Ausgabe A mit Anzeiger
für den Tanödespolizeibezirf Berlin
GGLü80E 25, / Ausgegeben Berlin, am 6. Juni 1931 1931
= I ZH
SnHcalt:
Polizeipräsidium Berlin: Konsulate. S. 4133. Aufhebung der sperrungen. S. 136. Verlängerte Straßensperrung. S. 137
Krantarife der Ziegeltransport A.G. Berlin. S. 133. Be- Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. S. 137. Geflügelcholera.
zirksschornsteinfeger. S. 133. BPolizeiverordnung über S. 137. Berichtigung. S. 137.
die Regelung des Scießsports. S. 133. Polizeiverordnung
betr. Abänderung der Straßenordnung vom 15. 1. 1929. Vekanntmachungen verschiedenen Juhalts: Mindestentgelte
S. 136. Grabenräumung. S. 136. Einleitung von Grund- für Heimarbeiter in der Schürzenindustrie. S. 137. Ver
wasser. S. 136. Brücensperrungen. S. 136. Strazen- lorene Ausweise. S, 137.
man |
Verordnungen und Bekanntmachungen wird hiermit der Bezirksschornsteinfeger Maxtin
des Polizeipräsidenten in Berlin. Frenzel, Berlin-Tempelhof, Albrechtstr. 122, wohn-
456 Konsulate. . haft, bis auf weiteres bestellt. (11 G. 1951/31.)
1. Herr Joss Gregorio Diaz ist an Stelle des ab- Berlin, den 29. Mai 1931.
berufenen Konsuls Lazaro Chacon zum Konsul von Der Polizeipräsident.
Guatemala in Berlin ernannt worden. 3 . 459 Polizeiverordnung
Hern Dink der das Amt nen Seschuststrägers über die Regelung des Schießsports.
von Guatemala in Berlin bekleidet, ist namens des UU 947 Gründ-der 886,42 und 15 des-Gesekes über
Reichs unter dem 27. April 1981 das Crequatnr die Palizeierwaltg vom 11. 3.1850 (GS. S 265),
erteilt worden. (972. P. 1.31.) des 8 137 des Gesetzes über die allgemeine Landes-
„>. Herr Carlos A. Galarce ist an Stelle des Herrn verwaltung vom 30. 7. 1883 (GS. S. 195) und der
Juan Oyhanarte zum Argentinischen Generalkonsul Vbrordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom
in Hamburg ernannt worden. TURE 6. 72.4924 (RGBl. 1.'S. 44) wird mit Zustimmung
d Dem Generalkonsul ist namens des Reichs unter >65 Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und
em 1. Mai 1931 das Exequatur erteilt worden. yn Berlin für den Umfang des Landespolizeibezirks
NE - (987.P. 1.31.) Berlin folgende Polizeiverordnung erlassen:
3. Dem zum Vizekonsul bei dem Generalkonsulat 8 1. (1) Schießsport mit Handfeuerwaffen aller
der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin er- 9-4 darf nur auf Schießständen betrieben werden,
nannten Herrn Alfred W. Jones ist namens des 5; unbeschadet etwaiger baupolizeilicher Erforder-
Reichs unter dem 7. Mai 1931 das Exequatur erteilt nisse, nach den Vorschriften der Anlage 1 zu dieser
ee ven L-Zunt 1958 1 (1000. P. 4. 31.) Brrodmmng polizeilich genehmigt und abgenommen
Der Polizeipräsident. (2) Vor Erteilung der polizeilichen Genehmigung
457 Aufhebung der Krantarife der Ziegeltransport-A. G. darf mit Arbeiten zur Anlegung von Schießständen
Berlin. nicht begonnen werden.
Hiermit werden folgende Tarife der Ziegeltrans- „G) Bor Erteilung der Abnahmebescheinigung
port-A. G., Berlin, aufgehoben: dürfen Schießstände nicht benutzt werden.
a) Tarif für die an der Spree in Berlin vor dem S 2. (1) Auf den Schießständen darf nur die durch
Grundstück Fruchtstr. 1/2 belegenen Krananlagen der die Genehmigungsurkunde zugelassene Art von Hand-
Ziegeltransport-A. G. zu Berlin vom 21. Juli 1908 feuerwaffen benußt werden. 'Das Verbringen von
(Amtsbl. Potsdam S. 403). nicht genehmigten Handfeuerwaffen auf Schießstand-
b) Tarif für die am Humboldt- und am Pots- anlagen oder in die mit ihnen verbundenen Räum-
damer Hafen belegenen Hrananiogen der Ziegel- lichkeiten ist verboten.
transport-A. G., Berlin, vom 22. März 1926 (2) Handfeuerwaffen dürfen zu und vom Schieß-
(Amtsbl. Berlin S 88). | | . stand nur verpackt und getrennt von dex Munition
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer befördert werden.
Veröffentlihung im Amtsblatt für den Landes- 8 3. (1) Schießsport darf nur unter Aufficht einer
polizeibezirk Berlin in Kraft. (W.S. 8542/31.) zuverlässigen Aufsichtsperson betrieben werden.
Berlin, den 23. Mai 1931.“ (2) Auf jedem Schießstand muß während der
Der Polizeipräsident. Dauer der Schießübungen an einer jedem Teilnehmer
458 > Bezirksschornsteinfeger. sichtbaren Stelle eine Schießanweisung nach dem
Zum Stellvertveter des verstorbenen Bezirks- Muster der Anlage 2 aushängen, die von dem zu-
[c<hornsteinfegers Exnst Kosch, Kehrbezirk Nr. 293, - ständigen Polizeiamt kostenlos abzustempeln ist.
133