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b) Sämtliche im Sreien zwecklos umherstehenden der neunten Seile ist für „Mark“ „Provinz“ zu
Gefäße, in welchen sich Wasser zu sJammeln pflegt setzen. - (991. P. 2. 29.)
(Gießkannen, Töpfe, Slaschen, Konservenbüchsen Berlin, den 12. September 1929.
usw.), sind zu entsernen oder wasserfrei zu hattär : Der Polizeipräsident.
c) Wasserbehälter, Pfuhl- und ähnliche Gruben En
sind entweder völlig dicht zu schließen oder vierzehn- DIO liefen ti deren ollen nach 8 25 des
täglith zu entleeren. Regenwassertonnen sind mit preußischen Ausführunasgesetzes zum Viehsenchengesetz den
gutschließender Drahtgase obzubeikon oder egen Unternehmern zur Last Fallen.
mäßig vierzehntäglich zu entleeren, Jojern nicht vde- Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für
sondere im Handel befindliche mückensichere Connen Candwirtschaft, tigung! s - Forsten wird en
een wendet EE Stethmitkonbruigewäl gender Tarif festgeseßt:
as Ueberziehen von Stechmückenbrutgewä]- ais |
sern mit feinem Oelhäutchen durch Verspritzen von A. Unferjuchungen von Dich im Eisenbahn= und
Slit, Salvinol, Petroleum und Schnakensaprol. Das - . Swe
Berfahren ist möglichst alle 14 Tage, mindestens a) für Großvieh . . je'Stück 0,35 RN
aber monatlich einmal, zwischen dem 1. und 15., zu bd) für Kleinvieh (Kälber bis zu
wiederholen. 2 Monet, Schafe, Ziegen,
8 6. Der Polizeipräsident ist berechtigt, in cmweime,; ausgenommen: |
Einzelfällen andere als die in den 88 3 und 5 ge=" Lämmer, Zickel und Ferkel) „ „ 0,2024
nannten Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen. | ec) für Lämmer, Zirkel und |
8 7. Den mit der Kontrolle über die im 8 1 Ferkel. -. | M... 6072Ä
genannten Maßnahmen beauftragten und mit Licht= d) für Geflügel, ausgenommen
bildausweis versehenen Organen des Magistrats |] TCauben . . . . ., „00344
Berlin ist der Zutritt zu den im Ss 1 bezeichneten für Tauben . 2 al 10.01 ZA
Grundstücken und Räumen in der Seit von 8 bis Bj allen unter a) bis d) bezeichneten Vieharten
0 abr mnesaten und Ryckust bei die is Peträgt die Mindestgebühr für eine Wagenladung
roffenen Maßna! ; alls: | 4707 n ondun
ist ihnen die Bescheinigung gemäß € 3 vorzuzeigen. (Schisfsiadung) „oder: “für Tine Stiitkgutse: DA
s 8. Ergibt sich bei der Nachschau, daß die Ver- und die Höchstgebühr . . 15,00 RÄ
pflichtungen nicht oder nur ungenügend erfüllt wur= Sind mehrere Wagenladungen (Schiffsladun-
den, jo werden die Polizeiämter die erforderlichon an) oder Stückgutsendungen der vorbezeichneten
Maßnahmen auf Kosten der Berpflichteten zwangs= . 53; > 9rton zu gleicher Zeit zu untersuchen, so sin?
weise vornehmen lassen. | . nur. die Stückuntersuchungsgebühren, jedoch mit der
s 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiwer= Maßgabe zu erheben, daß das Gesamtgebührenaus-
ordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150,-- RM, kommen die Mindeostgebühr für die Untersuchung
an deren Stelle im Unvermögensfalle Haft bis zu viner Wagenladung (Schiffsladung) oder eine!
[Fi Cagen kim kf . N Stückgutsendung erreichen muß.
. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem
Tage der Verkündigung in Kraft. Mit dem gleichen B. Un ierjuchn ngen der Zu Handelezweden oder
Zeitpunkt treten die Polizewerordnungen vom 24. zum öffentlichen B aufe zujan
[2. 1926 --- Amtsbl. S. 2--., 1. 6. 1927 -- Amtsb. *-- Biehbestände. |
S. 137 --, 30. 11. 1927 -- Amtsbl. S. 321 --, 20, 3) Sür Großvieh bis 8 Stück . . - 3,0084
4. 1928 -- Amtsbl. S. 100 --, 3. 12. 1928 -- für jedes weitere Stück. . . 0,35 R-
Amtsbl. S. 317 -- und 8. 5. 1929 --- Amtsbl. S. b) Für Kleinvieh (Kälber bis zu 3 Mo-
167 --, die sich auf die Mückenbekämpfung' be- naten“ Schafe, Ziegen, Ebene:
ziehen, außer Kraft. (1. 9a. Allg. 376/29.) ausgenommen: Lämmer, Zickel, Ser-
Berlin, den 17. September 1929. kel) bis w12 Stück. . ... 3,00 2%
Der Polizeipräsident. für jedes weitere Stück . . . -. -. 0,20%
595 Berichtigung. 2) Sür Läminr, Zickel und Zerkel bis 550724
a . 5 zu 40 Stük. . vo. 3,00
Die im Stück 36 des Amtsblattes für den für jodes weitere Stück 7 gor RM
Landespolizeibezirk- Berlin (Seite 255, Nr. 561): H Für Geflügel bis zu 100 Stück 3.00 2.4
veröffentlichte Polizeiverordnung vom 2. Septem- für jod 9 uh Bück Mo3.24
ber 1929 betr. Ausdehnung von Polizeiwerord- | F40905 weitere * „„„ .
nungen usw. auf den mit Berlin vereinigten frühe- CO. Untersuchungen von Händlerschweinen gelege"!
ren Sutsbezirk Düppel enthält zwei Schreibfehler, lich der Biehmarktkontrolle nebst Ansftellung *"
die wie folgt berichtigt werden: 4 Gesundheitfszeugnissen. = 4
Im Kopf in der fünften Zeile ist zwischen Tir [ his 4.50 R
„GS. S. 195)“ und „der 55 1, 33“ das Komma Fi 0 WS Sichel 7 2 pooh
zu streichen und dafür ein „und“ einzufügen. Inj über 100 Jerk 5 . 30024