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Volume Stück 22, 14. März 1940

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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IX. Zur erfolgreichen Durchführung der Ratten- 1 X. Küchenabfälle und sonstige Abfallstoffe, insbe- 
befämpfung werden folgende Mindestmengen sondere Müll und Dung sowie Gerümpel, müssen 
-- jei es nun der auslegefertigen Broken yder sei rechtzeitig vor dem 17. bzw. 21. November 1940 ent- 
es der mit flüssigen Mitteln hergestellten Bro>en =- fernt werden. Für eine rattenges<übte Aufbewah- 
der amtlich zugelassenen Meerzwiebelpräparate fest- rung von Lebens- und Futtermitteln ist zu sorgen. 
gejept: S . . . XL Die Schlupflöcher der Ratten sind gleich nach 
1. Für den Kleingärtner (Laubenbesizer) eine Beendigung der Rattenbekämpfung in geeigneter 
Brokenpa>ung, Mindestinhalt 40 Broden. Weise fest abzudichten, gegebenenfalls sind auch son- 
2. Für Siedlungshäuser und Siedlungsgelände: stige Vorkehrungen zu treffen, um ein Neuauskönnzen 
- J00G lon Hee j . von Ratten möglichst zu verhindern. Tote Ratten 
Maa 8E Steier des Sivdiunaohanjes 30 Broden. 7nd unmittelbar nach dem Auffinden zu vergraben 
18 Tn Je INERENEEENG "He oder zu verbrennen. Übriggebliebene Reste der Ver- 
b) Für ein Siedlungshaus mit Tierhaltung in der rilgungsmittel sind nach Ablauf der Bekämpfungstage 
Nähe der Ställe zusätßlich 40 Broden. zu verbrennen. 
c) Für das noch unbebaute Siedlungsgelände XIL Die Polizeibeamten und die Angehörigen der 
-- mit oder ohne Zaun -- pro 100 qm 10 Broken. Yolizeireserve und Beauftragte der Gesundheitsämter 
3. Für das Wohnhaus: Präsen die Befolgung der getroffenen Anordnungen. 
42 ( -. rth , . Ihnen ist Zugang zu allen in Frage kommenden 
er zes Fs En Hiper) der. „Zahl Auslegestellen zu verschaffen. Außerdem ist ihnen die 
EI RERE CIC 3 nä Ankaufs- bzw. Auslegebescheinigung sowie die leere 
. Zn Hanieen mit bis zu 10 Wohnungen je Wohnung Bettung der verwendeten Meerzwiebelpräparate vor- 
? / zulegen. 
R in Häusern mit bis zu 20 Wohnungen je Wohnung Wird bei der Kontrolle noch Rattenbefall festge- 
5 Brocden, siellt, so kann Wiederholung der Bekämpfungsmaß- 
in Häusern mit über 20 Wohnungen je Wohnung 1mahmen angeordnet werden. 
4 Brocken XIII, Die Fachgeschäfte (* 2 i 
/ nN . Die Fachgeschäfte (Apotheken und Drogerien) 
b) für Gärten oder Grünflächen, die zum Wohn- sind verpflichtet, von der Bescheinigung nach dem an- 
haus gehören, außerdem noch zusählich 20 Broen. gefügten Muster Durchschriften (sogen. Doppel) anzu- 
IEE eu. fertigen und diese in dem Polizeirevier, in dessen 
4. Für die Schiffahrt: Dienstbereich das Grundstück liegt bzw. die Grund- 
a) Bootsschuppen, 1 Bro>enpa>ung, Jnhalt stücke liegen oder die Auslegung durch einen orts- 
20 Broden, 20 jifi9en GS Mdngbehnupser gesell ik, zwes 
1). Frachtihilie usw. je nach Größe 20--100 Fontroile vis zum 25. 11. 1540, 76 Uhr, gesamme 
Broken. und straßenweise geordnet abzugeben. 
Tür di 1 „9 . Die ortsansässigen Schädlingsbekämpfer haben von 
5. Für die Betriebe des Nahrungs- und Genuß- .: n . 
mittelgewerbes (Bäckerei, Zleischerei. Ed vein „eenlegehesmeinigmgen nac< dem angefügten 
Zentralmarkthallen, Lebensmittelgeschäfte, Geflügel- uf di : Srhsmnssen (ogen. Doppel) anzufertigen 
und Wildbrethandlungen sowie sonstige ähnliche Ge- und diese gesammelt und straßenweise geordnet in 
schäfte des Nahrungsmittelgewerbes) in ihren gewerb- deit Hotiseirevier, in dessen. Dienstbereich die Aus- 
lichen Betriebsräumen sowie in allen Kellerräumen egung erfolgte, bis zum 25. 11. 1940, 20 Uhr, ab- 
eine Brokenpackung mit 40 Broken Inhalt. zugeben. lei , .. 6.3 
6. Für die anderen gewerblichen Betriebe in den tii" Fe fleichterung der D wuhführung der ) viel“ 
Keller-, Lager- und Speicherräumen, -wegen und legung von Bekämpfungsmi 5; 
as 30 SEIEN c gsmitteln Verpflichteten und 
-pläßen auf 100 qm 20 Brocken. Bei Geschäfts- und deren Beauftragten die Rattenvertilgungsmittel tun- 
Verwaltungsgebäuden in den Keller-, Verpflegungs- lichst in den nächstgelegenen Verkaufsstellen anzu- 
und Küchenräumen auf 100 qm 20 Brocken. kaufen. Ein Ankauf von sogenannter loser Ware in 
7. Bei staatlichen, städtischen und privaten Anlagen Säden oder Tüten, insbesondere durch Kleingarten- 
(wie Garten-, Park- und Bahnanlagen, in Gewächs- vereine oder ähnliche Vereinigungen, ist unzulässig. 
und Gerätehäusern), besonders an den nachstehend an- Cs dürfen nur die in Ziffern 11, VII und VIII auf- 
gegebenen Stellen, auf 100 qm mindestens 10 Bro>en: geführten Vertilgungsmittel in Originalpackungen 
a) in Gebüschen und auf Freiflächen, NE een | 
b)an den Einmü .. . . XIV, Ausfkunft über die Maßnahmen zur Ratten- 
a id „Fen Eun sien von Niederschläg- kämpfung erteilen neben den in den hiesigen städti- 
SII - schen Verwaltungsbezirken eingerichteten Beratungs- 
. c) an den Uferrändern der Parkgewässer, der Seen, stellen die Fachdrogerien und die Apotheken; ebenso 
Teiche und Kanäle, erteilen die Polizeiämter und Polizeireviere kostenlos 
- d) in den unterirdischen großen Kanalrohren und Auskunft. (V 3740. 7. 40) 
Kanalisationsgängen, Berlin, den 19. Oktober 1940. 
e) in der Umgebung von Komposthaufen. Der Polizeipräsident,
	        
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