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Volume Stück 41, 19. September 1931

Full text: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Ausgabe A mit Anzeiger 
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für den Landespolizeivezirk Berlin 
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Gl 41 Ausgegeben Berlin, am 19. September 1931 1931 
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Inhalt: 
Polizeipräsidium Berlin: Polizeiverordnung zur Bekämpfung | droschken. S. 218. Bolivianischer Generalkonsul. S. 218 
der Ulmenkrankheit. S. 217. Ausbesserung fehlerhafter Erlöschen der Schweinepest. S. 218. 
Droschken-Fahrprei3anzeiger der für den öffentlihen Ver- Andere Behörden: Reichstelegraphenanlagen. S. 218. 
kehr-zugelassenen Droschken. S. 217. Änderung der Bekannt“ BVekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Verlorene Aus- 
machung vom 20. Mai 1930 über die Fahrpreise für Kraft- weise. S. 218. 
- ZURAREEENN 
Verordnungen und Bekanntmachungen 8 3. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung 
des Polizeipräsidenten in Berlin. zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 2 H 
763 Polizeiverornung oder mit H bestraft. 
. ; 8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der 
zur Bekämpfung der Ulmenkrankheit. I artündung im Amtsblatt für den Landespolizei- 
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die bezirk Berlin in Kraft und am 31. Dezember 1961 
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (GS. außer Kraft. (U FN. 4000. 31.) 
S. 265), des 8 30 des Feld- und Forstpolizeigesetes Berlin, den 9. September 1931. 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Ja- 4. 0 ig 
nuar 1926 (GS. S. 83) sowie des 8 143 des Ge- Der Polizeipräsident. 
sees über die allgemeine Landes8verwaltung vom 764 Ausbesserung fehlerhafter Droschten-Fahrpreis- 
30. Juli 1883 (GS. S. 195) wird mit Zustimmung anzeiger der für den öffentlihen Verkehr zugelassenen 
des Gemeindevorstandes der Stadt Berlin für den Drosc<hken. 
Umfang des Ortspolizeibezirks Berlin folgende Auf Grund des 8 5 Abs. 4 der Polizeiverordnung, 
Polizeiverordnung erlassen: betr. Droschkenwesen (Droschkenordnung) vom 
8 1. Wenn bei Ulmen verdächtige Anzeichen der 22. Juni 1927 =- Amtsblatt für den Landespolizei- 
sogenannten Ulmenfranfheit (Graphium ulmi), ins- bezirk Berlin, Beilage zu Stü 27 vom 2. Juli 
besondere plötliches Vergilben oder plößliches Welken 1927 ==, wird folgende Bestimmung erlassen: 
des Laubes entweder am ganzen Baume oder an 8 1. Die Droschkenunternehmer sind gehalten, 
einzelnen Zweigen auftreten, so hat der Besiger Instandsezungen von Fahrpreisanzeigern nur bei 
binnen einer Woche dem für den Standort der behördlich anerkannten Firmen ausführen zu lassen. 
Bäume zuständigen Polizeiamt hiervon Anzeige zu Anerkannt sind bisher folgende Firmen: 
erstatten. Das Polizeiamt hat die Untersuchung der - Taxameter Aktiengesellschaft, Berlin C 25, 
Ulmen durch die Hauptstelle für Pflanzenschuß in Dir>senstr. 11, 
Berlin zu veranlassen. 2. Einkaufsgenossenschaft des Derbandes der Fuhr- 
8 2. Werden bei der Untersuchung kranke Bäume wersbesiperpern Der mgebung G-m, 
festgestellt, so hat der Besitzer nach näherer Anord- * 53 "Internationale Ta “dx 
... .; rxameter-Gesellschaft m. b. H., 
nung des Polizeiamts auf Grund des Gutachtens . ) : 
. Berlin SO 26, Oranienstraße 24, 
der untersuchenden Pflanzenschußstelle die erfrankten 4. Taxameter - Betriebsgenossenschaft Groß- 
Bäume je nach dem Grade der Erkrankung entweder 3,1in- G. m. b. H., Berlin N 4, Schlegelstraße 9, 
zurückzuschneiden oder zu fällen. | en 5. Kienzle, Uhrenfabriken A.-G., Berlin SW 19, 
Bei Rückschnitt sind die Sc<nittflähen mit Stein- Beuthstr. 20, 
fohlenteer zu überstreichen. Die abgeschnittenen 6. Jnnung vereinigter Droschkenbesizer Groß- 
Zweige sind zu verbrennen; ein gefällter Baum ist Berlins, Berlin SW 61, Belle-Alliance-Str. 16 1, 
zu entrinden und die Rinde samt dem gesamten 7. Mechanische Werkstätten Thiel und Kleiner, 
franken Gezweig zu verbrennen. Der Baum ist al8s-s Berlin, Molkenmarkt 1. 
dann möglichst bald zu Werk- oder Brennholz zu verz“ 8 2, Wer den Bestimmungen dieser Bekannt- 
arbeiten. machung zuwiderhandelt, wird auf Grund des 8 15 
„Der Stumpf ist auszuroden. Falls dies untunlih der Droschkenordnung bestraft. 
sein sollte, ist feine Schnittfläcße mit Teer oder 8 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage 
Karbolineum zu überstreichen. Späterer Sto>aus- ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landes- 
schlag ist alljährlich zu entfernen. polizeibezixrk Berlin in Kraft. 
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