Ausgabe A mit Anzeiger
für den Oanödespoltizeivezirf Berlin
Glüiif SO / Ausgegeben Berlin, am 16. September 1933 1033
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SiOabt:
Inhalt der Preußischen Gesehsammlung: Nr. 58. S. 225. sperrungen. S. 227. Aufgehobene Straßensperrungen.
Polizeipräsidium Berlin: Straßenbenennungen. S, 225. S. 227.
Naturschubgebiete: 1. „Großer Rohrpfuhl“, „Kleiner Rohr- Andere Behörden: Herstellung von Reichs - Telegraphen-
pfuhl“ und „Teufel8bruch“, S. 225. 2. „Insel Jmchen anlagen. S. 227.
bei Kladow“. S. 226. 3. „Fauler See“ in Bln.-Hohen- Personalnachrichten: Personalveränderungen im Kammex-
jhönhausen. S. 226. Privatanschlußgleis. S. 227. Straßen- " gerichtsbezirk. S. 227.
=
633 Juhalt der Preußischen Geseßsammlung. S 2 bezeichneten Umfange zum Naturschußgebiet
Nr. 58 (13 977) Seite 339: Gesez über die Gin- erklärt, |
gliedevung einiger Parzellen der Landgemeinde 8 2. a) Das Scußbgebiet hat insgesamt eine
Altenberg des Landkreises Kömnigsberg i. Pr. in | Größe von 32,22 ha 11 qm und liegt in den
den Stadtkreis und die 'Stadtgemeinde Königsberg Jagen 62, 52, 50, 25 und 14, Kartenblatt 30, 35,
i. Pr. Vom 8. September 1933. 36 der Berliner Stadtforst Spandau.
13 978) „Seite 340: Gesetz über eine Änderung des b) Die genauen Grenzen der geschüßten Gelände-
preußischen 'Staats8gebiets. Vom 8. September | teile sind in eine Lagekarte mit violetter Farbe ein-
1933. „. getragen, die bei dem Ministerium für Wissenschaft,
13979) Seite 342: Gesetz über die Eingliederung Kunst und Volksbildung niedergelegt ist. Neben-
vor zwei Parzellen der Landgemeinde Gießmanns- ausfertigungen dieser Karte befinden sich bei der
dorf, Kreis Bunzlau, in die Landgemeinde Klein - Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin,
Neundorf, Kreis Löwenberg. Vom 8. September bei der Städtischen Stelle für Naturdenkmalpflege
1933. . | in Berlin, bei dem Polizoipräsidenten in Berlin und
13 980) Seite 343: Verordnung über die Aus- bei dem Polizeiamt Spandau.
führung des Gesees über Pächters<uß vom <) Die Grenzen .des Schußgebietes sind an Ort
22. April 1933 (Reichsgesehbl. 1 S. 221). Vom | und Stelle durch Hinweise in violetter Farbe an den
25. August 1933. an der Grenze stehenden Bäumen kenntlich gemacht.
Verordnungen und Bekanntmachungen 8 3. Es ist untersagt: | | | '
des Polizeipräsidenten in Berlin. a) in das Schutgebiet Pflanzen einzubringen, die
63 Strükonbenomimnat dort wachsenden Pflanzen oder abgestorbenen
Fn 5 rahenhenenmmngen. =... Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen, zu be-
Mit Zustimmung des Preußischen Staatsmmt=- 7455: 5 : Bent QUEIUDEIHEI DD boats
> : . ; AE schädigen, auszugraben, auszureißen oder abzu
steriums benenne ich die nachstehend aufgeführten 7416iden, Blüten oder Zweige abzubrechen oder ab-
Straßen im Polizeibezirk Berlin -- Ortsteil Köpe- zuschneiden vo |
nid --- wie folgt: M teren 0 „il 8 Sch Hie 4 n
1. die Dahlwiher Straße „Apelstraße“, b) innerhalb des Schubgebieies Tieren nacht
3 . j u stellen, sie mutwillig zu beunvuhigen, zu ihrem
2. den Dahlwißer Plat „Gleuelplat“, Fan . Mus . | .
43 . | “ 9 geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu
p. die Ravensteiner Straße „Weinstraße : fangen oder zu töten, sowie Eier, Larven, Raupen,
Berlin, den 9. September 1933. (TI. V. 1201. 7) Puppen, Nester oder sonstige Brutstätten fort-
Der Polizeipräsident. zunehmen oder zu beschädigen,
I. V.: Dr. Mosle. I das Schubacbiet außerhalb der vorgeschriebenen
635 Verordnung ee zu veireren, „
über das Naturschußgebiet „Großer Rohrpfuhl“, „Kleiner 4) Änderungen der Bodenoberxfläche des Schuß-
Rohrpfuhl“ und „Teufelsbruch“ in der Berliner gebietes vorzunehmen, sowie insbesondere jede auf
Stadtforst Spandau. die Gewinnung von Bodenbesiandiwisen nerihieie
Auf Grund des 8 30 des Feld- und Forstpolizei- Tätigkeit; desgleichen jede Entwässerung und jed
Sb im Wortlaut der Bekanntmachung vom Zufuhr von fremdem Wasser durc< Anlage von
21. 1. 1926 (GS. S. 83) wird angeordnet: Kanälen, . |
8 1. Das im Bezirk des Polizeiamts Berlin- e) das Schußgebiet wirtschaftlich zu nuten, z. B.
Spandau in der Berliner Stadtforst Spandau ge- durch bauliche Anlagen, sowie Aufschriften, Bilder,
legene Gelände „Großer Rohrpfuhl“, „Kleiner Werbezeichen und dergl. anzubringen. Ausgenommen.
Rohrpfuhl“ und „Teufel3bruch“ wird in dem im 1 bleiben amtliche Bekanntmachungen und Tafeln, die
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