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Einrichtungen oder auf Entschädigung sind bei dem das Recht zur Einleitung von insgesamt
Preußischen Bezirksausschuß zu Berlin schriftlich in 361 Sek.-L. Tageswasser in die Wuhle an der
zwei Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen. Pyramidenbrüce im Zuge der Lindenstraße im Ver-
Wird ein Widerspruch von einer Person als Eigen- waltungsbezirk Köpeni>, und zwar 178 Sek.-L.
tümer eines bestimmten Grundstücks erhoben, so ist durch das nördliche und 183 Sek.-L. durch das süd-
dieses nach Straße und Hausnummer zu bezeichnen, liche Mündungsbauwerk am Wasserlauf.
auch die Grundbuch- und Katasterbezeichnung anzu- Begründet ist der Antrag mit der Notwendigkeit,
geben. ; . „- die durch den endgültigen Ausbau der Lindenstraße
Etwaige andere Anträge auf Sicherstellung oder und der Straße An ider Wuhlheide im Verwaltungs-
Verleihung eines Rechtes, durc<h welche die von der bezirk Köpeni> bezw. Treptow erforderlich gewordene
StadtBerlin beabsichtigte weitere Benutzung der Spree Ableitung des Niederschlagswassers in der Weise zu
beeinträchtigt werden würde, sind mit den unter Nr. 2 vegeln, daß die anfallenden Wassermengen, die der
bis 5 der 111. Ausführungsanweisung zum Wasser- Wuhle, dem natürlichen Vorfluter für das hier in
geseß (Erlaß vom 29. April 1914 -- Min.-Bl. f. Betracht kommende Niederschlagsgebiet, früher wild
Landwirtschaft 1914 'S. 139 --- abgedruckt auch bei zugeflossen seien, in Rohrleitungen zu fassen sind,
Holt-Kreuß, Erläuterungen zum Wassergesez =-) von denen die eine nördlich (nordwestlich), die andere
bezeichneten Unterlagen einzureichen. südlich (östlich) des Wasserlaufs im Zuge der Linden-
Für die Erhebung von Widersprüchen und die straße durch zwei in die Widerlager und Fundamente
Einreichung von Verleihungsanträgen im Sinne des der Pyramidenbrücke eingebaute Mündungsbau-
vorstehenden Absaßes wird gemäß 88 66, 67 W.G. werke geführt wird. Durch die Vorschaltung je eines
eine vom 23. November 1931 bis zum 21. Dezember Regenauslaufschachtes vor den beiden Mündungs-
1931 (einschließlich) reichende Frist festgeseßt. bauwerken soll die besondere Reinheit des einzu-
. Es ergeht hiermit die Verwarnung, daß die- leitenden Wassers gesichert sein.
jenigen, die innerhalb der Frist keinen Widerspruch - Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen
gegen die Verleihung erheben, ihr Widerspruchsrecht liegen bei dem Preußischen Bezirksausschuß zu
verlieren, daß ferner nach Ablauf der Frist gestellte Berlin, Jnvalidenstraße 52, eine Treppe, Zim-
Anträge auf Verleihung oder Sicherstellung in dem- mer 135, während der Dienststunden in der Zeit
selben. Verfahren nicht berücsichtigt werden und das vom 23. November bis 21. Dezember 1931 (ein-
von Beginn der Ausübung des verliehenen Rechtes schließlich) zur Einsichtnahme für jedermann aus.
an „wegen nachteiliger Wirkung nur noch die im Widevsprüche gegen die Sicherstellung bezw. Ver-
8 82 W.G. bezeichneten Ansprüche geltend gema<t leihung des beantragten Rechtes und Ansprüche auf
werden können. Herstellung und Unterhaltung von schadenverhüten-
Es wird ausdrülich darauf hingewiesen, daß die den Einrichtungen oder auf Entschädigung sind bei
auf Grund der Bekanntmachung vom 2. Juli 1925 dem Preußischen Bezirksausschuß zu Berlin schrift-
und vom -24. Dezember 1927. erhobenen Wider- lich in zwei Ausfertigungen oder zu Protokoll anzu-
sprüche, sofern damit der Antrag auf Entschädigung bringen. Wird ein Widerspruch von einer Person
oder auf schadenverhütende Einrichtungen usw. ver- als Eigentümer eines bestimmten Grundstüds ex-
bunden war, wiederholt bezw. ergänzt werden hoben, jo ist dieses nach Straße und Hausnummer
müssen, wenn nach dem Willen der Widersprechen- zu bezeichnen, auch die Grundbuch- und Kataster-
den die Vergrößerung der Badefläche bei der auf ihre + bezeichnung anzugeben.
Anträge von dem Bezirksausschuß zu treffenden Ent- Etwaige andere Anträge auf Verleihung oder
scheidung berücksichtigt werden soll. Sicherstellung eines Rechtes, durch welche die von
Die Anberaumung einer mündlichen Erörterung der Antragstellerin beabsichtigte weitere Benußung
der rechtzeitig geltend gemachten Widersprüche, der des Wasserlaufs der Wuhle beeinträchtigt werden
Ansprüche auf Herstellung und Untevhaltung von würde, sind mit den unter Nr. 2 bis 5 der Ill. Aus-
sc<hadenverhütenden Einrichtungen und der Ent- führungsanweisung zum Wassergeses (Erlaß vom
schädigungsansprüche vor dem Bezirksausschuß bleibt 29. April 1914 -- Min.-Bl. f. Landwirtschaft 1914
vorbehalten. -1W 335. 194 -- S. 139 --, abgedruckt auch bei Holt-Kreuß, Exr-
Berlin, den 9. November 1931. läuterungen zum Wassergesetz) bezeichneten Untex-
Der Preußische Bezirksausschuß, Abteilung 1 lagen einzureichen.
(Verleihungsbehörde). Für die Erhebung von Widersprüchen und die
911 Wassereinleitung. Einreichung von Verleihungs8- oder Sicherstellungs-
Die "Stadt Berlin hat als Eigentümerin des anträgen im Sinne des vorstehenden Absatzes wird
Unterlaufs der Wuhle (von der Pyramidenbrüfe gemäß 88 66, 67 W.-G. eine vom 23. November bis
im Zuge der Lindenstraße in Berlin-Köpeni> bis zum 21. Dezember 1931 (einschließlich) reichende
zur Spree) mit Schreiben vom 13. Juni 1929 be- Frist festgeseßt.
antvagt, ihr das nachbezeichnete Recht gemäß 8 86 Es ergeht hiermit die Verwarnung, daß die-
Abs. 1 in Verbindung mit 8 46 Abs. 1 Ziffer 1 und jenigen, die innerhalb der Frist keinen Widerspruch
S8 40 Abs. 2 Ziffer 2 des Preußischen Wassergesezes gegen die Sicherstellung bezw. Verleihung erheben,
vom 7. April 1913 sicherzustellen, hilfsweise zu ver=- ihr Widerspruchsrecht verlieren, daß fernex nach Ab-
leihen: lauf der Frist gestellte Anträge auf Verleihung oder