py
Her