ausgabe A mit Offentlichem Anzeiger
für öden Candespolizeivezirt Berlin
nebst Öffentlihem Anzeiger.
Gttder SS Ausgegeben Berlin, am 1. November 1941 4941
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Suuhalt :
Inhalt des Reichsgefeßblatts: Teil 1, Nr. 119 bis 122. ! zeiten. S. 257. Groß- und Kleinhandel -- Verkaufszeiten.
S. 257. S. 258. Maul- und Klauenseuche. S- 258/259.
n Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts : Schleusenbetriebs-
Polizeipräsident: Öffentliche Belobigung Seifert. S. 257. zeit. S. 259. Ungültiges Prüfungszeugnis Ganß. S. 259.
Ernennung Preuß. S. 257. Fischgeschäfte =- Verkaufs- 1 Verlorene Ausweije. S. 259.
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699 Juhalt des Reichsgesetblatts. Seite 662: Verordnung über die Handhabung des
Teil 1, Nr. 119, Seite 641: Verordnung über die Be- Feiertngorechts während des Krieges. Vom
förderung während des Krieges gefallener, ge- zt. ftiober 1941. : |
storbener oder vermißter Soldaten. Vom 10. Ofto- Verordnung über den Schuß des Bußtages 1941.
ber 1941. Vom 27. Oktober 1941.
Seite 642: Verordnung über Frauenmilchsammel- Verordnungen und Bekanntmachungen
stellen. Vom 15. Oktober 1941. des Polizeipräsidenten in Berlin.
Seite 643: Verordnung über Zolländerungen. Vom 700 Öffentliche Belobigung.
18. Oktober 1941. . Im Namen des Führers habe ich die öffentliche
Seite 644: Berichtigung der Verordnung zur Ände- ' Belobigung des Oberwachtmeisters der Schußpolizei
rung der Bestimmungen über Tagegelder und Ent- d. Res. Ernst Seifert aus Berlin-Köpeni>, Land-
schädigung für Reisekosten des Reichskanzlers, der jägerstraße 1, mit dem Ausdru meiner bejonderen
Reichsminister und der Reichsstatthalter vom Anerkennung ausgesprochen.
18. September 1941 (Reichsgesegbl. 1 S. 571). Der Genannte hat am 7. Februar 1941 auf der
Vom 16. Oktober 1941. zmgesroreuen Fanger einen eingebrochenen und
Nr. 120, Seite 646: Drittes Gesetz zur Änderung des in die Gefahr des Ertrinkens geratenen 6jährigen
Deutschen Beamtengesehes. Vom 21. Oktober 1941. Schüler gerettet uw Hierin En Mensihentehen von
R T . : S. 4.
Seite 650: Zweite Verordnung zur Durchführung Berlin, den 18. Oktober 1941
des Ehegesundheitsgesezes. Vom 22. Oktober 1941. ' Tor -P size : id i
Seite 651: Verordnung über Zolländerungen. Vom Der Polnzeiprafident
22. Oktober 1941. 701 Ernennung zum Polizeiinspektor.
Seite 652: Berichtigung der Verordnung über die | Gemäß Erlaß des Reichsführers 44 und Chefs der
Staatsangehörigkeit der Bewohner von Eupen, Deutschen Polizei im Reichsministeriuum „des Innern
Malmedy und Moresnet vom 23. September 1941 vom 7. Oktober 1941 -- O. VuR. Pers. 527/41 --
(Reichsgesetbl. 1 S. 584). Vom 22. Oktober 1941. wird dir a. pP. htieinnspetor When Preuß, ge-
3 5 . | | . . oren 9. Januar 1907, 3. Zt. im auswartigen Sm“
Nr. 121, Seite 653: Verordnung über die Bestellung saß, zum Polizeiinspektor ernannt und mit Wirkung
eines Reichsbeauftragten für die Heil- und Pflege“ pom 1. November 1941 in eine Stelle der Bes.-
talten. Vom 23. Oktober 1941. : ; ..: |
auf . 2 . Gr. A 4 c2 eingewiejen.
Seite 654: Zweite Verordnung zur Änderung des Die Ernennung erhält mit dem Tage der Ver-
Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Sammlungen öffentlichung Rechtskraft.
und jammlungsähnlichen Veranstaltungen (Samm- (P. 3422 Preuß, Wilhelm)
[nngsgeseh). Vom 25- Otioder 041 Berlin, den 29. Oktober 1941.
Berordnung zur Durchführung und Ergänzung des Per Polizeipräsident
Ehegesezes und zur Vereinheitlihung des : n |
internationalen Familienrechts (Vierte Durc<- 792 Anordnung
führungsverordnung zum Ehegeses -- 4. DVO- über die Verkaufszeit in Geschäften, die si< mit dem
EheG). Vom 25. Oktober 1941. Verkauf von Fischen befassen.
Seite 660: Anordnung über die Ernennung der Auf Grund der Verordnung des Reichsarbeits3-
Beamten der Sozialverwaltung und die Beendi- ministers über den Ladenschluß vom 21. Dezember
gung des Beamtenverhältnisses. Vom 18. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2471) und den dazu ergangenen
1941 Durchführungsbestimmungen vom 21. Dezember
Ut. 199, Seite 661: Zweite Verordnung über die 1939 ordne ich folgendes an: "
Verlängerung von Fristen des Fideikommiß- und Geschäfte, die sich mit dem Verkauf von Fischen be-
Stistunasrechts. Vom 24. Oktober 1941. | fassen, müssen zum Zweeke der Umtragung der Ver-
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