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flügel befassen, brauchen nur geöffnet zu werden, Die angeordneten Sperrmaßnahmen richten sich
wenn ihnen Ware zugeteilt worden ist; sobald die nach der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom
Ware verkaufsfertig abgegeben werden kann, sind 29. Oktober 1940 (Amtsbl. S. 301 ff.). Der ge-
aber die Geschäftsinhaber verpflichtet, ihre Verkaufs- bildete Sperrbezirk wird durch folgende Straßen be-
stellen jeweilig sofort zu öffnen und dann die für grenzt:
die Lebensmittelgeshäfte vorgeschriebenen Verkaufs- im Norden durch die Jonasstraße,
zeiten einzuhalten. Außerdem müssen die Geschäfts- im Osten durch die Jlsestraße,
inhaber durch einen Aushang, der von außen deut- im Süden durch die Emser Straße,
lich leSbar sein muß, laufend bekanntgeben, wann im Westen durch die Hermannstraße.
und für welche Kundennummern voraussichtlich der Die Schutzzone umfaßt die folgenden Verwal-
nächste Verkauf stattfinden wird. tungsbezirke: Neukölln, Treptow, Tempelhof.
Ohne Rücksicht darauf, ob Ware vorhanden ist, (PA. Nk. V. 3. 4103. 41)
müssen die im vorstehenden Absatz bezeichneten Ge- Berlin-Neukölln, den 21. Mai 1941
schäfte stets an jedem Sonnabend von spätestens 8,30 D fizei EE u wd ..
bis 14 Uhr geöffnet werden. er Volizeipräsident. Polizeiamt Neukölln.
5. Für den Verkauf von Milch und Backwaren 36 Bekanntmachung.
it es bei den bisher geltenden B- In dem Viehbestand des Melkereibesiters Albert
6. Offene Verkaufsstellen des Lebensmittelhandels Iv zu Zeriin N 65, Schulstraße 28, ist die Maul-
. Ib ... 4 jeuche amtstierärztlich festgestellt wor-
einschließlich des Nahrungsmittelhandwerks, bei 5,61 Der Sperrbezirk wird durch di <hstehend
venen Kunden in die Spätkäuferliste eingetragen Straßen Benrenzt: 3 Ur 36 13 ENDEN
sind, müssen bis 19,30 Uhr geöffnet bleiben. Ein Gren | .
früherer Geschäftsschluß, jedoch nicht vor 19 Uhr, ist im Norden durch die Nazarethkirc<h-, Hochstädter
nur eu Abfertigung sämlticher eingetragenen und Scisiraße die Maxtin-Opib- und Psersträß
Spätkäufer gestattet. im 1 2 Maun pi3: u erstraße,
pa auf oeiaten un und an Tagen vor Feier- im Süden durch die Wiesen-, Reini>endorfer und
tagen müssen auch Geschäfte mit Spätkäufern um Pläntagenirähe, die Prinz-Eugen-Straß
19 Uhr schließen. e Prinz-Cugen-SItraßt.
8. Die Bestimmungen zu 1 und 2 gelten auch für Die Schutßzone umfaßt die folgenden Verwal-
Gemiiihiorenneswäte wenn in ihnen Lebensmittel kanghezite: Bedding, Reinikendorf, Pankow,
eilgehalten werden. Prenzlauer Berg, itte und Tiergarten. Die
9.) Die Anordnung vom 2. April 1941 über den Sperrmaßnahmen richten sich nach der viehseuchen-
Ladenschluß in offenen Verkaufsstellen (Amtsbl. polizeilichen Anordnung vom 29. Oktober 1940
S. 91), durch die der 8 1 der Ladenschlußanordnung (Amtsblatt Seite 301). (PA. Wd. V. 3. 4103. 41)
aw 22. an 9 EG aan erfahren Berlin, den 16. Mai 1941.
atte, wird aufgehoben. (IV. GA. 8330. 00. 468) Rolizeipräsf Rolizei ;
Berlin. den 23. Mai 1941. Der Polizeipräsident. Polizeiamt Wedding.
Der Volizeipräsident. 361 Bekanntmachung.
Die Maul- und Kl in d i
355 EREN an Wen 1 der Melkereibesiter atenseumhe in det Viehbestand
Der Bezirksbürgermeister des Berwa tungs- a) Karl Stein, Berlin SO 36, Reichenberger
veins Reiniefenpon der Reichshaupistadt Berlin Stär 145-146, nE SOE
at die k inziehung des Teiles der öffentlichen b) riß Zaugg, Berlin N 4, Ruppiner Straße 4
Biedenkopfer Straße in Berlin-Tegel zwischen der ist ais 3 gg, Berlin N 4, Ruppiner Straße 4,
Stertraber Straße und dem Eisenhammerweg be- Zu 3: Die am 25. 4. 1941 angeordneten Sperr-
: Gemäß 8 57 des Zuständigkeitsgesehes vom maßnahmen und die Bildung eines Sperrkreijes
1. juguit 1883 (Geseßsammlung Seite 237) bringe Zu b: Die am 28. 4. 1941 für das Gehöft an-
ich dieses Vorhaben zur öffentlichen Kenntnis mit geordneten Sperrmaßnahmen hebe ich auf. D
zi , 4 jf. Der
der Aufforderung, Einsprüche hiergegen binnen Spexrbezirk blei > Souchenfalles
0 . zt eibt wegen des Seuchenfalles. Schulze,
vier Wochen, vom Tage der Veröffentlichung im Rheinsberger Straße 53, noch bestehen
Aicha für DE Fandespolizeibezit Berlin an : 9» (PA 5 V 2 4103. 41)
net, Ur L i ; ic 7 . . .. | . 0.2 2.
R machen. Me "9 des Ausschlusses geliend Berlin, den 21. Mai 1941.
Ein Übersichtsplan liegt während dieser Zeit vo Dex Polizeipräsident. Polizeiamt Mitte.
di AETR Poliztiamt Wedding, en R 4, 362 Bekanntmachung
ausseestra „H Tr., Zimmer 23, insicht- : ekanntmachung. |
nahme aus. ie Wd. 25, Zur Sinsich Die Maul- und Klauenseuche unter dem Vieh-
Berlin N 4, Chausseestraße 95, den 21. Mai 1941. bestand des Franz Guse, Berlin-Buchholz, Pase-
Der Polizeipräsident. "Voliteiamt Wedding. 0 S0 An ist erlösen. er Ano:
" nung vom 26. Uprii 19: mtsblatt O. 1145
359 Bekanntmachung. Nr. 297) über die Sperrmaßnahmen sowie die
In dem Viehbestand des Melkereibesiters Bildung eines Sperrbezirks wird hiermit auf-
Mittag, Berlin-Neukölln, Schierker eisiger En gehoben. (PA. Pk. V. 3. 4103. 41)
Maui“ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt Berlin-Pankow, den 22. Mai 1941.
WOLYDEN. Der Polizeipräsident. Volizeiamt Pankow.