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Volume Stück 43, 28. Mai 1941

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1941 (Public Domain)

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flügel befassen, brauchen nur geöffnet zu werden, Die angeordneten Sperrmaßnahmen richten sich 
wenn ihnen Ware zugeteilt worden ist; sobald die nach der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 
Ware verkaufsfertig abgegeben werden kann, sind 29. Oktober 1940 (Amtsbl. S. 301 ff.). Der ge- 
aber die Geschäftsinhaber verpflichtet, ihre Verkaufs- bildete Sperrbezirk wird durch folgende Straßen be- 
stellen jeweilig sofort zu öffnen und dann die für grenzt: 
die Lebensmittelgeshäfte vorgeschriebenen Verkaufs- im Norden durch die Jonasstraße, 
zeiten einzuhalten. Außerdem müssen die Geschäfts- im Osten durch die Jlsestraße, 
inhaber durch einen Aushang, der von außen deut- im Süden durch die Emser Straße, 
lich leSbar sein muß, laufend bekanntgeben, wann im Westen durch die Hermannstraße. 
und für welche Kundennummern voraussichtlich der Die Schutzzone umfaßt die folgenden Verwal- 
nächste Verkauf stattfinden wird. tungsbezirke: Neukölln, Treptow, Tempelhof. 
Ohne Rücksicht darauf, ob Ware vorhanden ist, (PA. Nk. V. 3. 4103. 41) 
müssen die im vorstehenden Absatz bezeichneten Ge- Berlin-Neukölln, den 21. Mai 1941 
schäfte stets an jedem Sonnabend von spätestens 8,30 D fizei EE u wd .. 
bis 14 Uhr geöffnet werden. er Volizeipräsident. Polizeiamt Neukölln. 
5. Für den Verkauf von Milch und Backwaren 36 Bekanntmachung. 
it es bei den bisher geltenden B- In dem Viehbestand des Melkereibesiters Albert 
6. Offene Verkaufsstellen des Lebensmittelhandels Iv zu Zeriin N 65, Schulstraße 28, ist die Maul- 
. Ib ... 4 jeuche amtstierärztlich festgestellt wor- 
einschließlich des Nahrungsmittelhandwerks, bei 5,61 Der Sperrbezirk wird durch di <hstehend 
venen Kunden in die Spätkäuferliste eingetragen Straßen Benrenzt: 3 Ur 36 13 ENDEN 
sind, müssen bis 19,30 Uhr geöffnet bleiben. Ein Gren | . 
früherer Geschäftsschluß, jedoch nicht vor 19 Uhr, ist im Norden durch die Nazarethkirc<h-, Hochstädter 
nur eu Abfertigung sämlticher eingetragenen und Scisiraße die Maxtin-Opib- und Psersträß 
Spätkäufer gestattet. im 1 2 Maun pi3: u erstraße, 
pa auf oeiaten un und an Tagen vor Feier- im Süden durch die Wiesen-, Reini>endorfer und 
tagen müssen auch Geschäfte mit Spätkäufern um Pläntagenirähe, die Prinz-Eugen-Straß 
19 Uhr schließen. e Prinz-Cugen-SItraßt. 
8. Die Bestimmungen zu 1 und 2 gelten auch für Die Schutßzone umfaßt die folgenden Verwal- 
Gemiiihiorenneswäte wenn in ihnen Lebensmittel kanghezite: Bedding, Reinikendorf, Pankow, 
eilgehalten werden. Prenzlauer Berg, itte und Tiergarten. Die 
9.) Die Anordnung vom 2. April 1941 über den Sperrmaßnahmen richten sich nach der viehseuchen- 
Ladenschluß in offenen Verkaufsstellen (Amtsbl. polizeilichen Anordnung vom 29. Oktober 1940 
S. 91), durch die der 8 1 der Ladenschlußanordnung (Amtsblatt Seite 301). (PA. Wd. V. 3. 4103. 41) 
aw 22. an 9 EG aan erfahren Berlin, den 16. Mai 1941. 
atte, wird aufgehoben. (IV. GA. 8330. 00. 468) Rolizeipräsf Rolizei ; 
Berlin. den 23. Mai 1941. Der Polizeipräsident. Polizeiamt Wedding. 
Der Volizeipräsident. 361 Bekanntmachung. 
Die Maul- und Kl in d i 
355 EREN an Wen 1 der Melkereibesiter atenseumhe in det Viehbestand 
Der Bezirksbürgermeister des Berwa tungs- a) Karl Stein, Berlin SO 36, Reichenberger 
veins Reiniefenpon der Reichshaupistadt Berlin Stär 145-146, nE SOE 
at die k inziehung des Teiles der öffentlichen b) riß Zaugg, Berlin N 4, Ruppiner Straße 4 
Biedenkopfer Straße in Berlin-Tegel zwischen der ist ais 3 gg, Berlin N 4, Ruppiner Straße 4, 
Stertraber Straße und dem Eisenhammerweg be- Zu 3: Die am 25. 4. 1941 angeordneten Sperr- 
: Gemäß 8 57 des Zuständigkeitsgesehes vom maßnahmen und die Bildung eines Sperrkreijes 
1. juguit 1883 (Geseßsammlung Seite 237) bringe Zu b: Die am 28. 4. 1941 für das Gehöft an- 
ich dieses Vorhaben zur öffentlichen Kenntnis mit geordneten Sperrmaßnahmen hebe ich auf. D 
zi , 4 jf. Der 
der Aufforderung, Einsprüche hiergegen binnen Spexrbezirk blei > Souchenfalles 
0 . zt eibt wegen des Seuchenfalles. Schulze, 
vier Wochen, vom Tage der Veröffentlichung im Rheinsberger Straße 53, noch bestehen 
Aicha für DE Fandespolizeibezit Berlin an : 9» (PA 5 V 2 4103. 41) 
net, Ur L i ; ic 7 . . .. | . 0.2 2. 
R machen. Me "9 des Ausschlusses geliend Berlin, den 21. Mai 1941. 
Ein Übersichtsplan liegt während dieser Zeit vo Dex Polizeipräsident. Polizeiamt Mitte. 
di AETR Poliztiamt Wedding, en R 4, 362 Bekanntmachung 
ausseestra „H Tr., Zimmer 23, insicht- : ekanntmachung. | 
nahme aus. ie Wd. 25, Zur Sinsich Die Maul- und Klauenseuche unter dem Vieh- 
Berlin N 4, Chausseestraße 95, den 21. Mai 1941. bestand des Franz Guse, Berlin-Buchholz, Pase- 
Der Polizeipräsident. "Voliteiamt Wedding. 0 S0 An ist erlösen. er Ano: 
" nung vom 26. Uprii 19: mtsblatt O. 1145 
359 Bekanntmachung. Nr. 297) über die Sperrmaßnahmen sowie die 
In dem Viehbestand des Melkereibesiters Bildung eines Sperrbezirks wird hiermit auf- 
Mittag, Berlin-Neukölln, Schierker eisiger En gehoben. (PA. Pk. V. 3. 4103. 41) 
Maui“ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt Berlin-Pankow, den 22. Mai 1941. 
WOLYDEN. Der Polizeipräsident. Volizeiamt Pankow.
	        
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